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04.12.18 –
Und weiter: "Warum? Sie verstößt gegen das Grundgesetz! Das Votum der Fachpolitiker*innen darf jetzt nicht ignoriert werden. Grün wirkt!"
In der entsprechenden Drucksache heißt es u.a.: "Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages einberufen wird." Und: "Vor dem Hintergrund der bereits jetzt zur Verfügung stehenden Alternativen lehnt der Bundesrat die Fristverschiebung ab."
"Nun heißt es: den Druck weiter aufrecht erhalten", kommentiert das Büro von Renate Künast.
Hier geht es zum Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag. Nur Grüne und linke hatten geschlossen dagegen gestimmt, dass die Kastration betäubungslos beibehalten wird.
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