Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

In Zeiten, in denen die Demokratie europaweit und auch in Deutschland von Rechtsextremen angegriffen wird, geht es bei der Europawahl am 9. Juni darum, wie sich Europa im globalen Wettbewerb zwischen Demokratie und Autokratie aufstellt. Geben künftig rechtsextreme Kräfte im Europäischen Parlament den Ton an – oder wir Demokrat*innen? Wir werden auch im Landkreis Ebersberg für ein starkes grünes Ergebnis kämpfen, damit Europa auch künftig unseren Wohlstand klimaneutral sichern kann. So können wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken, Frieden bewahren und unsere Demokratie schützen.

Unser Motto dafür ist: Machen, was zählt!

Quarantäne-Regelungen für Lehrkräfte

Anordnungen überdenken

Anfrage Johannes von der Forst im Kreistag: Individuelle Beurteilung der Quarantäneanordnungen gegenüber Lehrkräften an den Schulen im Landkreis Ebersberg und Absprache der Quarantäne-Regelungen für Lehrkräfte zwischen den Landkreisen.

26.10.20 –

Mündliche Anfrage von Kreisrat Johannes von der Forst in der Sitzung des Kreistags am 26.10.20:

(es gilt das gesprochene Wort)

"Letzte Woche schrieb der Schulleiter des Humboldt-Gymnasiums Vaterstetten an die Eltern, dass derzeit ein Drittel der Lehrkräfte nicht in der Schule anwesend ist. Am letzten Freitag, den 23.10.20 entfielen in einer sechsten Klasse der Schule die 1. und 6. Stunde, in der 2.-5. Stunde fanden ausschließlich Vertretungsstunden statt. Tatsächlich kann man hier also nicht mehr von einem sinnvollen Schulbetrieb sprechen. Ursache ist dabei vor allem die hohe Anzahl von Lehrkräften in Quarantäne.

Ich selbst bin Stellvertretender Schulleiter am Gymnasium Oberhaching. Beim ersten Covid-19 Fall an dieser Schule, bei dem der betroffene Schüler/die betroffene Schülerin 48 Stunden vor seiner/ihrer Testung im Unterricht war, wurde für alle Schüler und Lehrer der besuchten Kurse pauschal eine 14-tägige Quarantäne als KP1 verhängt. Nach fünf Tagen wurden die aus München kommenden Lehrer nach individueller Befragung durch das Gesundheitsamt München als KP2 eingeordnet und die Quarantäne für diese wieder aufgehoben. Nach von mir geführten Telefonaten mit dem Gesundheitsamt im Landkreis München wurden unsere dort ansässigen Lehrer daraufhin als systemrelevant eingestuft und durften ebenfalls wieder unterrichten. Beides, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine Maskenpflicht im Unterricht galt.

Bei den folgenden Corona-Fällen am Gymnasium Oberhaching wurden Lehrer der Sek II generell zurecht nicht mehr als KP1 eingestuft, insofern die Masken im Unterricht getragen wurden, mindestens alle 45 Minuten quergelüftet wurde, der Abstand zur betroffenen infizierten Person mindestens 1,5 Meter betrug und der Unterricht bei dieser Person nicht mehr als 90 Minuten dauerte. Keiner der Lehrer am Gymnasium Oberhaching befindet sich daher in Quarantäne.

Ich halte dieses Vorgehen für zwingend notwendig, da die Schulen sonst zunehmend trotz "regulärem" Unterrichtsbetrieb ohne Klassenteilung (Wechselunterricht) nicht mehr in der Lage sind, eine akzeptable Unterrichtsversorgung sicher zu stellen.

Außerdem bedeutet eine Quarantäneanordnung auch für jeden einzelne Person eine hohe persönliche Belastung. Viele der Lehrer haben selbst kleine Kinder und erhalten im Landkreis Ebersberg nach den mir vorliegenden Informationen eine Quarantäneanordnung mit häuslicher Absonderung für 14 Tage, obwohl sie nach RKI nicht als KP1 einzuordnen wären. Dies geschieht vermutlich deshalb, da das Gesundheitsamt an der Auslastungsgrenze ist und die Kontaktverfolgung an den Schulen nicht mehr individuell leisten kann. Bei den Schülern kann das nachvollziehbar sein, bei den Lehrern definitiv nicht.

Lehrer und Schüler im Landkreis werden ohne individuelle Überprüfung pauschal in Quarantäne geschickt, während bei der Maskenpflicht für Grundschüler eine landesweite Ausnahmesituation umgesetzt wird und so Corona-Maßnahmen gelockert werden. Dieses Vorgehen des Landkreises ist nicht nachvollziehbar.

Nur durch die individuelle Überprüfung der Lehrkräfte im Zusammenhang mit einem Covid19-Fall kann der Unterricht an den Schulen im Landkreis auf ausreichendem Niveau aufrechterhalten werden.

Nur durch eine gemeinsame Vorgehensweise der Gesundheitsämter in den benachbarten Landkreisen oder besser noch landesweit können hier verschiedenste Quarantäne-Regelungen und dadurch entstehende Irritationen innerhalb einer Schulfamilien vermieden werden.

Ich bitte daher den Landrat sich in seiner Funktion als Leiter der Gesundheitsbehörde dafür einzusetzen :

  • Dass mit den von einem Covid19-Fall in ihrer Klasse betroffenen Lehrern im Landkreis Ebersberg ab sofort unmittelbar nach Bekanntwerden des Falles individuelle Gespräche durch das Gesundheitsamt geführt werden, um für diese nur dann die Quarantäne anzuordnen, wenn sie nach RKI tatsächlich als KP1 einzuordnen sind. Bei sich bereits in Quarantäne befindlichen Lehrkräften ist diese Überprüfung umgehend nachzuholen und ggf. die Quarantäne aufzuheben, wenn diese Personen nicht als KP1 („direkter Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten oder insgesamt mindestens 15-minütigem Gesichts- "face-to-face" Kontakt zu COVID-19-Fall, z.B. im Rahmen eines Gesprächs“ zit. nach www.rki.de) klassifiziert werden müssen.
  • Sich mit den benachbarten Landkreisen abzusprechen um unterschiedliche Vorgehensweisen der Gesundheitsämter in Bezug auf Quarantäne-Anordnungen gegenüber Lehrern und Schülern zu vermeiden. Außerdem soll der Landrat auf Ministerialebene auf eine gemeinsame landesweite Vorgehensweise im Hinblick auf die Quarantäneregelungen im Schulbereich hinwirken."

Johannes von der Forst bekam breite Zustimmung und Applaus seitens der anwesenden Kreisrät*innen. Landrat Robert Niedergesäß konnte der Argumentation folgen und sagte daher zu, sich im Sinne der Anfrage zu erkundigen und ggf. tätig zu werden.

Kategorie

Bildung | Gesundheit

Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.