Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Klimaneutralität 2030 in städtischen Liegenschaften – jetzt die Finanzierung sichern

Unser Antrag: Konkrete Klimaschutzmaßnahmen für Ebersberg

07.04.25 –

Die GRÜNE Stadtratsfraktion Ebersberg hat am 23. März 2025 einen Antrag zur Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen in den städtischen Liegenschaften und im städtischen Fuhrpark gestellt. Damit greifen wir zentrale Bausteine des integrierten Klimaschutzkonzepts von 2012 auf – und fordern, dass diese verbindlich umgesetzt werden.

Worum geht es – und worum nicht?

Der Antrag bezieht sich nicht auf die gesamten Klimaziele der Stadt, sondern ganz konkret auf die Maßnahmen, die im direkten Einflussbereich der Stadtverwaltung liegen:

  • Die eigenen Gebäude und Liegenschaften
  • Der städtische Fuhrpark
  • Die damit verbundene Energie- und Wärmenutzung sowie Mobilitätsstruktur

Das ist nicht „die ganze Klimawende", aber es ist ein zentraler Hebel, den die Stadt selbst in der Hand hat. Und genau deshalb ist er so entscheidend.

Warum Vorbildfunktion zählt

Die Stadt Ebersberg hat sich 2012 einstimmig zur Klimaneutralität bis 2030 bekannt. Doch ein Ziel ohne Umsetzung bleibt Symbolik. Wenn die Stadt ihren eigenen Beitrag nicht leistet, verliert sie jede Glaubwürdigkeit bei Bürger*innen, , Unternehmen und Initiativen, die sich ebenfalls engagieren sollen.

Wer Klimaneutralität ernst nimmt, muss im eigenen Verantwortungsbereich konsequent handeln – sonst wird aus „integriertem Klimaschutz" eine PowerPoint-Folklore.

Maßnahmenpaket 2025-2030

Der vom Klimaschutzmanager ausgearbeitete Maßnahmenplan für die Jahre 2025 bis 2030 enthält über 70 gezielte Einzelmaßnahmen. Einige Beispiele:

  • Sanierungen und Wärmepumpen für Kitas, Feuerwehrhäuser, das Jugendzentrum, Verwaltungsgebäude
  • PV-Anlagen mit Speichern auf Dächern von Turnhallen, Rathaus, Bauhof und Kläranlagen
  • Umstellung des Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge – inklusive Ladeinfrastruktur
  • Fernwärmeanschlüsse (z. B. Bürgerhaus, Alter Speicher)
  • Lüftungs- und Heizungsoptimierungen
  • Schulungen der Mitarbeitenden zum Energie- und Ressourcensparen

Das Besondere: Die Maßnahmen greifen ineinander – sie sind als Gesamtpaket konzipiert und zeitlich genau getaktet, sodass sie gemeinsam 2030 zur bilanziellen Klimaneutralität führen.

Herausforderung Haushaltsplanung

Im aktuellen Haushaltsentwurf der Stadt sind bereits einige Maßnahmen berücksichtigt. Doch viele weitere sind bisher nicht eingeplant oder nur vage erwähnt. Dabei ist klar: Dieses Maßnahmenpaket ist kein Wunschzettel, sondern eine Punktlandung. Nur wenn es als Ganzes umgesetzt wird, erreichen wir das Klimaziel im Jahr 2030. Wenn wir einzelne Bausteine verschieben, verlieren wir nicht nur Zeit, sondern auch Wirksamkeit.

Kritische Aspekte der Haushaltsplanung

Aktuell liegt der Fokus der Verwaltung stark auf einem genehmigungsfähigen Haushalt – verständlich, aber gefährlich. Denn:

  • Wird das Maßnahmenpaket gekürzt oder auf später vertagt, wird implizit die Klimaneutralität aufgegeben – ohne offene politische Entscheidung.
  • Die Verwaltung darf nicht durch Streichungen vollendete Tatsachen schaffen, bevor der Stadtrat darüber beraten hat.
  • Es handelt sich um eine politische Grundsatzfrage, keine rein finanzielle.

Deshalb sagen wir klar: Haushaltsklarheit darf nicht dazu führen, dass zentrale Ziele klammheimlich beerdigt werden.

Finanzierungsvorschlag

Die GRÜNE Fraktion schlägt vor, die Maßnahmen über eine befristete Anpassung des Grundsteuer-Hebesatzes zu finanzieren:

  • Durchschnittlich +50 Prozentpunkte bis 2030
  • Begrenzung auf die Laufzeit der Investitionen
  • Rücknahme der Hebesatzerhöhung ab 2030
  • Verrechnung mit möglichen Fördermitteln zur Reduktion der Belastung

Die Investitionen amortisieren sich bereits bis ca. 2036 durch Einsparungen von jährlich ca. 276.000 € – ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll.

Unser Fazit

Ebersberg hat sich zum Ziel der Klimaneutralität 2030 bekannt. Jetzt geht es darum, dieses Ziel nicht stillschweigend zu entwerten, sondern es mit verbindlichen Schritten umzusetzen. Der Antrag sorgt für Klarheit, Planbarkeit und eine faire Finanzierung – zeitlich begrenzt, sachlich begründet und politisch verantwortungsvoll.

Von: Jürgen Friedrichs

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Kategorie

Energie und Klima | Finanzen/Wirtschaft

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