Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Ökologischen Ausgleich nicht in Frage stellen - bewährte Konzepte nicht vorschnell aufgeben - Flächenfraß begrenzen

Wo Straßen oder Baugebiete Natur und Landschaft verbrauchen, soll als Ausgleich an anderer Stelle ein neues Biotop angelegt werden. So steht es seit 1973 im bayerischen Naturschutzgesetz. Landrat Robert Niedergesäß will anscheinend mit dieser Tradition brechen. Warum das falsch ist, können Sie der Presserklärung von Waltraud Gruber, Fraktionssprecherin der Kreistagsgrünen entnehmen:

07.12.15 –

«Obwohl die Ausgleichsflächen nur einen Bruchteil der versiegelten Flächen ausgleichen, hat sich diese Vorgehensweise bewährt.

Laut Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung möchte Landrat Robert Niedergesäß mit dieser Tradition brechen. Wie das Landwirtschaftsministerium und der Bayerische Bauernverband (BBV), stellt er demnach die Ausgleichsflächen in Frage.

Er begründet seine Haltung mit der enormen Bautätigkeit, die im Landkreis Ebersberg in den nächsten Jahren zu erwarten ist - und die seiner Meinung nach sonst nicht zu schaffen wäre.

Damit würden die Hürden für Bautätigkeiten und für den Flächenfraß gesenkt werden.

Aber gerade diese enorme Bautätigkeit wird Stück für Stück unsere Natur und Landschaft, die Lebensräume für Tiere und Pflanzen, unsere Erholungsräume und Rückzugsgebiete verbrauchen und sie in Siedlungsgebiete verwandeln. Gerade im Münchner Raum führt Wachstum und Bautätigkeit zu Flächenfraß. Gerade deshalb bedarf es unserer besonderen Sorgfalt, um einen Ausgleich dafür zu schaffen.

Wichtig ist es, die Problemursache anzugehen: den ständig weiter zunehmenden Flächenverbrauch, der den Ausgleichsbedarf überhaupt erst auslöst. Eine Standardabsenkung im Naturschutzrecht ist kontraproduktiv.

Während der Bauernverband und das Landwirtschaftsministerium den Eingriff von Natur und Landschaft vorrangig durch die Innenentwicklung von Siedlungsflächen vor der Außenentwicklung verfolgen, spricht sich Landrat Niedergesäß laut Artikel auch dagegen aus. Auch das Anbindungsgebot stellte er auf der Podiumsdiskussion auf den Prüfstand.

Gerade die Innenraumverdichtung und das Anbindungsgebot sind aber wichtig, um Baulandausweisungen sinnvoll zu steuern. Um ungebremsten Flächenverbrauch zu verhindern brauchen wir kleinräumige Gewerbegebiete, die auch gegebenenfalls über die Gemeindegrenzen hinaus planbar sind. Großräumige Gewerbegebiete wie in Parsdorf, werden mit dem PKW angefahren, sie ziehen Verkehr an und machen es dem Einzelhandel schwer, sich im Ortskern gegen die Großmärkte zu behaupten. Gewachsene Einkaufsstrukturen vor Ort werden mehr und mehr ausgedünnt - zum Nachteil des sozialen Kontakts in der Bevölkerung. Insbesondere Senioren klagen über die fehlenden Einkaufsmöglichkeiten. Neue Gewerbegebiete "auf der grünen Wiese" sind unbedingt zu vermeiden.

Das Staatsministerium für Umwelt-und Verbraucherschutz hat noch im November 2013 verkündet, den Flächenverbrauch in Bayern auf Null (!) zu reduzieren. Dazu wurde ein Bündnis für Flächensparen ins Leben gerufen: "Gerade bei den Themen Innenentwicklung und Flächensparen haben gemeindeübergreifende Ansätze eine hohe Bedeutung. Denn Bemühungen einer Gemeinde dürfen nicht durch konkurrierende Angebote von preisgünstigstem Bauland der Nachbargemeinden unterwandert werden. Mit einem interkommunalen Konzept können die Aktivitäten koordiniert und über Gemeindegrenzen hinweg flächensparende Lösungen gefunden werden." (Zitat aus dem Schrieben des Staatsministeriums).

Im Landesentwicklungsplan Bayern wird unterschieden zwischen "Zentren" und "allgemeinen ländlichen Raum". Dieser steuert, dass Verdichtungen in den Zentren stattfinden sollen, damit der ländliche Raum nicht zersiedelt und zerstört wird.

All diese Steuerungsmöglichkeiten in Frage zu stellen, ist grundlegend falsch und ein Schritt zurück.

Die Grünen wollen dagegen mehr Geschoßwohnungsbau - insbesondere mit Sozialbindung, sie lehnen Neutrassierungen von Straßen ab und setzen auf den Ausbau des ÖPNV sowie andere intelligente Mobilitätssysteme wie Carsharing.

Wir sägen sonst den Ast ab, auf dem wir sitzen, denn nicht nur für Tiere und Pflanzen, auch für Menschen ist die Natur die Lebensgrundlage.

Aus der Vergangenheit wissen wir, welche Fehler bereits gemacht wurden. Beispielsweise wurden Flüsse begradigt, Moore entwässert, Flächen versiegelt. Pflanzen und Tiere wurden ihrer Lebensgrundlage beraubt, Wasserrückhalteflächen verschwanden. Als Folge nahmen die Überschwemmungen zu, CO2 wurde freigesetzt. Heute werden Flüsse mit viel finanziellem Aufwand renaturiert. Gerade in unserem Landkreis sind die Natur und die Landschaft Schätze, die wir pflegen müssen. Im Sinne von echter Tradition sollten wir unser Erbe wertschätzen - dazu gehört auch die Landschaft. Letztendlich profitiert auch der Wirtschaftsstandort Ebersberg von seiner Natur, denn ein attraktiver Landkreis ist ein wirtschaftlicher Standortvorteil.

Gerade weil dem Landkreis Ebersberg eine starke Bevölkerungszunahme und wirtschaftliches Wachstum prognostiziert wird, muss er mit seiner Natur und Landschaft besonders sorgfältig umgehen.»

Kategorie

Naturschutz/Flächenfraß

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