Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

In Zeiten, in denen die Demokratie europaweit und auch in Deutschland von Rechtsextremen angegriffen wird, geht es bei der Europawahl am 9. Juni darum, wie sich Europa im globalen Wettbewerb zwischen Demokratie und Autokratie aufstellt. Geben künftig rechtsextreme Kräfte im Europäischen Parlament den Ton an – oder wir Demokrat*innen? Wir werden auch im Landkreis Ebersberg für ein starkes grünes Ergebnis kämpfen, damit Europa auch künftig unseren Wohlstand klimaneutral sichern kann. So können wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken, Frieden bewahren und unsere Demokratie schützen.

Unser Motto dafür ist: Machen, was zählt!

Pflege der Ausgleichsflächen

Antrag der Kreistags-GRÜNEN

Die Kreistagsfraktion der Grünen fordert, dass die Studie über die "Kontrollen der Ausgleichsflächen im Landkreis Ebersberg" öffentlich vorgestellt wird und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden um die Pflege zu gewährleisten.

14.03.18 –

Antrag:

  • Dem ULV-Ausschuss wird zusammen mit dem Kreisausschuss der Abschlussbericht der Studie „Entwicklung einer Methodik für Kontrollen von Ausgleichs- und Ersatzflächen am Beispiel der Umsetzungssituation von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Landkreis Ebersberg“ öffentlich vorgestellt.
  • Ein Vertreter des Bayerischen Landesamtes für Umwelt wird in den Ausschuss geladen, um die Studie, die im Landesamt für Umwelt im Oktober 2017 erstellt wurde, darzustellen und zu erläutern.
  • Bei der Durchführung und der Kontrolle der Maßnahmen zur Ausgleichsregelung gibt es große Defizite. Von der Verwaltung werden Lösungsansätze und Vorschläge erarbeitet und dem Ausschuss vorgestellt.
  • Wichtige Punkte sind dabei die Kennzeichnung der Ausgleichsflächen und ein Verzeichnis der Ausgleichsflächen im Landkreis.
  • Insbesondere soll auf die personelle Situation der Unteren Naturschutzbehörde eingegangen werden und erläutert werden, wie die Kontrolle der Ausgleichsflächen von dieser besser bewältigt werden könnte.
  • Dazu soll im Ausschuss auch die fachliche Beurteilung der Unteren Naturschutzbehörde gehört werden.
  • Auch eine Übertragung von Kontrollaufgaben auf Dritte, unter Federführung der Unteren Naturschutzbehörde, ist in die Überlegungen mit einzubeziehen.
  • Der Landkreis soll sich auch an die bayerische Staatsregierung wenden, um personelle bzw. finanzielle Hilfestellung bei der Kontrolle der Ausgleichsflächen zu erhalten.

Begründung:

Die Naturschutzgesetze verlangen, dass bei Eingriffen in die Natur, wie der Bebauung von Flächen, diese ausgeglichen werden müssen. Das ist ein wichtiger Punkt, um den Schwund der Artenvielfalt zu verhindern. Das Instrument der Ausgleichsflächen kann funktionieren – allerdings müssen die festgesetzten Maßnahmen dann auch umgesetzt werden.

Im Landkreis Ebersberg wurden exemplarisch für ganz Bayern Ausgleichsflächen untersucht. Die Studie wurde vom Bayerischen Landesamt für Umwelt durchgeführt und 2017 fertig gestellt. Veröffentlicht wurde sie im Umweltausschuss des Landtags am 1.3.2018.

Anhand des Modellprojektes, bei dem 100 zufällig ausgewählte Ausgleichsflächen kontrolliert wurden, zeigte sich, dass nur 20 Prozent ohne Mängel waren. 29 Prozent hatten geringe Mängel und über die Hälfte größere Mängel. Bei 26 Prozent war keine Umsetzung festzustellen, sie existierten also gar nicht. Die verpflichtenden Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität greifen demnach nur bei einem Fünftel der Flächen.

Der Rückgang der Biodiversität lässt sich – gerade in unserem Landkreis mit sehr starker Bautätigkeit – noch weniger aufhalten, wenn eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes nur mangelhaft umgesetzt wird.

Die Studie konnte auch keine Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Vorhabensträgern feststellen. Auch die öffentliche Hand  ist deshalb in die Pflicht zu nehmen.

Die Naturschutzbehörde muss die aufgedeckten Missstände kontrollieren. Dazu braucht sie aber ausreichend Personal. 2009 strich der damalige Landrat Gottlieb Fauth eine Stelle in der Unteren Naturschutzbehörde. Es gab damals massive Proteste von den Kreistags-Grünen aber auch vom BN. Die Stelle wurde jedes Jahr erneut eingefordert. Erst 2017 wurde sie wieder in den Stellenplan aufgenommen. Damit sind wir im Landkreis Ebersberg wieder auf den Stand von vor 2009. Inzwischen ist die Zahl der Landkreisbevölkerung und der versiegelten Flächen aber deutlich gewachsen – weitere Konsequenzen müssen also folgen.

Laut einem Schreiben von Umweltministerin Ulrike Scharf, können „die Kontrollaufgaben im Rahmen der gesetzlichen Regelungen an fachlich geeignete Dritte übertragen werden, insbesondere wenn die verfügbaren personellen und fachlichen Ressourcen für die Kontrolle nicht ausreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen hierfür nach dem Bericht zum Beispiel Landschaftsplanungsbüros, Landschaftspflegeverbände, sonstige Anbieter entsprechender Leistungen (z. B. Kulturlandstiftung) oder die Naturschutzwacht in Frage.“ Allerdings muss letztendlich die fachliche Kompetenz der Unteren Naturschutzbehörde die entscheidende Rolle spielen.

Abschließend ist festzustellen, dass es sehr mutig seitens des Landkreises war, die Studie hier durchführen zu lassen. Vermutlich wird die  Kontrolle der Ausgleichsflächen auch andernorts schlecht bis gar nicht funktionieren. Seitens der Grünen Fraktion sind wir froh, dass nun im Landkreis Ebersberg eine Bestandsaufnahme vorliegt – eine gute Grundlage jetzt Abhilfe zu schaffen.

                                                                     
Waltraud Gruber                                   Ilke Ackstaller                                   Philipp Goldner                     
Fraktionssprecherin                                                   

 

Berichterstattung:

12.3.18 Ebersberger SZ: Umweltpolitiker fordern mehr Personal für die Pflege von Ausgleichsflächen

11.03.18 Ebersberger Zeitung: Landkreis Ebersberg bekommt Note „mangelhaft“

27.12.17 Ebersberger SZ: 50 Prozent mangelhaft

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Kategorie

Naturschutz/Flächenfraß

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