Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Anträge, Anfragen & Presseerklärungen

der Grünen in Zorneding

Pressemeldung der Grünen: "Absolute Mehrheit"

An die Redaktion des Merkur, Oktober 2025

In dem im Merkur am 13.10.2025 erschienen Artikel "Wollen die absolute Mehrheit: CSU Zorneding nominiert Bürgermeister und Gemeinderat-Kandidaten", wurde CSU Ortsvorstand Alexander Niebler mit der Aussage zitiert: "Ziel ist es, weiterhin den Bürgermeister zu stellen und die CSU im Gemeinderat zur absoluten Mehrheit zu führen."

Eine absolute Mehrheit im Gemeinderat würde bedeuten, dass Beschlüsse ohne die Zustimmung anderer Parteien direkt von einer einzigen Fraktion beschlossen werden können.

Somit gäbe es keine wirksame Opposition, die Entscheidungen hinterfragen und kritisieren könnte. Dadurch sinkt nicht nur die Qualität von politischen Entscheidungen, es besteht auch die Gefahr, dass einseitige Interessen vertreten werden. Demokratie lebt von Kontrolle, Widerspruch und Aushandlung. Die vielen Interessensgruppen in der Kommunalpolitik (Jugendliche, Familien, Senior*innen, ...) müssen angemessen vertreten werden. Außerdem müssen die verschiedensten Themen wie Wirtschaft, Umwelt, Soziales und Kultur miteinander in Einklang gebracht werden.

Wenn Beschlüsse  einfach "durchgewunken" werden können, birgt das die Gefahr, dass politische Entscheidungen deutlich intransparenter werden, da die Entscheidungsfindung komplett intern in einer Mehrheitsfraktion abläuft. Fehler, die sonst nur durch eine Debatte im Gemeinderat aufkommen würden, fallen so erst spät oder gar nicht auf und führen möglicherweise zu nicht revidierbaren Fehlentscheidungen.

Das konstruktive Streiten im Gemeinderat hilft also politische Entscheidungen zu kontrollieren, vielfaltige Perspektiven mitzudenken und trägt zu einer öffentlichen Debatte bei. Das Schließen von Kompromissen und Brückenbauen zwischen verschiedenen Gruppen kann nur im Dialog entstehen.

Beispielsweise wurde in der letzten Gemeinderatssitzung ein Fahrradschutzstreifen entlang der Münchner Straße beschlossen. Die Ausführung entspricht zwar nicht komplett den Vorstellungen der Grünen, dennoch konnte sich auf einen Kompromiss geeinigt werden, der zwei Verkehrsinseln beinhaltet und so den Verkehr entschleunigt und für Rad- sowie Autofahrer sicherer macht.

Nicht nur dieses Beispiel zeigt auf,  warum eine absolute Mehrheit im Gemeinderat nicht zum Wohl der Bürger und Bürgerinnen beiträgt.

Deshalb sehen wir uns angespornt, eine  starke  Fraktion im Gemeinderat zu bilden, um Motive zu hinterfragen, Innovation umzusetzen und eine gesunde, demokratische Streitkultur im Gemeinderat zu garantieren. Um auch für die nächste Kommunalwahl wieder eine starke und vielfältige Liste aufzustellen, treffen sich die Grünen am 10.11.2025 um 20:00 Uhr zur Aufstellungsversammlung im Besprechungsraum des neuen Rathauses . Auch Nicht-Mitglieder dürfen sich auf einen Platz auf der Liste bewerben!

Helmut Obermaier
Sprecher des Ortsverbandes der Grünen in Zorneding

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Jugendpflege und Schulsozialarbeit

Juni 2025

Die Jugendreferenten der Gemeinde Zorneding stellen hiermit folgenden Antrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die derzeit vakante Stelle der Jugendpflege in zwei jeweils halbtägige Stellen aufzuteilen:
• eine Halbtagsstelle Schulsozialarbeit an der Grundschule sowie
• eine Halbtagsstelle Jugendpflege, die sich auf offene Jugendarbeit, das Ferienprogramm sowie auf die Interessenvertretung junger Menschen in der Gemeinde konzentriert
2. Für die Schulsozialarbeit sind zwei Varianten gleichwertig zu prüfen:
• die Besetzung der Stelle durch die Gemeinde sowie
• die externe Vergabe der Aufgabe an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
3. In beiden Fällen sind die Möglichkeiten zur Förderung sorgfältig zu prüfen und zu berücksichtigen
4. Das Ergebnis der Prüfung legt die Verwaltung dem Gemeinderat inklusive erster Kostenschätzungen bzw. Angeboten von Trägern zur weiteren Beschlussfassung vor

Begründung:

In den vergangenen Jahren hat die bisherige Jugendpflege neben der offenen Jugendarbeit auch regelmäßig Aufgaben im Bereich der Schulsozialarbeit an der Grundschule übernommen. Dieses Angebot erwies sich als wertvolle Ergänzung und entwickelte sich zunehmend zu einem festen Bestandteil des schulischen Lebens. Sowohl Kinder als auch Lehrkräfte haben die Unterstützung sehr gut angenommen und den stetig steigenden Bedarf nach kontinuierlicher sozialpädagogischer Begleitung deutlich zum Ausdruck gebracht.
Aktuell ist die Stelle der Jugendpflege vakant. Trotz erfolgter Ausschreibung ist es bislang nicht gelungen, eine geeignete Nachfolge zu finden. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt unter anderem in der geringen Zahl qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber. Gleichzeitig bietet diese Situation die Chance, die Stelle strukturell und inhaltlich neu auszurichten, um dem aktuellen Bedarf besser zu entsprechen.
Wir schlagen daher vor, die vakante Stelle in zwei Halbtagsstellen zu unterteilen:
Die Schulsozialarbeit an der Grundschule soll dauerhaft etabliert werden und den Kindern eine feste sozialpädagogische Ansprechperson bieten. Dabei sollen sowohl eine interne Besetzung durch die Gemeinde als auch eine externe Vergabe an einen freien Träger geprüft werden. In beiden Fällen sind mögliche Förderungen zu berücksichtigen.
Die Jugendpflege soll als eigenständige Halbtagsstelle erhalten bleiben. Diese als kontinuierliche Ansprechperson für Jugendliche in der Gemeinde den Jugendlichen zur Verfügung stehen. Zudem soll ein besonderes Augenmerk auf die Wiederbelebung der seit Jahren nicht mehr stattfindenden Jungbürgerversammlung, sowie auf die aktive Einbindung junger Menschen in kommunale Themen und besonders in die Gestaltung der Räume Jugendlicher gelegt werden. Ein weiterer Schwerpunkt soll die Unterstützung und Organisation des Ferienprogramms sein.
Durch diese Aufteilung werden sowohl der schulische als auch der außerschulische
Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen zielgerichtet und nachhaltig adressiert.


Mit freundlichen Grüßen
gez.                  gez.
Moritz Dietz     Patrick Eichler

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Anfrage zum Hitzeschutzkonzept

Juni 2025

Im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage in der Bürgerversammlung wurde ein Hitzeschutzkonzept für die Gemeinde angekündigt, welches sich, nach Aussage in der Bürgerversammlung, aktuell in der Erarbeitung befindet.

Die Fraktion der Grünen begrüßt die Erstellung des Konzepts ausdrücklich, da von der zunehmenden Hitze alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere aber Seniorinnen und Senioren, betroffen sind. Wir möchten daher folgendes über das angekündigte Konzept in Erfahrung bringen:

• Stand der Erarbeitung:

Wie weit ist das Hitzeschutzkonzept aktuell fortgeschritten, und wann ist mit einem ersten Entwurf oder einem Beschluss im Gemeinderat zu rechnen?

• Inhalte des Konzepts:

Können bereits nähere Informationen zu den geplanten inhaltlichen Schwerpunkten des Hitzeschutzkonzepts gegeben werden? Auf welchen Bereichen, wie bspw. präventive Maßnahmen (Begrünung, Hitzeminderung durch Baugestaltung), Notfallmanagement, liegen die Schwerpunkte?

• Beteiligung:

Werden Seniorenbeirat, aber auch Pflegeeinrichtungen, Schulen und soziale Dienste eingebunden? Ist eine öffentliche Beteiligung geplant?

• Finanzierung:

Gibt es für die Erarbeitung und Umsetzung des Konzepts Fördermittel, die genutzt werden können? Mit welchen Kosten ist aktuell für die Erstellung des Konzepts zu rechnen?

 

Antwort der Verwaltung:

Da die verantwortliche Sachbearbeiterin nicht im Haus war, konnte die Anfrage noch nicht beantwortet werden. Die Antworten werden zeitnah nachgereicht.

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Hallenbad Kirchseeon Betriebskosten

25. Juli 2023

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:

Die Gemeinde Zorneding beteiligt sich an den laufenden Betriebskosten des
Hallenbades Kirchseeon, um eine endgültige Schließung des Bades zu verhindern.
Über die Höhe des Zuschusses wird nach einer von der Gemeinde Kirchseeon
vorzulegenden Betriebskostenkalkulation entschieden.

Begründung:
Wie die Medien berichteten, wird das Hallenbad in den Sommerferien geschlossen und danach nicht wieder geöffnet. Grund dafür sind die hohen Sanierungskosten von sechs bis acht Millionen Euro.
Der Kirchseeoner Bürgermeister teilte in der letzten Gemeinderatssitzung mit, dass er eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben will, um die genauen Kosten zu ermitteln. Zudem sollen alle Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene geprüft werden. Derzeit ist ein neues bayerisches Förderprogramm in Arbeit, das bis zu 80 Prozent der Sanierungskosten übernehmen soll, um marode Schwimmbäder vor der Schließung zu bewahren. Hintergrund ist vor allem, den Schwimmunterricht für Kinder zu ermöglichen. Zorneding profitiert in zweierlei Hinsicht vom Hallenbad in Kirchseeon. In Ermangelung eines eigenen Bades wird der Schwimmunterricht der Grundschüler komplett dort durchgeführt. Des Weiteren wird das Bad auch von Kindern, Familien und Senioren in der Freizeit rege besucht.
Vaterstetten und Ebersberg verfügen über eigene Hallenbäder, Grafing leistet sich ein Freibad, das ebenfalls überregional genutzt wird. Für den Schwimmunterricht in Kirchseeon bezahlt die Gemeinde Zorneding
Nutzungsgebühren. Diese reichen aber nicht aus, um den Erhalt des Bades zu sichern. Die Gemeinde Kirchseeon steuert jährlich über 200.000 Euro Defizitausgleich bei. Hier sind jedoch notwendige Abschreibungen noch nicht einberechnet. Die Petition, die nach dem bekannt werden der Schließung gestartet wurde, hat bereits über 4000 Unterschriften gesammelt. Das zeigt, wie wichtig den Bürgern der Erhalt des Schwimmbades ist.
Eine endgültige Schließung des Bades würde bedeuten, dass unsere Schulkinder vom Schwimmunterricht ausgeschlossen würden. Der Kirchseeoner Bürgermeister gab in einem Zeitungsinterview bekannt, dass er das Thema „Kostenbeteiligung“ bei der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung mit seinen Kollegen erörtern will. Unsere Fraktion regt an, dass der Zornedinger Bürgermeister eine Betriebskostenbeteiligung in Aussicht stellt.


Gez.
Helmut Obermaier, Moritz Dietz, Barbara Weiß, Stefan Obermaier, Giulia Hillebrand

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Energetische Sanierung der Grundschule Zorneding

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:

Die Gemeinde Zorneding nimmt schnellstmöglich die energetische Sanierung der Grundschule Zorneding in Angriff. Die Maßnahmen, insbesondere die Dämmung der obersten Geschoßdecke und der Außenwände, sowie die Fenstererneuerung werden unabhängig von den Planungen zur Ertüchtigung der Schule für die Ganztagsbetreuung durchgeführt.

Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2023 einzustellen.

 

Begründung:

Der Gemeinderat hat sich 2006 einstimmig zum Ziel gesetzt, dass die Gemeinde bis 2030 unabhängig von fossilen Energieträgern wird. Dieses Ziel werden wir nur erreichen, wenn der energetischen Sanierung der kommunalen Gebäude eine hohe Priorität eingeräumt wird.

Insbesondere die Schule Zorneding ist energetisch in einem absolut desolaten Zustand.

Jährlich werden zwischen 80.000 – 90.000 Kubikmeter Gas verbrannt, um die Räumlichkeiten zu beheizen. Alleine durch die Dämmung der Außenwände und der Erneuerung der Fensterelemente ist eine Energieersparnis von mindestens einem Drittel zu erwarten.

Der Beschluss des Gemeinderates, die Schule mit einem Blockheizkraftwerk auszustatten, macht die energetische Sanierung nicht überflüssig.

Die Heizungserneuerung ist ein wichtiger Baustein zur Reduzierung des Energieverbrauches. Die größere Stellschraube zur Energieeinsparung ist jedoch die Gebäudedämmung.

 

Gez.

Helmut Obermaier, Moritz Dietz, Barbara Weiß, Stefan Obermaier, Giulia Hillebrand

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Ertüchtigung der Grundschule Zorneding

März 2023

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:

Die Gemeinde stellt an die Erweiterung der Zornedinger Schule für die zur Pflicht werdende Ganztagsbetreuung folgende Anforderungen:

  1. Erschließung neuer Lernräume zur Umsetzung offener Lernkonzepte im „Blauen Haus“.

  2. Erarbeitung eines alternativen Konzeptes zur Aufstockung des „Blauen Hauses“, z.B. Verlängerung des gelben Hauses oder Ersatz der Schulturnhalle 1 durch einen multifunktionellen Zweckbau

  3. Überplanung des Schulsportplatzes zur bedarfsgerechten Nutzung als Pausen- u. Freizeitgelände für die Ganztagsbetreuung und den Hort

Die Planungen sind so zeitnah aufzunehmen, dass die bestehenden Gebäude bis zum Beginn des Schuljahres 2026 ertüchtigt bzw. die neu zu errichtenden Gebäude fertiggestellt sind.

Die für Planung, Ertüchtigung und Errichtung benötigten Mittel sind in den Haushaltsplan 2023 bzw. in den Investitionsplan einzustellen.

 

Begründung:

Im Rahmen des gesetzlichen Anspruches auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026 wird es erforderlich, das Raumkonzept der Schule den gestiegenen Bedarfen anzupassen und zukunftssicher aufzustellen. Die bislang in Auftrag gegebenen Planungen (Machbarkeitsstudie zur Aufstockung der bestehenden Gebäude) reichen unserer Meinung nach nicht aus, den Anforderungen einer zeitgemäßen Ganztagesbetreuung gerecht zu werden.

Gez.

Helmut Obermaier, Moritz Dietz, Barbara Weiß, Stefan Obermaier, Giulia Hillebrand

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Planungen zur Goethestrasse nach Fällung der Platanen

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:

 

Die Straßensanierung und Neubepflanzung nach Fällung der Platanen in der Goethestraße wird erst dann in Auftrag gegeben, wenn der Gemeinderat über die weitere Nutzung der Straßenfläche nördlich des Mittelstreifens entschieden hat.

     

Begründung:

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht wurden kürzlich in der Goethestraße vier Platanen gefällt. Die Verwaltung teilte mit, dass an gleicher Stelle eine Ersatzpflanzung erfolgen soll.

Nach Ansicht unserer Fraktion ist die Goethestraße völlig überdimensioniert. Sie wurde seinerzeit vierspurig mit Mittelstreifen angelegt, um zu gegebener Zeit eine Anbindung zur Herzog-Albrecht-Straße herzustellen.

Dieser Plan wurde längst aufgegeben.

Wir sind der Ansicht, dass der nördliche Bereich der als Sackgasse fungierenden Goethestraße entsiegelt und als Grünfläche der kommunalen Wohnanlage zugeschlagen werden soll.

Auf dieser ca. 700 qm großen Fläche wäre neben einer Neubepflanzung auch ein kleiner Geschosswohnungsbau denkbar.

Dem Antrag fügen wir eine Luftbildaufnahme bei, in der die gegenständliche Fläche rot markiert ist.

 

Gez.

Helmut Obermaier, Moritz Dietz, Barbara Weiß, Stefan Obermaier, Giulia Hillebrand

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Antrag zum Investitionsprogramm 2021-2025

Die Verwaltung legt dem Gemeinderat dar, welche Maßnahmen aus dem vorgelegten
Investitionsprogramm in welchem Zeitrahmen verwirklicht werden sollen und zeigt auf, wie
die Finanzierung der vorgeschlagenen Projekte erfolgen soll.

Begründung:
Die Verwaltung legte in der HFS-Sitzung vom 18.01.22 dem GR ein Investitionsprogramm
für die Jahre 2021-2025 mit einem Gesamtvolumen von 32,3 Mio Euro vor.
Bislang ist dem Gemeinderat nicht bekannt, welche Projekte die Verwaltung priorisiert und
welcher Zeitplan für die Verwirklichung der Maßnahmen vorgesehen ist.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 26.01.22 wies der Bürgermeister darauf hin, dass
aufgrund der angespannten Personalsituation im technischen Bauamt derzeit keine
Ressourcen vorhanden sind, die anstehenden Projekte, wie z.B. das Haus der Vereine
oder das Kinderhaus Lärchenstraße, zeitnah umzusetzen.
Für Ihn, so der Bürgermeister, habe der Anbau Rathaus und der Neubau des Feuerwehrhauses Priorität.

Nach Auffassung unserer Fraktion besteht dringender Diskussionsbedarf, welche im
Investitionsprogramm gelisteten Vorhaben mit welcher Priorität verwirklicht werden sollen,
zumal unserer Einschätzung nach für einige der unten aufgeführten Projekte die
erwartbaren Kosten deutlich die im Haushalt eingeplanten Mittel übersteigen werden.

Schulhaus, energetische Sanierung, Ganztagsbetreuung, Mensa  2,965 Mio
Bahnhofsvorplatz + Fahrradabstellanlage + Rampe                      0,6     Mio
Sanierung Haus der Vereine + Gestaltung Umgriff                        0,08   Mio
Sanierung Kinderhaus Lärchenstraße                                             0,04   Mio
Neubau Feuerwehr Zorneding                                                        2,49   Mio
Sanierung Sportgaststätte                                                             2,15   Mio


Helmut Obermaier, Moritz Dietz, Barbara Weiß, Stefan Obermaier, Giulia Hillebrand

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Unterstützung des Energieforums Zorneding bei der Planung von 2 Windrädern

Gemeinsamer Antrag von Grünen, SPD, FWG und Die Linke

Der Gemeinderat unterstützt die Initiative des Energieforums Zorneding (EFZ), innerhalb der ausgewiesenen Konzentrationsflächen im Süden Zornedings zwei Windkraftanlagen als Bürgerkraftwerke zu errichten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Vorhaben im Namen des Gemeinderates durch persönliche Gespräche mit potentiellen Grundstückseigentümern zu unterstützen. Flankierend dazu verfasst die Gemeinde Zorneding einen offenen Brief, in dem klar zum Ausdruck gebracht wird, dass der Zornedinger Gemeinderat die Energiewende voranbringen will und sich deshalb für den Ausbau der Windkraft auf Zornedinger Flur ausspricht.

Begründung:

Bereits im Jahr 2013 hat der Kreistag einer Konzentrationsflächenplanung Windkraft zugestimmt, um trotz der nur in Bayern bestehenden 10-H-Abstandsregel den Bau von Windkraftanlagen im Landkreis zu ermöglichen. Das Energieforum Zorneding hat sich zum Ziel gesetzt, auf Grundstücken innerhalb dieser Konzentrationsflächen im Süden Zornedings 1-2 Windkraftanlagen zu errichten. Dazu initiierte das EFZ im Mai 2019 eine Informationsveranstaltung, an der 82 interessierte Bürger teilnahmen. 70 Teilnehmer sprachen sich spontan dafür aus, nicht nur das Projekt zu unterstützen, sondern sich auch finanziell beteiligen zu wollen. Die Grundstücke innerhalb der Konzentrationsfläche sind so kleinteilig parzelliert, dass über 300 Flurnummern, mit entsprechend verschiedenen Eigentümern, tangiert sind. Um festzustellen, welche Eigentümer sich eine Verpachtung ihrer Flächen für das Aufstellen von Windkraftanlagen vorstellen können, wurden alle potentiellen Eigentümer zu einer Informationsveranstaltung im Juli 2019 eingeladen. 30 Eigentümer sind der Einladung gefolgt. Mit Einzelnen wurden im Nachgang der Veranstaltung vertiefte persönliche Gespräche geführt. Dabei stellte sich heraus, dass durchaus der Wille vorhanden ist, die Energiewende zu unterstützen, aber gleichzeitig Vorbehalte bestehen, da keine Einschätzung getroffen werden kann, ob das Projekt „Windkraft Zorneding“ auch den Rückhalt in der Bevölkerung und dem Gemeinderat genießt. Um diesen Rückhalt zu geben, bedarf es einer klaren Aussage des Gemeinderates und des Bürgermeisters. Mit dem Einstehen des Gemeinderates, dem Ausbau der Windkraft im Süden Zornedings zuzustimmen, wird der Abschluss eines Pachtvertrages mit den Eigentümern der in Frage kommenden Flächen erheblich erleichtert.

 

Helmut Obermaier Bianka Poschenrieder Willi Ficker Ramona Baumgartner

Der Antrag wurde am 27.5.2021 mit 11 zu 9 Stimmen angenommen.

Antrag für einen Gestattungsvertrag für die Genehmigung der Verlegung privater Stromkabel im Gemeindegebiet

Gemeinsamer Antrag mit der SPD:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gestattungsvertrag für die Genehmigung der Verlegung privater Stromkabel im Gemeindegebiet auszuarbeiten.

  2. Anschließend soll durch den Bauausschuss ein Grundsatzbeschluss herbeigeführt werden. Um Planungssicherheit zu garantieren soll die Vertragslaufzeit mindestens 20 Jahre betragen.

  3. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, mit den einzelnen Bürgern die Gestattungsverträge zur Verlegung von privaten Stromkabeln in öffentlichen Straßen zu schließen. Die Gestattungsverträge sollen eine Laufzeit von 20 Jahren haben und aus Gründen der Förderung der E-Mobilität in der Gemeinde Zorneding gebührenfrei geschlossen werden.

Grüne und SPD stützten sich bei der Begründung auf einen gleichlautenden Antrag, der in der Gemeinde Vaterstetten mit 15:0 Stimmen im Bauausschuss beschlossen wurde.

Lesen Sie dazu den Artikel in der SZ.

Anders als die Bauverwaltung der Gemeinde Vaterstetten wehrte sich die Zornedinger Verwaltung dagegen, Bürgern die Möglichkeit zu gewähren, Leitungen von ihren Häusern zu ihren Garagen unter öffentlichen Wegen zu führen. Diese Möglichkeit wäre insbesondere für einige Reihausbesitzer am Daxenberg interessant, weil sie über ihre mit PV-Anlagen versorgten Häuser mit wenigen Metern Kabellänge ihre Garagen in den Garagenhöfen erreichen könnten. Ohne diese Möglichkeit müssen die Garagen mit sog. Hausanschlüssen, die ca. 3500 Euro kosten, ertüchtigt werden. Auch für diese völlig überdimensionierten und teuren Hausanschlüsse müssen öffentliche Wege aufgegraben werden. Und am Ende muss dann, an Stelle des selbst erzeugten Solarstroms, Fremdstrom von außen bezogen werden.

Diesen Begründungen wollten die Mitglieder von CSU und FDP jedoch nicht folgen, weshalb der Antrag abgelehnt wurde.

Lesen Sie den Artikel dazu in der SZ.

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Antrag auf ein Förderprogramm für die Bezuschussung der notwendigen elektrischen Außenstruktur zur Ertüchtigung von Tiefgaragen

Antragstext:

Die Gemeinde legt ein Förderprogramm für die Bezuschussung der notwendigen elektrischen Außenstruktur zur Ertüchtigung von Tiefgaragen auf. Der Fördertopf soll zunächst mit 30.000 € bestückt werden. Pro erschlossenem Tiefgaragenstellplatz wird eine Förderung von 100 € gewährt. Die Verwaltung wird beauftragt, die technischen Voraussetzungen zu definieren.

Im ersten Antrag hatte sich der GBU/EAK mit einem Antrag einer Tiefgaragengemeinschaft in der Lorenz-Stadler-Straße zu befassen, die einen Zuschuss beantragten, um ihre 96 TG-Plätze zukunftsfähig mit einer Ladeinfrastruktur für E-Autos auszurüsten.

Der Gemeinde reichte die Eigentümergemeinschaft einen detaillierten Ausbauplan ein. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf 50.000 Euro, also ca. 500 Euro je TG-Stellplatz.

Die Verwaltung legte in der Sitzung keinen Beschlussantrag vor, sondern wollte die grundsätzliche Meinung der Ausschussmitglieder abfragen, wie diese zu einem möglichen Förderbaustein stehen. In der Diskussion sprach sich der Bürgermeister gegen ein kommunales Förderprogramm aus.

Die Grünen und die 4 stimmberechtigten Mitglieder des Energieforums Zorneding argumentierten, dass die Gemeinde mit der Förderung der „Außenstruktur“, also der Aufrüstung durch einen Wandlerschrank und Aufsicherung, einen wesentlich Beitrag zur Förderung der E-Mobilität leisten könne. Im Gegensatz zu Eigenheimbesitzern, die mit den vorhandenen Hausanschlüssen ohne weitere Maßnahmen eine Wallbox installieren können, muss in den Tiefgaragen ein komplexes Lastmanagement realisiert werden, um die einzelnen TG-Plätze „ladefähig“ zu machen. Zudem erinnerten die Grünen daran, dass die Gemeinde 4 öffentliche Ladesäulen mit 20.000 Euro bezuschusst. Mit gleicher Summe könnten über das beantragte Förderprogramm 96 Ladeplätze in besagter Tiefgarage für die E-Mobilität ertüchtigt werden.

In der Aprilsitzung des Gemeinderats wurde der Antrag gegen dieStimmen von CSU, FDP und dem Bürgermeister angenommen.

Lesen Sie den Artikel dazu in der Süddeutschen Zeitung.

 

Antrag auf Benennung eines in kommunalem Eigentum befindlichen Grundstücks, auf dem sozial geförderter Wohnungsbau entstehen soll

vom 17.2.2021

Antragstext:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat ein in kommunalem
Eigentum befindliches Grundstück vorzuschlagen, auf dem sozial geförderter
Wohnungsbau entstehen soll. Das von der Verwaltung vorgeschlagene Grundstück
wird entweder der Wohnbaugesellschaft Ebersberg (WBEgKU) oder der
Wohnungsgenossenschaft Ebersberg eG für den Bau von bezahlbarem
Wohnungen zur Verfügung gestellt.


Begründung:
Mit der zum 1.1.2015 beschlossenen Richtlinie für die Förderung bei Neuschaffung von
Gebäuden im Mietwohnungsbau durch den Landkreis Ebersberg unterstützt der Landkreis
die Schaffung von 1000 Sozialwohnungen in den nächsten 10 Jahren.
Der Kreistag des Landkreises Ebersberg hat dazu im Dezember 2016 die Wohnbauge-
sellschaft Ebersberg WBE gKU gegründet. Ziel ist es, dass Landkreis und Kommunen
konsequent einen gemeinsamen Weg bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum be-
schreiten.
Bisher haben die Gemeinden Grafing, Moosach und Anzing Grundstücke zur Verfügung
gestellt. Dadurch konnten 44 Sozialwohnungen realisiert werden. Von den angestrebten
1000 Wohnungen in 10 Jahren sind wir 4 Jahre nach Gründung des GKU also noch mei-
lenweit entfernt.
Der Gemeinderat Zorneding hat sich im Zuge des Abrisses der Gemeindewohnungen in
der Tannenstraße und dem Verkauf des freigewordenen Grundstückes dafür ausgespro-
chen, als Kompensation an geeigneter Stelle im Gemeindegebiet sozialen Wohnungsbau
zu verwirklichen.

Antrag auf Ertüchtigung eines viel frequentierten Fuß- und Radwegs vom 2.2.2020

Der Weg entlang des Neukirchner Hölzls wird viel benutzt, um von Zorneding aus zum Waldspielplatz und in den Ebersberger Forst zu gelangen. Leider befindet er sich in einem desolaten Zustand. Daher wird beantragt, dass die Gemeinde im Einvernehmen mit dem Eigentümer die Kosten für eine wassergebundene Kiesdecke übernimmt.

Antrag:

Die  Gemeinde  Zorneding  setzt  im  Benehmen  mit  dem  Grundstückseigentümer  den  Weg  durch  das  Neukirchner  Hölzl  qualitativ  so  instand,  dass  er  für  Fußgänger  und  Radfahrer  wieder  problemlos  benutzbar  wird.

Die  Kosten  für  eine  wassergebundene  Kiesdecke  trägt  die  Gemeinde.

Begründung:

Der Weg durch das Neukirchner Hölzl wird von Spaziergängern und Fahrradfahrern stark frequentiert, um von Zorneding aus in den Ebersberger Forst zu gelangen. Seit geraumer Zeit befindet er sich in einem desolaten Zustand. Besonders nach Regenfällen ist der unbefestigte Weg tief, glitschig und für Fußgänger ein Hindernislauf. Die Wege im Ebersberger Forst sind vorbildlich hergerichtet. Mit wenig Aufwand könnte das ca. 300 m lange Verbindungsstück zwischen Bahndamm und Berger Geräumt in einen ähnlich guten Zustand gebracht werden.

 

Einberufung der AG Kinderbetreuung; 21.10.2019

Da die Grüne Gemeinderatsfraktion eine Reihe von Punkten sieht, die dringend der Klärung bedürfen, wird die baldmögliche Einberufung der AG Kinderbetreuung beantragt. Diese Punkte sind:

1. Bedarfszahlen und Deckungsgrade Hort /Kindergarten/Krippe

2. Zukünftiges Prozedere der Anmeldung und Belegung der jeweiligen Einrichtungen

3.Fertigstellung Schmiedweg – Zeithorizont

4. Umzug/Auflösung Lärchenstraße

5. Weitere Nutzung/Umbau Lärchenstraße

6. Zeitschiene und Größe Neubau Raiba-Gelände Pöring

7. Denkmodelle Kinderbetreuung Schule/Hort (Ganztagsschule, Mittagsbetreuung, Hort, Anbau Pöring)

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Antrag auf die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Energiewende vom 19.2.2019

Angesichts des fortschreitenden Klimawandels, mit verheerenden Folgen für die nachfolgenden Generationen, muss die Energiewende mit deutlich erhöhtem Aufwand vorangetrieben werden.

Daher wird beantragt:

Die Gemeinde Zorneding investiert ab dem Haushaltsjahr 2019 jährlich 250.000 Euro in den Ausbau regenerativer Energien (z.B. Photovoltaikanlagen, Mieterstromprojekte, Solarthermie, Biomassekraftwerke, Windkraftanlagen, Geothermie) um das im Jahr 2009 fraktionsübergreifend beschlossene Ziel, bis 2030 unabhängig von fossilen und endlichen Energieträgern zu werden, auch zu erreichen.

Hier  können Sie den Antrag einsehen.

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Antrag zur Verwendung von Recyclingpapier vom 19.8.2017

Der Gemeinderat beschließt, in allen Bereichen der Gemeindeverwaltung, der Grundschule und der Bücherei, für den gesamten analogen Schriftverkehr incl. aller Ausdrucke, grundsätzlich Recyclingpapier mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ zu verwenden.

Den ganzen Antragstext mit Begründung lesen Sie hier.

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Antrag: Resolution Gemeindewahlrecht

Der Gemeinderat Zorneding fordert den bayerischen Gesetzgeber auf, im Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz GLKrWG) das bisherige Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer beizubehalten.

Antrag vom 20.3.2017

«Die Begründung lesen Sie hier»

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Antrag zur Einrichtung eines Rats-Informations-Systems 13.2.2017


Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines Rats-Informations-Systems zu. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Gegenüberstellung gängiger Systeme mit deren Features auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Auswahl vorzulegen.

Die Begründung lesen Sie hier.

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Aufgabenbereich der Vergabe der gemeindeeigenen Wohnungen 13.2.2017

Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe der gemeindeeigenen Wohnungen in den Aufgabenbereich des Grundstücks-, Bau- und Umweltausschusses zu geben.
Dieser wird dazu ermächtigt, zukünftig über die Belegung und Mietpreis zu beschließen.

Die Begründung lesen Sie hier.

 

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Antrag zur Verwendung leichter Sprache vom 7.11.2016

Alle Antragsformulare und die Erläuterungen dazu, sowie amtliche Anschreiben und Bescheide, werden seitens der Verwaltung in leichter Sprache abgefasst.

Die Begründung und Erläuterung finden Sie hier.

Am 28.10.2017 wurde im Gemeinderat die Homepage in leichter Sprache vorgestellt und ab sofort sind auf der Homepage der Gemeinde Zorneding alle Inhalte in leichter Sprache abrufbar..

 

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Antrag zur Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) vom 19.10.2016

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, bis zum 15.11.2016 eine umfassende  Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms abzugeben. In der Stellungnahme wird auf die geplanten Änderungen beim Anbindegebot, beim Zentrale-Orte-System und bei den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf ein folgender Weise eingegangen:

- Die geplante Lockerung des Anbindegebots ist abzulehnen.

- Damit zusammenhängend soll das Instrument des Zielabweichungsverfahrens nicht weiter aufgeweicht werden.

- Das Zentrale-Orte-System soll so weiterentwickelt werden, dass es seiner ursprünglichen Steuerungsfunktion wieder gerecht wird. Eine wahllose Aufstufung, wie sie jetzt vorgesehen ist, ist abzulehnen.

- Der Raum mit besonderem Handlungsbedarf soll so definiert werden, dass staatliche Förderprogramme zielgerichtet in strukturschwachen Kommunen und Landkreisen eingesetzt werden können. Die geplante, übermäßige Ausdehnung ist abzulehnen.

Die Stellungnahme wird in Kopie und vor Fristende dem Regionalen Planungsverband so wie den kommunalen Spitzenverbänden zur Kenntnis zugestellt.

 Hier finden Sie die Antragsbegründung.

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Antrag zur Installation von WLAN Hotspots vom 8.10.2015

 

Die Gemeinde Zorneding richtet öffentliche, gebührenfreie Internetzugänge in Form von WLAN Hotspots mit Freifunk Technologie ein.

Hierzu installiert die Gemeinde Freifunk-Router im Rathaus Zorneding, in der Gemeindebücherei, im Jugendtreff und im Schulungsraum in der Lärchenstraße. Bereits vorhandene Internetanschlüsse können genutzt werden. Außerdem informiert die Gemeinde BürgerInnen und Gewerbetreibende über die Freifunk-Technik und stellt auf Wunsch insgesamt bis zu fünf weitere Freifunk-Router zur Verfügung, um so eine größere Verbreitung von öffentlichen Hotspots in Zorneding zu ermöglichen.

Den Antrag mit Begründung finden Sie hier.

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Antrag vom 21.5.2015: Kein Fracking auf Gemeindegebiet


(1) Die Gemeinde Zorneding lehnt die Förderung fossiler Energieträger im Gemeindegebiet ab.
Die Gemeinde Zorneding wird deshalb keine gemeindeeigenen Flächen für die Erkundung und Förderung fossiler Energieträger zur Verfügung stellen.

(2) Die Gemeinde Zorneding fordert alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet auf, keine Flächen für die Erkundung und Förderung fossiler Energieträger zur Verfügung zu stellen.

(3) Die Gemeinde Zorneding fordert die Bayerischen Staatsforsten auf, sich dafür einzusetzen, dass kein Forstgrund im Gemeindegebiet für die Erkundung und Förderung fossiler Energieträger zur Verfügung gestellt wird.

(4) Die Gemeinde fordert alle betroffenen Gemeinden auf, sich ebenfalls der Erkundung und Förderung fossiler Energieträger in dem für die Firma Terrain Energy ausgewiesenen Claim entgegenzustellen.

Die Aufforderung wird den jeweiligen Adressaten in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.

 

Begründung und Ergebnis finden Sie hier.



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Antrag vom 11.5.2015 zur Einrichtung einer Güterbörse am Wertstoffhof

Die Verwaltung wird beauftragt, den Zornedinger Wertstoffhof an einem geeigneten Platz um eine überdachte Güterbörse zu erweitern. Zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofs sollen BürgerInnen kostenfrei die Möglichkeit bekommen, ihre gebrauchten Gegenstände, welche sich zur weiteren Verwendung eignen, abzustellen. Die Gegenstände dürfen uneingeschränkt zur privaten Nutzung kostenfrei mitgenommen werden.

 

Den Gesamtantrag mit Erbebnis finden Sie hier.

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Antrag zur Fassung eines Grundsatzbeschlusses zur Siedlungsentwicklung und gemeindlichen Eigenbedarfssicherungeines vom 26.3.2015

Den Wortlaut des Grundsatzbeschusses und Informationen zu einem städtebaulichen Vertrag so wie zur Bauleitplanung finden Sie hier.

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Antrag am 10.2.2015 zur Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer

Diese Erhöhung wird ca. 200.000 Euro einbringen, wovon die Hälfte, also ca. 100 000 Euro an den Kreis abgeführt werden. Da der Kreis aufgrund seiner Aufgabenfülle erhebliche Schulden aufgebaut hat, die nur durch eine Erhöhung der Kreisumlage abgebaut werden können, ist die Anpassung der Hebesätze an das übliche Niveau auch ein Beitrag zur Finanzierung des Landkreises.

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