Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Keine Freihandelsabkommen auf Kosten der Kommunen und der bäuerlichen Landwirtschaft

Antrag:

Der Gemeinderat möge in öffentlicher Sitzung den folgenden Beschluss fassen: 

Der Gemeinderat Kirchseeon lehnt die Abkommen TTIP, CETA und TISA ab. Es handelt sich bei diesen Abkommen um Handelsverträge, die die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde Kirchseeon nachhaltig einschränken könnten. Diese Verträge stellen einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. 

Die Gemeinde Kirchseeon wird diese ablehnende Haltung in geeigneter Weise gegenüber der Landes.- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen und sich in den kommunalen Spitzenverbänden dafür einsetzen, dass diese sich ebenfalls gegen den Abschluss bzw. die Ratifizierung der Handelsverträge positionieren. 

Begründung: 

Kommunale Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungswesen 

In den Abkommen wird geregelt, welche Dienstleistungen von den Gemeinden erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen. Die EU schließt bisher nur hoheitliche Bereiche aus. Das bedeutet, dass z.B. Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitsleistungen oder Nah Verkehr verstärkt für Privatisierungen geöffnet werden könnten. Zudem wird die Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen erschwert, da von einem bestimmten Schwellenwert an Aufträge nicht nur EU-weit, sondern auch im Land des Vertragspartners ausgeschrieben werden müssen. Hiermit wird die Handlungsautonomie der Kommunen drastisch eingeschränkt 

Investitionsschutz für Konzerne 

Bei TTIP und CETA erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen demokratisch beschlossene Gesetze. Die Klagen werden vor privaten Schiedsgerichten verhandelt. Diese stellen eine Paralleljustiz dar, die grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats unterläuft und Konzerne mächtiger macht als demokratisch gewählte Regierungen. Auch Beschlüsse von Gemeinden kön nen Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass sich die politischen Gremien bei jedem Beschluss überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns oder einer Firma schmälern würden und somit eine Klage auslösen könnten. 

Demokratie und Transparenz 

Die Verhandlungen zu allen drei Abkommen fanden und finden als Geheimverhandlungen statt - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nicht einmal die EU-Abgeordneten haben uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindetag, sowie Landkreistag) nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht den demokratischen Standards. Vielmehr muss die Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen, dass die Gestaltungsfähigkeit gegeben ist. Daher fordern wir die Veröffentlichung aller Verhandlungsdokumente, sowie die Einbeziehung in die Verhandlungen. 

Standstill- und Ratchet-Klausel 

Die Abkommen enthalten sowohl die Standstill - (Stillstand) wie auch die Ratchetklausel (Sperrklinke). Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Vertragsverpflichtungen werden. Ein staatliches Unternehmen ( wie etwa die Stadtwerke), das einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, könnte so niemals wieder rekommunalisiert werden. Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass - aus guten Gründen - zahlreiche Privatisierungen öffentlicher Güter wieder rückgängig gemacht wurden. Die Abkommen würden die Rückführung einmal privatisierter Leistungen in die öffentliche Hand für immer unmöglich machen. 

 

Drei Beispiele für mögliche lokale Auswirkungen sind: 

Handelsabkommen, die das Regelungs- und Entscheidungsrecht der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge achten, müssten die Möglichkeiten der Kommunen bewahren, öffentliche Dienste wie z.B. Trinkwasserversorgung zu erhalten, wiederzubeleben, zu rekommunalisieren, auszuweiten und neu zu schaffen. Vom Geltungsbereich der Vorschriften zur Marktöffnung sowie von Investitionsschutzklauseln in solchen Ab kommen müssen sie umfassend und explizit ausgenommen sein. Sowohl die TTIP als auch das CETA genügen diesem Anspruch nicht. Eine besondere Bedrohung stellt das TISA dar, das eine weitgehende Kommerzialisierung öffentlicher Dienstleistung erreichen möchte. 

In der Gemeinde Kirchseeon spielt eine klein strukturierte Landwirtschaft mit teilweise ökologisch wirtschaftenden Betrieben eine wichtige Rolle. Die Landwirtschaft in Nordamerika arbeitet unter völlig anderen Bedingungen. Sie durch eine Marktöffnung für Agrarprodukte in direkte Konkurrenz zu setzen würde hier zu einem weiteren Höfe sterben und langfristig der Aufgabe landwirtschaftlicher Fläche führen. Dabei ist irrelevant, ob eine Marktöffnung durch eine Harmonisierung von Standards und Verfahren, eine gegenseitige Anerkennung von Standards oder eine Senkung oder Abschaffung von Zöllen erreicht wird. 

Ein explizites Ziel der amerikanischen Verhandlungsführer in den Verhandlungen über die TTIP ist eine Öffnung des europäischen Markts für Lebensmittel, die mit Gentechnik, Wachstumshormonen oder in der EU nicht zugelassenen Pestiziden produziert wurden. In der Gemeinde Kirchseeon setzen sich Bauern und Bäuerinnen, Umweltschutzorganisationen und Kommunalpolitiker seit Jahren für die Gentechnikfreiheit der Landwirtschaft und Lebensmittel ein. Eine Verhandlung der europäischen Gesetzgebung in diesem Bereich ist für uns nicht akzeptabel. 

Gemeinderatsfraktion Grüne Liste Kirchseeon 

 

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