Ihr Pressetext im Wortlaut: „Der Europäische Rechnungshof hat die Umsetzung von Maßnahmen für den Tierschutz in der EU unter die Lupe genommen - und kritisiert: bei vielen Vorhaben für den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere gibt es eine eklatante Lücke zwischen ehrgeizigen Zielen und praktischer Umsetzung. In Deutschland ist, wie in den meisten EU-Ländern, das Abschneiden der Schwänze in der intensiven Schweinhaltung Praxis, obwohl es rechtlich unzulässig ist. In Deutschland haben die Schweine auch keinen Zugang zu ausreichend Beschäftigungsmaterial, obwohl dies in den Rechtsvorschriften vorgesehen und für das Wohlergehen von Schweinen von großer Bedeutung ist. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, die Empfehlungen der EU-Kommission wirksam umzusetzen. Zum Beispiel könnten Finanzmittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) besser genutzt werden. Bei den ‚Tierschutzzahlungen‘, die über die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums abgerufen werden können, hinkt Deutschland sogar den eigenen Zielen hinterher. Dabei könnten diese EU-Gelder in viel größerem Umfang genutzt werden, um höhere Tierschutzstandards zu fördern. Eine Umverteilung der EU-Fördergelder für die Landwirtschaft zugunsten des Tierschutzes ist also nicht nur aus Sicht der Grünen, sondern auch aus Sicht des Rechnungshofs dringend notwendig!“ |