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die Grüne Liste Kirchseeon bittet darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zur Abstimmung zu
setzen.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Marktgemeinde Kirchseeon nimmt Sondierungsgespräche über die Errichtung eines
Nahwärmenetzes in Verbindung mit Geothermie mit der Gemeinde Vaterstetten auf. Ziel der
Gespräche wäre es herauszufinden, ob sich auch Kirchseeon an die Pipeline anschließen könnte.
Im Zeitungsartikel der SZ „Warme Gedanken zur kalten Jahreszeit“ vom 27.01.23 wird ausgeführt,
dass Vaterstetten die Errichtung eines Geothermiekraftwerks vorantreibt und Zorneding bereits
konkrete Schritte unternimmt, um sich an die Pipeline anzuschließen, des Weiteren wird darin
geäußert, dass die gewonnene Erdwärme ausreichend wäre, um bis nach Ebersberg die Haushalte
anzuschließen. Da läge Kirchseeon auf dem Weg.
Begründung:
Voraussichtlich werden in Kürze Heizungsanlagen zu einem großen Teil nachhaltig sein müssen.
Damit stehen Eigenheimbesitzer und Kommunen demnächst vor grundsätzlichen Entscheidungen.
Bei intensiver Nutzung wäre die Fernwärme für alle Beteiligten die günstigste und nachhaltigste
Lösung. Damit könnte die Gemeinde sozial als auch ökologisch nachhaltig handeln. Für die
Umsetzung gibt es Fördermittel vom Bund.
Haushaltsauswirkungen:
Keine
Mit freundlichen Grüßen
Grüne Liste Kirchseeon: Andrea Oberhauser-Hainer, Natalie Katholing, Susanne Höpler, Bettina
Moder, Manfred Drosta und Karl-Heinz König
die Grüne Liste Kirchseeon in Kooperation mit der SPD Kirchseeon bittet darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zur Abstimmung zu setzen.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Alexander Ferres soll in seiner Funktion als Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege (Abteilung Bau und Umwelt, Landratsamt Ebersberg) zum nächstmöglichen Zeitpunkt in eine Gemeinderatssitzung eingeladen werden.
Bei seinem Besuch wird er zum Thema Baum- und Artenschutz in Kommunen einen kurzen Fachvortrag halten.
Begründung:
Das Thema Baum-u. Artenschutz gewinnt immer mehr an Wichtigkeit und wir als Kommune sollten alles dafür tun, dass bei Fortschreiten des Klimawandels der Schutz der Natur und der Arten in den Vordergrund rückt. Herr Ferres ist bereit Fragen zu beantworten und er kann interessante Erkenntnisse aus den Nachbarkommunen berichten.
Haushaltsauswirkungen:
Keine
die Grüne Liste Kirchseeon stellt in Koopera on mit der SPD Frak on folgenden Antrag:
Der Marktgemeinderat möge in einer der nächsten Sitzungen beschließen:
Die Marktgemeinde Kirchseeon führt eine Baumschutzsatzung ein, welche gemeinsam im Gremium
zusammen mit der Verwaltung erarbeitet werden soll.
Als Vorbild soll die Musterbaumschutzsatzung des Deutschen Städtetages (siehe Anhang) verwendet
werden.
Begründung:
Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der Feinstaubproblema k und um die willkürliche
und unkontrollierte Besei gung von Großgrün zu verhindern, ist die Einführung einer
Baumschutzsatzung dringend angezeigt.
Herr Ferres als Experte der unteren Naturschutzbehörde hat in seinem Fachvortrag eine
Baumschutzsatzung für den Markt Kirchseeon unbedingt empfohlen.
Nur allein mit Nachpflanzungen und über Bebauungspläne können wir weder die Lebensqualität der
Bürger u.a. durch Hitzeschutz und Lu verbesserung noch das Ortsbild durch unsere bestehenden
Bäume in ausreichendem Maß schützen.
Die Gemeinde hat bei Einführung einer Baumschutzsatzung die Möglichkeit, die fachliche Beratung
bei jedem Einzelfall durch die untere Naturschutzbehörde einzufordern, die Beratung jedes einzelnen
Bürgers wäre kostenfrei.
Haushaltsauswirkungen:
Ein erhöhter Verwaltungsaufwand ist zu erwarten. Dem steht Klimaschutz, Wohnqualität und
Artenschutz entgegen!
Mit besten Grüßen
Grüne Liste: Natalie Katholing, Susanne Höppler, Andrea Oberhauser-Hainer, Be na Moder, Karl-
Heinz König, Manfred Drosta.
SPD Frak on: Barbara Bi ner, Diana Thalhammer, Domenico Ciccia, Klaus Eberherr.
Anhang: Vorlage der Baumschutzsatzung des Deutschen Städtetages
Die Grüne Liste Kirchseeon stellt zu dem im Betreff genannten Thema folgenden Antrag:
Die Baumaßnahme „Durchlass Osterseeon“ (siehe GR Beschluss vom 05.08.2019) beinhaltet die Sanierung des bestehenden Durchlasses durch den Einschub eines kleineren Rohrs. Dabei wurde der bestehende Durchmesser von ehemals 120 cm x 80 cm auf 75 cm x 50 cm verkleinert. Zum Ausgleich muss ein zusätzlicher Durch-lass (der sogenannte Bypass) mit dem Durchmesser von 90 cm errichtet werden, um genau dieselbe Abflussmenge zu ermöglichen.
Der Bau des Bypasses ist bis jetzt nicht durchgeführt worden, obwohl dieser laut Genehmigung zeitnah zu erfolgen hat.
Der von dem Ing. Büro Schlezke geplante Bypass kann wohl auch in Zukunft aufgrund der fehlenden Grunddienstbarkeit nicht errichtet werden. Das Fehlen der Grunddienstbarkeit war schon bei dem Beschluss 2019 bekannt (die Bauverwaltung hat es bis heute nicht geschafft, diese einzuholen.) und bis zum heutigen Zeitpunkt kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich an dieser Tatsache etwas ändern wird.
Für die Fertigstellung der Baumaßnahme muss jetzt von der Verwaltung eine andere Lösung gefunden werden.
Wir halten die Fertigstellung dieser Baumaßnahme für sehr dringend, da sich durch die Verringerung der Abflussmenge die Abflussdauer des Regenwassers erheblich verlängert hat und es in Folge dessen seit der Verkleinerung des Durchlasses bereits zweimal zu erhöhten Wasserständen inklusive Überflutungen im Ortsteil Osterseeon gekommen ist.
Erstmals im Februar 2020 ein zweitägiges Hochwasser und im August 2020 ein drei-tägiges Hochwasser, welches selbst die Zufahrtsstraße bei Osterseeon überschwemmt hat.
Es besteht die Gefahr, dass bei länger andauernden Regenfällen ein bis jetzt noch nicht da gewesener Rückstau mit entsprechenden Sachschäden entsteht. Zu bedenken ist auch, dass bei derartig massiven und mehrtägigen Überschwemmungen die Zufahrten blockiert sind und dadurch z. B. keine ärztliche Notversorgung der Anwohner möglich ist.
Laut Auskunft des Landratsamtes muss der Markt Kirchseeon für eventuell entstehende Schäden in diesem Fall aufkommen.
Aus oben angeführten Gründen sollte die Bauverwaltung bis Ende März 2021 neue Lösungsvorschläge für die Fertigstellung des Durchlasses Osterseeon erarbeiten.
Ein längerer Vor-Ort-Termin mit Herrn Bürgermeister Jan Paeplow fand bereits im Herbst 2020 statt. Im Gespräch mit Anwohnern konnte er sich ein genaues Bild der verschärften Überschwemmungsthematik machen.
Die für diese Maßnahme bereits eingeplanten Haushaltsmittel sollen weiterhin zurückgestellt werden.
Historie:
• Gemeinderatsbeschluss zum Bauvorhaben 05.08.2019
• Umsetzung Teilvorhaben (Verkleinerung Durchlass)
• Hochwasser Februar 2020
• Hochwasser August 2020
• Vor-Ort-Termin durch Bgm. J. Paeplow Herbst 2020
1) Beschluss einer Baumschutzsatzung für den Markt Kirchseeon gemäß Musterbaumschutzsatzung des Deutschen Städtetags (siehe Anhang).
Die Verwaltung wird gebeten, die Mustersatzung an die Gegebenheiten der Marktgemeide Kirchseeon anzupassen und die Baumschutzsatzung erneut dem Marktgemeinderat zum Beschluss vorzulegen.
2) Verfügung einer sofortigen Veränderungssperre, bis die Baumschutzsatzung in Kraft getreten ist
Begründung:
Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der Feinstaubproblematik und um die willkürliche und unkontrollierte Beseitigung von Großgrün zu verhindern, ist die Einführung einer Baumschutzsatzung dringend angezeigt.
Bei diversen Bauvorhaben der letzten Monate hat sich gezeigt, dass die aktuell für den Markt Kirchseeon bestehende Baumschutzsatzung, die dem Erhalt und dem Schutz von ortsbildprägenden oder besonders schützenswerten Bäumen oder Baumgruppen dient, nicht mehr ausreichend bzw. eine eindeutige Zuordnung der Bäume/Baumgruppen nicht mehr gegeben ist. Die Kartierung der entsprechenden Bäume und Baumgruppen wurde vor mittlerweile fast 20 Jahren durchgeführt und danach leider nicht regelmäßig oder nur unzureichend aktualisiert. Somit konnten geschützte Bäume und Baumgruppen nun mehrfach nicht mehr eindeutig identifiziert werden oder sie waren teilweise gar nicht mehr vorhanden.
Durch den Beschluss und die Einrichtung einer Baumschutzsatzung gemäß Antrag wäre eine eindeutige Klassifizierung der Bäume des gesamten Gemeindegebietes bezüglich ihres Schutzstatus möglich. Diese Regelungen wären auch für die Bevölkerung leichter
nachvollziehbar und umsetzbar. Somit könnten alle Bäume und Baumgruppen im Gemeindegebiet effektiver geschützt und Zuwiderhandlungen klar sanktioniert werden.
Um zu verhindern, dass es ab Bekanntgabe des Antrags bis zur möglichen Umsetzung der Baumschutzsatzung zu Fällaktionen innerhalb des Gemeindegebietes kommt, beantragen wir die Einrichtung einer Veränderungssperre.
Wir beantragen, dass in Zukunft in allen Bebauungsplänen eine Verpflichtung für Solarnutzung (PV-Anlagen oder Solarthermie) einzuführen ist.
Auch bei der Aktualisierung bestehender Bauleitpläne ist dies zu berücksichtigen.
Die Installationen von Photovoltaikanlagen oder thermischen Solaranlagen sollen zur Umsetzung des gemeindlichen Klimaschutzkonzeptes und unter Beachtung des Ab-wägungsgebots, der örtlichen Situation, Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnis-mäßigkeit durch den Bebauungsplan gemäß §9 (1) Nr. 23b) BauGB auf allen Ge-bäuden festgesetzt werden.
Dabei bietet sich folgender Wortlaut an: „Geeignete Dachflächen sind für die Ge-winnung von Solarstrom mit Photovoltaik oder Solarthermie auszustatten. Die Anlage sollte mindestens 50 Prozent der nicht anderweitig genutzten Dachfläche umfassen.“
Bei städtebaulichen Verträgen wird stets mit den Grundstücksinteressent*innen eine Solarpflicht vereinbart.
Begründung:
Photovoltaik und Solarthermie sind zwei wichtige Bausteine zur Bekämpfung der Klimakrise.
Die Potenziale auf neu zu errichtenden und bestehenden Dächern sind groß. Sie sind eine kostengünstige und effektive Klimaschutzmaßnahme, welche auch die Eigentümer*innen der Gebäude vor steigenden Preisen für fossile Energieträger schützt.
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 b Baugesetzbuch (BauGB) können im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen Gebiete festgesetzt werden, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen.
Vorbildlich sind die bayerischen Kommunen Pfaffenhofen und Amberg, die eine kommunale Solarpflicht bereits 2019 eingeführt haben.
Unsere Marktgemeinde Kirchseeon könnte im Landkreis Ebersberg eine Vorreiterrolle einnehmen!
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