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03.04.16 –
Begündet wird der Antrag damit, dass die Einführung solcher Fahrausweise zwar dazu führen würde, dass die gefahrenen Kilometer genau festgestellt und entsprechend der konkreten Nutzung der verschiedenen Verkehrsmittel abgerechnet werden könnten. Mit solchen elektronischen Fahrausweisen wäre jedoch ein gravierender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste verbunden, der das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Art 1 GG abgeleitet hat.
"Bei sorgfältiger Abwägung kann der Gewinn an Leistungsgerechtigkeit und Effizienz den Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte bei weitem nicht aufwiegen.", so Reinhard Oellere.
Von: Waltraud Gruber
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