Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Flächenfraß-Begehren ist juristisch korrekt

... besagt von der CSU beauftragtes Gutachten!

29.01.18 –

 

Dem Volksbegehren „Betonflut eindämmen“ steht rechtlich nichts mehr im Weg. Zu diesem Ergebnis kommt Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen im bayerischen Landtag und Sprecher des Bündnisses für das Begehren.
Heimlich, still und leise“ habe Erwin Huber, CSU, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im  Landtag, ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis fiel anders aus als von der CSU wohl erhofft: Der Gutachter betrachtet eine absolute Flächenverbrauchs-Obergrenze nämlich sogar als „das mildeste Mittel“, um den Verbrauch von Flächen einzudämmen.
Wichtig erscheint Ludwig vor allem der Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber zugunsten zukünftiger Generationen „dem Schutz von Boden und anderen Umweltmedien einen Vorzug vor der kommunalen Selbstverwaltung einräumen“ dürfe.
46.000 Menschen in Bayern, selbstredend auch im Landkreis Ebersberg, haben sich mit ihrer Unterschrift für das Begehren ausgesprochen (Quorum: 25.000). Wenn der Landtag das Begehren nicht annimmt, wird es voraussichtlich zum Volksentscheid kommen.
Mit weiteren verfassungsrechtlichen Hürden rechnen die Initiatoren nicht.

B.G.

Kategorie

Naturschutz/Flächenfraß

Diese Website ist gemacht mit TYPO3 GRÜNE, einem kostenlosen TYPO3-Template für alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TYPO3 und sein Logo sind Marken der TYPO3 Association.