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11.11.10 –
Im Sinne der Behindertenrechtskonvention und dem Inklusionsgedankens ist es anzustreben Personen auf den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Im Vergleich zu anderen Maßnahmen für die leistungsgeminderten Personen könnte der Bezirk Oberbayern beispielsweise durch Zahlung einer Ausgleichsleistung sogar Einsparungen erzielen.
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