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14.03.18 –
Die Naturschutzgesetze verlangen, dass bei Eingriffen in die Natur, wie der Bebauung von Flächen, diese ausgeglichen werden müssen. Das ist ein wichtiger Punkt, um den Schwund der Artenvielfalt zu verhindern. Das Instrument der Ausgleichsflächen kann funktionieren – allerdings müssen die festgesetzten Maßnahmen dann auch umgesetzt werden.
Im Landkreis Ebersberg wurden exemplarisch für ganz Bayern Ausgleichsflächen untersucht. Die Studie wurde vom Bayerischen Landesamt für Umwelt durchgeführt und 2017 fertig gestellt. Veröffentlicht wurde sie im Umweltausschuss des Landtags am 1.3.2018.
Anhand des Modellprojektes, bei dem 100 zufällig ausgewählte Ausgleichsflächen kontrolliert wurden, zeigte sich, dass nur 20 Prozent ohne Mängel waren. 29 Prozent hatten geringe Mängel und über die Hälfte größere Mängel. Bei 26 Prozent war keine Umsetzung festzustellen, sie existierten also gar nicht. Die verpflichtenden Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität greifen demnach nur bei einem Fünftel der Flächen.
Der Rückgang der Biodiversität lässt sich – gerade in unserem Landkreis mit sehr starker Bautätigkeit – noch weniger aufhalten, wenn eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes nur mangelhaft umgesetzt wird.
Die Studie konnte auch keine Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Vorhabensträgern feststellen. Auch die öffentliche Hand ist deshalb in die Pflicht zu nehmen.
Die Naturschutzbehörde muss die aufgedeckten Missstände kontrollieren. Dazu braucht sie aber ausreichend Personal. 2009 strich der damalige Landrat Gottlieb Fauth eine Stelle in der Unteren Naturschutzbehörde. Es gab damals massive Proteste von den Kreistags-Grünen aber auch vom BN. Die Stelle wurde jedes Jahr erneut eingefordert. Erst 2017 wurde sie wieder in den Stellenplan aufgenommen. Damit sind wir im Landkreis Ebersberg wieder auf den Stand von vor 2009. Inzwischen ist die Zahl der Landkreisbevölkerung und der versiegelten Flächen aber deutlich gewachsen – weitere Konsequenzen müssen also folgen.
Laut einem Schreiben von Umweltministerin Ulrike Scharf, können „die Kontrollaufgaben im Rahmen der gesetzlichen Regelungen an fachlich geeignete Dritte übertragen werden, insbesondere wenn die verfügbaren personellen und fachlichen Ressourcen für die Kontrolle nicht ausreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen hierfür nach dem Bericht zum Beispiel Landschaftsplanungsbüros, Landschaftspflegeverbände, sonstige Anbieter entsprechender Leistungen (z. B. Kulturlandstiftung) oder die Naturschutzwacht in Frage.“ Allerdings muss letztendlich die fachliche Kompetenz der Unteren Naturschutzbehörde die entscheidende Rolle spielen.
Abschließend ist festzustellen, dass es sehr mutig seitens des Landkreises war, die Studie hier durchführen zu lassen. Vermutlich wird die Kontrolle der Ausgleichsflächen auch andernorts schlecht bis gar nicht funktionieren. Seitens der Grünen Fraktion sind wir froh, dass nun im Landkreis Ebersberg eine Bestandsaufnahme vorliegt – eine gute Grundlage jetzt Abhilfe zu schaffen.
Waltraud Gruber Ilke Ackstaller Philipp Goldner
Fraktionssprecherin
12.3.18 Ebersberger SZ: Umweltpolitiker fordern mehr Personal für die Pflege von Ausgleichsflächen
11.03.18 Ebersberger Zeitung: Landkreis Ebersberg bekommt Note „mangelhaft“
27.12.17 Ebersberger SZ: 50 Prozent mangelhaft
14.03.18: Antrag zur Pflege der Ausgleichsflächen
22.05.15: Pflege von Ausgleichsflächen gewährleisten
04.02.13: Niedergesäß mit seiner Kritik an der Naturschutzbehörde auf dem Holzweg
11.02.11: CSU mit ihrer Attacke gegen die Naturschutzbehörde auf dem Holzweg
16.11.10: Grüne setzen sich mit Antrag auf Anhörung der Naturschutzbehörde durch
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