Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Innerörtlicher Verkehr

Schwerlastverkehr aus Ebersberg verbannen

Umfahrung von Albaching würde es möglich machen

Seit die Umfahrung von Albaching 2019 fertiggestellt wurde, nimmt der Schwerlastverkehr durch Ebersberg ab. Theoretisch könnte man die Verbindungsstraße von Ebersberg und Schwaberwegen/Forstinning (Staatsstraße St2080) zu einer Gemeindestraße abstufen, und im Gegenzug die fast parallel dazu verlaufende Kreisstraße RO42 zu einer Staatsstraße aufstufen. Dann könnte die Ortsdurchfahrt von Ebersberg für überörtlichen Schwerlastverkehr nahezu komplett gesperrt werden. Diese Möglichkeit propagieren wir Grünen eigentlich schon seit mehr als 20 Jahren.  

Verlauf der N-S-Trasse: Der überörtliche Verkehr wird bereits knapp 20 Kilometer östlich von Ebersberg bei Edling auf die Kreisstraße RO42 nach Norden abgeleitet. Diese Straße führt auf 15 km (seit 2019 ortsdurchgangsfrei) bis zur B12 bei Hohenlinden, die seit der Verkehrsfreigabe der Isentalautobahn A94 im Jahr 2019 wieder Verkehr aufnehmen kann. 

Philipp Goldner, November 2019


Antrag: Mehr Raum für die Radler

Zwei-Richtungsverkehr in der Bahnhofstraße aufheben

 

Gemäß unserem Antrag an den Stadtrat soll die derzeit bestehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße - zugunsten der Radler - dauerhaft beibehalten werden.
Wegen Kanalarbeiten und eines großen Neubaus ist die Ebersberger Bahnhofsstraße zwischen Marienplatz und der Amtsgerichtskreuzung derzeit nur in Süd-Nord-Richtung befahrbar. Die  Einbahnstraßenregelung hat sich für die Autofahrer als hinnehmbar erwiesen und sollte bestehen bleiben. Der durch die Einbahnregelung gewonnene Platz soll den Fahrradfahrer*innen zugute komment: In Nord-Süd-Richtung in Form eines abmarkierten Fahrradstreifens, in Süd-Nord-Richtung mindestens in Form eines Fahrradschutzstreifens.

Den vollständigen Antrag lesen Sie hier.

Ph. G., November 2018


Peinliches Taktieren um den Kapser Berg

Leserbrief von Käte Moder zu: "Kapser Berg wird wieder geöffnet" in der Ebersberger Zeitung vom 26.11.2013

Mit dem Kapser Berg ging es öfters hin und her. Grafing forderte die Offenhaltung und Ebersberg gab nach. Schließlich mußte man sich die Grafinger gewogen halten, denn vier Fünftel der Ebersberger Südumgehung liegen auf Grafinger Grund. Allerdings musste Ebersberg in einer bestimmten Phase die Nachbarstadt "vor den Kopf stoßen" und stur bleiben. Es ging 1999 in Bonn um die Aufstellung des aktuellen Fünf-Jahres-Plans für Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan im "vordringlichen Bedarf" standen. Ein glaubhafter Bedarf für die gewünschte Umgehungsstraße konnte nur hergezaubert werden, wenn ihr auch die Fahrzeuge des kleinen Ortsverkehrs zwischen Grafing und Ebersberg zugerechnet würden. In der offizellen Bekanntgabe hatte der Kapser Berg nach Fertigstellung der Südumgehung als Fuß- und Radweg zu gelten. Es kam natürlich Protest aus Grafing. In Wischi-Waschi-Taktik ging es hin und her. Der Ebersberger Bürgermeister Vollhardt trat dem Grafinger Bürgermeister Kleinmeier gegenüber ziemlich dominant auf. Während der Planungs- und Bauphase der Umgehung blieb es bei der offiziellen Lesart: Feld- und Wiesenstraße.
Nach Eröffnung der Südumgehung wurde mittels Schildern nur den Anliegern die Durchfahrt gestattet. Dies ist zeitweise sogar polizeilich überprüft worden und es gab Bußgeldbescheide. Die jetzige Klarstellung, dass der Kapser Berg wieder geöffnet werde, macht das Maß der peinlichen Taktiererei um die Südumgehung komplett. Die Behauptung Brilmayers, die Offenhaltung des Kapser Berges "war 20 Jahre Grundlage der Planungen", stimmt definitiv nicht.

 


Rosenheimer Straße am Amtsgericht verschwenken

In unserem Antrag an den Stadtrat vom 30. Juni 2011 schlagen wir vor, die Umgestaltung der Amtsgerichtskreuzung zu prüfen:

Die Stadtratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen beantragt hiermit die Prüfung der Umgestaltung der Einfahrt der Rosenheimer Straße auf die "Amtsgerichtskreuzung".

Begründung:

Die "Amtsgerichtskreuzung" wurde auch nach der Verkehrsneuregelung in der Ebersberger Innenstadt im April dieses Jahres von allen Stadtratsfraktionen als eine der größten Schwachstellen des fließenden Verkehrs in Ebersberg erkannt. Querungshilfen für die Fußgänger/innen wurden in einer der letzten TA-Sitzungen erörtert. Schon vor der Neuregelung des innerstädtischen Verkehrs wurde wiederholt der Wunsch nach einem Kreisverkehr an dieser Stelle geäußert, der die unübersichtliche Kreuzung ersetzen sollte. Da ein verkehrstechnisch realisierbarer Kreisverkehr nicht nur von komplizierten und langwierigen Grundstücksgeschäften abhängt, sollte umgehend geprüft werden, ob nicht die Rosenheimer Straße aus der bis dato 4-straßigen Kreuzung herausgenommen werden könnte, um diese übersichtlicher zu gestalten.

Hauptmanko der Kreuzung ist, dass hier die vier Straßen (Rosenheimer, Dr.-Wintrich-, Bahnhofs- und Wasserburger Straße) nicht im Lot aufeinandertreffen und so ungünstige Verkehrssituationen entstehen: Zum Beispiel werden Autofahrer/innen, die aus der nachgeordneten Rosenheimer Straße herausfahren, für die wartenden Autos in der Bahnhofstraße plötzlich vorfahrtsberechtigt, weil sie wenige Meter auf der vorfahrtsberechtigten Wasserburger Straße fahren. Die Ausfahrt der Rosenheimer Straße müsste nach Osten verschwenkt werden, um deutlicher auf die Wasserburger Straße zu führen, und wäre somit erkennbar kein Bestandteil der Kreuzung mehr.

Der enge Fußweg an der Ecke Dr.-Wintrich-Straße und Rosenheimer Straße würde aufgeweitet. Die unnötige Abbiegespur der Wasserburger Straße in die Rosenheimer Straße könnte aufgelöst werden.

Philipp Goldner Rosemarie Will

 


Verkehr auf der Rosenheimer Straße weiter beruhigen

In unserem Antrag an den Stadtrat vom 30. Juni 2011 schlagen wir Maßnahmen vor, die die Rosenheimer Straße weiter entlasten sollen:

Die Stadtratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen beantragt hiermit die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Rosenheimer Straße auf 30 km/h (keine so genannte "30er Zone", die wegen nötiger Umbauten deutlich kostenintensiver wäre) und die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Ebersberg und Grafing (ehemalige Staatsstraße 2080) auf 60 km/h.

Zudem bitten wir um die Prüfung weiterer verkehrsberuhigender Maßnahmen in der Rosenheimer Straße:
- Rückbau der Straße im Zusammenhang mit den Kanalsanierungsmaßnahmen,
- Stadtauswärts, links, Neupflanzung von ca. 5 - 8 Bäume innerhalb der Straße,
-Verbreiterung der Gehwege, Ausbau der Bushaltestellen,
- Festinstallation der provisorischen Gehwegverbreiterung in der Bahnunterführung,
- Ergänzung eines fehlenden Teilstücks des Fußgängerwegs an der Überführung der Südumgehung bei Gsprait.

Begründung:

Die Sperrung der Rosenheimer Straße für "Nicht-Anlieger" ist auch bei den Ebersberger Bürgerinnen und Bürgern umstritten. Reduzierte man die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Rosenheimer Straße auf maximal 30 km/h und auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Grafing und Ebersberg (St2080 alt) auf 60 km/h (bzw. 10 km/h bei der Unterführung der Südumgehung), würden nicht ortskundige AutofahrerInnen, die mit Navigationsgerät "auf der schnellsten Route" unterwegs sind, auf der Südumgehung (die mittlerweile auf freier Strecke keiner Geschwindigkeitsbeschränkung mehr unterliegt) landen und würden nicht mehr die Rosenheimer Straße belasten.

Außerdem verringerten sich auf den genannten Straßenabschnitten die Lärm- und Abgasemissionen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wüchse.   

Die von der Stadt begonnene Verkehrsberuhigung der Rosenheimer Straße muss konsequent weitergeführt werden. Folgende Maßnahmen sollten auf Kosten und Nutzen geprüft werden:
1. Eine Neuanpflanzung von einigen Bäumen, stadtauswärts links, innerhalb der Straße, um den "Alleecharakter" zu vervollständigen.
2. Die anstehenden Kanalsanierungen in der Rosenheimer Straße könnten eine kostengünstige Gelegenheit bieten, einen Rückbau der ehemaligen Staatsstraße gleich mit vorzunehmen (durch Verbreiterung des Gehwegs und/oder des Grünstreifens entlang der Friedhofsmauer).
3. Die vier Bushaltestellen in der Rosenheimer Straße, vor allem die beiden nördlichen, könnten dank der Rückstufung der Straße von einer Staats- zu einer Gemeindestraße deutlich sicherer und komfortabler gestaltet werden. Mit den Verantwortlichen sollte über Kosten und Verbesserungsmöglichkeiten verhandelt werden.
4. Die provisorische Gehwegverbreiterung in der Bahnunterführung hat sich bewährt. Die Geschwindigkeit der PKW wurde in dieser Engstelle reduziert und die Sicherheit der Fußgänger/innen auf den schmalen Gehwegen deutlich erhöht. Von einer Festinstallation des abgesteckten Provisoriums würden die Fußgänger/innen, vor allem mobilitätseingeschränkte Personen und Eltern mit Kinderwägen, weiter profitieren.
5. Manche Gehwegabschnitte in der Rosenheimer Straße sind durch Bäume stark verschmälert.  Zumindest an diesen Stellen sollte über eine Gehwegverbreiterung nachgedacht werden.
6. Von der Überführung der Südumgehung bis zum Abzweig der Straße nach Gsprait scheint kein Gehweg vorgesehen zu sein. Lösungsmöglichkeiten für die Schließung dieser Fuß- und Radweg-Lücke (weniger als 100 Meter) "müssten" mit den Verantwortlichen erörtert werden. 
Nach Umsetzung der genannten verkehrsberuhigenden Maßnahmen, könnte aus Sicht der Grünen über die Frage der Beibehaltung der Anlieger-Frei-Anordnung erneut diskutiert werden. 
Philipp Goldner                      Rosemarie Will                              


Ortsverbindung Ebersberg-Grafing: Wir bleiben vorläufig bei "Anlieger frei!"

Aus Grüner Sicht gilt auch einen Monat nach Inbetriebnahme der Südumgehung, dass die Entlastungswirkung der Straße die mit ihr verbundene Naturzerstörung in keinster Weise rechtfertigt.

Auch was die Ortsverbindung zwischen Ebersberg und Grafing angeht, findet jetzt seine Bestätigung, was Stadtratsfraktion und Ortsverband der Grünen Ebersberg seit jeher betont haben, zuletzt dokumentiert in einer Presseerklärung von Stadtrat Philipp Goldner im Mai 2010:

"["¦] Mit der ursprünglich angekündigten Sperrung [der Kapser Allee] hatte sich die Entlastungswirkung [für Ebersberg] durch die Südumgehung schön rechnen lassen. Der Ebersberger Stadtrat hat im Rahmen der Abstimmungen über das "innerstädtische Verkehrskonzept" im April dieses Jahres, bei nur einer Gegenstimme, entschieden, dass die Rosenheimer Straße nach Fertigstellung der Südumgehung zur Anliegerstraße wird. Zu Recht werden sich auch AutofahrerInnen die zum Beispiel vom Ebersberger zum Grafinger Marktplatz wollen, als "Anlieger" bezeichnen und diese Route nach Grafing wählen, weil die eigentlich vorgeschriebene, über Langwied bzw. Reitgesing und weiter auf der neuen Südumgehung, einen Umweg von über 1,5 km bzw. 3,5 km darstellt. Da dieser Umweg aus ökologischen Gesichtspunkten nicht zu befürworten ist, hat auch die Grünen-Stadtratsfraktion für die Beibehaltung der Straßenverbindung zwischen den Mittelzentrumsstädten Grafing und Ebersberg, vorbei an der Kapser Allee, gestimmt.

Dass bei den Kostenberechnungen [für die Südumgehung] ungeheuerlich getrickst wurde und sich die tatsächlichen Kosten bis jetzt (!) auf 24,7 Mio. € erhöht und damit verdoppelt haben, wird mittlerweile vom Bundesverkehrsministerium eingeräumt. Nicht mehr länger verheimlichen lassen wird sich von jetzt an auch, dass die im Planfeststellungsbeschluss der Südumgehung behauptete Vollsperrung der Gspraiter Unterführung (Ausnahme: Linienbusse) lediglich dem Zweck diente, die Entlastungswirkung der Ebersberger Umfahrung schön zu rechnen.

Positiver Nebeneffekt dieser angeblichen Vollsperrung wäre gewesen, dass  w e n i g s t e n s  die Anlieger an der Rosenheimer Straße wirklich von der Südumgehung profitiert hätten; wie (wenig) weit es mit dieser "Verkehrsminimierung" leider her ist, werden diese bald erfahren. ["¦]"

Um dem Umwelt-, Anwohner- und Fußgängerschutz am südlichen Ausgang von Ebersberg unter den gegebenen Bedingungen maximal Genüge zu tun, plädieren wir zumindest vorläufig dafür, dass die Rosenheimer Straße Anliegerstraße bleibt. Auf diese Weise lässt sich wenigstens der überörtliche Navi-gesteuerte Verkehr aus der Straße heraushalten. Außerdem befürworten wir die Verbreiterung der Gehsteige in der Bahnunterführung beim Amtsgericht sowie eine Reduktion der zulässigen Geschwindigkeit innerorts am Ortsausgang auf Tempo 30 und außerorts auf der alten Staatsstraße 2080 vorbei an Gut Kaps auf Tempo 50.

Philipp Goldner, Dezember 2010

 

"Anlieger frei" in der Kapser Allee

Nun ist es also raus: Die Unterführung unter der Ebersberger Südumgehung bei Gsprait bleibt natürlich doch für "Anlieger" offen! Mit der ursprünglich angekündigten Sperrung hatte sich die Entlastungswirkung durch die Südumgehung schön rechnen lassen.

Der Ebersberger Stadtrat hat im Rahmen der Abstimmungen über das "innerstädtische Verkehrskonzept" im April dieses Jahres, bei nur einer Gegenstimme, entschieden, dass die Rosenheimer Straße nach Fertigstellung der Südumgehung zur Anliegerstraße wird. Zu Recht werden sich auch AutofahrerInnen die zum Beispiel vom Ebersberger zum Grafinger Marktplatz wollen, als "Anlieger" bezeichnen und diese Route nach Grafing wählen, weil die eigentlich vorgeschriebene, über Langwied bzw. Reitgesing und weiter auf der neuen Südumgehung, einen Umweg von über 1,5 km bzw. 3,5 km darstellt. Da dieser Umweg aus ökologischen Gesichtspunkten nicht zu befürworten ist, hat auch die Grünen-Stadtratsfraktion für die Beibehaltung der Straßenverbindung zwischen den Mittelzentrumsstädten Grafing und Ebersberg, vorbei an der Kapser Allee, gestimmt.

Der Routenplaner von Google Maps weiß aber heute schon, wie der/die Autofahrer/in, der/die in Nord-Süd-Richtung unterwegs ist, nach Fertigstellung der Südumgehung am schnellsten durch das Mittelzentrum kommen wird: nämlich über die "alte" Staatsstraße 2080 vorbei an Gut Kaps.

Auch die - richtige - vom Stadtrat vorgesehene Verbreiterung der Gehsteige in der Bahnunterführung an der Rosenheimer Straße wird die kundigen AutofahrerInnen nicht zum Umweg "Südumgehung" zwingen können, der ihnen sogar noch zwei Ampelkreuzungen bescheren würde!

Dass bei den Kostenberechnungen ungeheuerlich getrickst wurde und sich die tatsächlichen Kosten bis jetzt (!) auf 24,7 Mio. € erhöht und damit verdoppelt haben, wird mittlerweile vom Bundesverkehrsministerium eingeräumt. Nicht mehr länger verheimlichen lassen wird sich von jetzt an auch, dass die im Planfeststellungsbeschluss der Südumgehung behauptete Vollsperrung der Gspraiter Unterführung (Ausnahme: Linienbusse) lediglich dem Zweck diente, die Entlastungswirkung der Ebersberger Umfahrung schön zu rechnen.

Positiver Nebeneffekt dieser angeblichen Vollsperrung wäre gewesen, dass  w e n i g s t e n s  die Anlieger an der Rosenheimer Straße wirklich von der Südumgehung profitiert hätten; wie (wenig) weit es mit dieser "Verkehrsminimierung" leider her ist, werden diese bald erfahren.

Für das bereits bis jetzt verbaute Geld hätten wir auch die ungleich viel umweltschonendere Variante von Dieter Berberich haben können; ein 1000 Meter langer Ost-West-Tunnel unter der Kreisstadt der enorm hohe Entlastungszahlen aufgewiesen hätte wäre ebenfalls "drin" gewesen.

Die meisten Ebersberger StadträtInnen haben sich von den Straßenplanern hinters Licht führen lassen. Der Preis dafür ist hoch, das Ergebnis weder christlich noch sozial.  

Philipp Goldner, Mai 2010

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