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29.03.13 –
Der Presse habe ich entnommen, dass ein Gebiet von derzeit noch 65 Hektar vom Regionalen Planungsverband als Vorbehaltsfläche für Kiesabbau vorgesehen ist. Dabei empfinde ich es als ausgesprochen rücksichtslos, dass bei der Reduktion des Gebietes kein größerer Abstand als die 300 Meter zur Wohnbebauung festgelegt wurde.
Als Landrat werde ich mich im Regionalen Planungsverband auf jeden Fall für eine Vergrößerung dieses Abstands und eine weitere Verkleinerung der Vorbehaltsfläche einsetzen. Für den Fall eines konkreten Antrags auf eine Erweiterung des Kiesabbaus durch die Firma Ebenhöh gibt es eine Vielzahl von Abwägungen der Belange der Firma mit denen der Anwohner, des Naturschutzes, der Verkehrsströme usw., die ich derzeit einfach nicht abschätzen kann, schon weil ich über die Rechtslage nicht im Detail informiert bin und als Kreisrat an solchen Entscheidungen nie direkt beteiligt war, weil es sich hier um Belange des Landratsamtes als staatliche Genehmigungsbehörde handelt.
Klar ist, dass die Ausweisung einer Vorbehaltsfläche im Regionalplan der Firma eine starke Rechtsstellung in einem solchen Genehmigungsverfahren gibt. Umso wichtiger wäre es, im Regionalen Planungsverband zu einer anderen Festsetzung zu kommen.
Ich setze mich seit Jahrzehnten ehrenamtlich für die Belange des Umweltschutzes ein. Als Landrat werde ich dies auch in einem solchen Verfahren - im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten - entschlossener tun als jeder meiner Mitbewerber um das Amt.
Von: Reinhard Oellerer
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