Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

In Zeiten, in denen die Demokratie europaweit und auch in Deutschland von Rechtsextremen angegriffen wird, geht es bei der Europawahl am 9. Juni darum, wie sich Europa im globalen Wettbewerb zwischen Demokratie und Autokratie aufstellt. Geben künftig rechtsextreme Kräfte im Europäischen Parlament den Ton an – oder wir Demokrat*innen? Wir werden auch im Landkreis Ebersberg für ein starkes grünes Ergebnis kämpfen, damit Europa auch künftig unseren Wohlstand klimaneutral sichern kann. So können wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken, Frieden bewahren und unsere Demokratie schützen.

Unser Motto dafür ist: Machen, was zählt!

Mehr Artenvielfalt

Auf gemeindeeigenen Liegenschaften

Die Poinger Grünen beantragen, dass gemeindeeigene Neuanlagen, wie z.B. Amtsgebäude, Schulgebäude und Sportanlagen sowie die öffentlichen Flächen wie Parks, Begleitgrün und Seitenstreifen artenschützend angelegt werden.

05.09.19 –

Kurz vor der Sommerpause haben wir bei der Gemeindeverwaltung Poing beantragt, verbindliche Richtlinien und Arbeitsanweisungen zu erstellen, so dass bei Neuanlagen von gemeindeeigenen Liegenschaften, wie z.B. Amtsgebäude, Schulgebäude und Sportanlagen sowie die öffentlichen Flächen wie Parks, Begleitgrün und Seitenstreifen von Straßen und anderen Verkehrsanlagen (z.B. Unterführungen) diese artenschützend angelegt werden.

Die Festlegungen sollen gelten für Arbeiten, die durch Kräfte der Gemeinde Poing (Bauhof), aber auch durch beauftragte Fremdfirmen durchgeführt werden. Die Leistungsbeschreibungen für die Auftragsvergabe an Fremdfirmen sollen die Einhaltung des Arten- und Insektenschutzes vertraglich bindend vorschreiben.

Arten-/ Insektenschutz bedeutet u.a.:

  • die Verwendung von einheimischen Büschen, Stauden, Gräsern und Blumen
  • Anlage von Straßenrandstreifen als Blühflächen (ähnlich wie in Neufinsing)
  • Verwendung blühender Stauden und Büsche mit ungefüllten Blüten,
  • Setzen von Büschen und Stauden, deren Samen oder Früchte als Nahrungsmittel für einheimische Tiere gelten
  • nicht einheimische Gehölze werden nur verwendet, wenn Sie aus Gründen des Standorts oder Klimawandels als Bepflanzung empfohlen werden, insektenfreundlich sind und sich in die heimische Flora und Fauna sowie in den Nahrungs- und Lebenszyklus einbetten
  • Beschränkung der Mähzyklen standort- und pflanzengemäß auf 2- bis 3-mal pro Jahr
  • Mauern und Böschungen, z.B. von Unterführungen, sowie Lärmschutzwände, sind durch geeignete rankende Pflanzen zu begrünen. Bei gemeindlichen Neubauten ist zu prüfen, inwieweit die Gebäudewände mit geeigneten Kletterpflanzen begrünt werden können.
  • Gebäude sollen so geplant und errichtet werden, dass die Dächer begrünt werden. Ausnahmen sind zulässig, wenn dadurch die geplante Nutzung beeinträchtigt wird (z.B. zu schräge Neigungswinkel, Dachterrassen).

von: Christina Landgraf

Kategorie

Naturschutz/Flächenfraß

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