Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

In Zeiten, in denen die Demokratie europaweit und auch in Deutschland von Rechtsextremen angegriffen wird, geht es bei der Europawahl am 9. Juni darum, wie sich Europa im globalen Wettbewerb zwischen Demokratie und Autokratie aufstellt. Geben künftig rechtsextreme Kräfte im Europäischen Parlament den Ton an – oder wir Demokrat*innen? Wir werden auch im Landkreis Ebersberg für ein starkes grünes Ergebnis kämpfen, damit Europa auch künftig unseren Wohlstand klimaneutral sichern kann. So können wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken, Frieden bewahren und unsere Demokratie schützen.

Unser Motto dafür ist: Machen, was zählt!

Rettet die Bienen

Blühpatenschaften und Artenschutz im Poinger Blickwinkel

01.04.20 –

Die Corona-Pandemie ist zur Zeit die größte Bedrohung, die von der Menschheit, aber auch von jedem Einzelnen bewältigt werden muss. Sie bestimmt tiefgreifend unser aller Leben, Fühlen und Handeln.

Wir sollten aber andere existentielle Krisen, wie das Artensterben, nicht aus dem Blickfeld verlieren. Im letzten Jahr haben Bayerns Bürger*innen im erfolgreichen Volksbegehren "Rettet die Bienen - Artenschutz" zum Erhalt der Artenvielfalt weitreichende Änderungen im Naturschutzgesetz durchgesetzt. Viele wollen die Verantwortung für den Artenschutz nicht dem Staat überlassen, sondern auch weiterhin, trotz der aktuellen Krise, ihren eigenen ökologischen Beitrag leisten.

Jedoch haben nicht alle Poinger*innen einen Garten, den sie insektenfreundlich gestalten können. Ihnen bieten regionale Landwirte und Landwirtschaftsverbände über ihre Internetseiten "Blühpatenschaften" auf ihren Äckern an. Die Blühpaten ermöglichen dem Landwirt durch ihren finanziellen Beitrag, Ackerflächen aus der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen und mit standorttypischen blühenden Pflanzen zu besetzen.

Für eine optimale ökologische Funktion von Blühflächen sollten nach Empfehlungen von Naturschutzverbänden folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Es werden Teile der Ackerflächen für idealerweise zumindest 5 Jahre aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen.
  • Ein Blühstreifen sollte nicht schmaler als 3 m sein.
  • Als Saatgut auf Blühflächen sollten ausschließlich Saatmischungen für natürlich vorkommende, standorttypische Arten verwendet werden. Im Idealfall entwickeln sie sich allein durch den Nutzungsverzicht aus den im Boden vorhandenen und angewehten Samen. Den größten Wert haben mehrjährige Saatmischungen, die ganz ohne Eingriffe viele Jahre stehen bleiben können.
  • Es darf keine bestehende, gewachsene Vegetation umgebrochen werden.
  • Blühflächen dürfen weder gedüngt noch mit Pestiziden behandelt werden.
  • Ein gutes Pflegemanagement trägt viel zur optimalen Pflanzenentwicklung bei (spätes Mähen, Abräumen des Mähguts zur Ausmagerung oder der Verzicht auf Mulchen).
  • Die Blühflächen müssen zum Schutz der Insekten ausreichenden Abstand zu konventionell bewirtschaftetet Flächen haben.

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter anderem unter:

www.lbv.de

www.bluehende-landschaft.de

von: Manfred Kammler

Kategorie

Naturschutz/Flächenfraß

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