Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Am 8. März ist Kommunalwahl. So geht’s.

✘ Wahlzettel richtig ausfüllen

Für den Kreistag sind 60 Stimmen möglich, für den Landrat haben Sie eine Stimme. Sie können auch einen Teil der Stimmen auf einzelne Kandidat:innen verteilen und zusätzlich die Liste einer Partei ankreuzen. Dann werden die restlichen Stimmen auf dieser Liste verteilt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Briefwahl: Unterlagen bei Ihrer Gemeinde per Wahlschein anfordern, zu Hause ausfüllen, im Kuvert abgeben oder schicken.

  • Listenkreuz: Sie können einfach die Liste einer Partei ankreuzen; die Stimmen werden dann auf die Bewerber dieser Liste in der angeführten Reihenfolge verteilt.
  • Kumulieren: Sie können einzelnen Bewerber:innen – auch auf verschiedenen Listen – jeweils bis zu drei Stimmen geben. Dabei Vorsicht: Vergeben Sie zu viele Stimmen, ist Ihr Wahlzettel ungültig.
  • Panaschieren: Setzen Sie das Listenkreuz bei einer Partei, können sie auch einzelnen Kandidaten anderer Parteien noch deine Stimme geben.
  • Kandidaten streichen: Möchten Sie einzelne Kandidat:innen nicht bei Ihrem Listenkreuz berücksichtigen, können Sie diese einfach durchstreichen. 
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Briefwahl: Unterlagen bei Ihrer Gemeinde per Wahlschein anfordern, zu Hause ausfüllen, im Kuvert abgeben oder schicken.

Jede Wähler:in hat 60 Stimmen für den Kreistag und eine Stimme für den Landrat.

Unsere 60 Kandidaten möchten auch für Sie Ihre Zukunft sichern und Ihre Heimat bewahren. Daher ist jede einzelne Stimme wichtig! Mit deinem Vertrauen ermöglichen Sie uns, unsere Arbeit als zweitstärkste Fraktion fortzuführen.

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