Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

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Endlich Rückenwind für die Windenergie

Keine Scheinausweisung im Landkreis Ebersberg

11.04.24 –

Bei der Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie sollen auch Flächen außerhalb des Forstes berücksichtigt werden. Die geplante Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie könnte endlich den notwendigen Rückenwind für den Ausbau der dringend benötigten Erneuerbaren Energien im Landkreis Ebersberg bringen. Die Grüne Kreistagsfraktion setzt sich dafür ein, dass dabei keine Scheinausweisung von Flächen stattfindet.

Da durch den Ratsentscheid maximal fünf Windräder im Forst errichtet werden können, wären das insgesamt für den Landkreis zu wenige Windenergieanlagen im derzeit geplanten Vorranggebiet. Deshalb fordern die Grünen Kreisrät*innen, dass bei der geplanten Ausweisung der Windvorranggebiete im Landkreis Ebersberg auch Flächen außerhalb des Forstes berücksichtigt werden. Die Gemeinden sollen dabei durch den Planungsverband stärker eingebunden werden.

Gleichzeitig drängt die Grüne Kreistagsfraktion darauf, dass weiterhin keine Ausschlussflächen für Windenergie durch den Planungsverband definiert werden, da dies massiv in die Windkraftplanungen einzelner Gemeinden eingreift und konkrete Projekte verhindert.

„Es kann nicht sein, dass der regionale Planungsverband im Ebersberger Forst eine Fläche für mindestens 50 Windräder ausweisen will, aber gleichzeitig der Landkreis und die Bayerischen Staatsforsten hier nur den Bau von fünf Windräder planen. Diese geplante Scheinausweisung widerspricht dem Sinne des Wind-an-Land-Gesetzes. Zudem gibt dies keine Sicherheit, dass die Staatsforsten als Eigentümer eines Großteils des Ebersberger Forstes, langfristig nicht doch mehr als fünf Windräder im Forst bauen. Dabei gäbe es auch außerhalb des Forstes ausreichend geeignete Flächen für Windräder“, so Kreisrat und Antragsteller Niklas Fent

Hintergrund

Der Regionale Planungsverband der Region München, zu dem auch der Landkreis Ebersberg gehört, hat einen Vorabentwurf seiner Windkraftplanungen veröffentlicht. Um das Flächenziel 1,1 Prozent der Landesfläche Bayerns vorrangig für die Windenergie, gemäß Wind-an-Land-Gesetz, bereitzustellen, soll in unserer Region demnach der gesamte Ebersberger Forst als Vorranggebiet für die Windenergie ausgewiesen werden. Gleichzeitig sollen nach den Plänen des Landkreises allerdings nur fünf Windräder im Ebersberger Forst errichtet werden und damit dem Bürgerentscheid aus dem Jahr 2021 folge geleistet werden. Der Landrat hat als Mitglied des Regionalen Planungsverbands dem Vorabentwurf zugestimmt. Eine solche Scheinausweisung widerspricht dem Sinne der Bundesgesetzgebung. Auch wird dadurch die Wahrscheinlichkeit, dass im Ebersberger Forst mehr als fünf Windräder gebaut werden deutlich erhöhen, da das Gebiet dann als Vorranggebiet im Landesentwicklungsplan des Freistaats Bayern festgehalten ist. Darüber hinaus ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien seit kurzem, dem Erneuerbaren Energien Gesetz, sowie dem Bayerischen Klimagesetz, zur Folge von überragendem öffentlichem Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienend. Es ist vor diesem Hintergrund mehr als fraglich, ob der Standortsicherungsvertrag des Landkreises mit den Staatsforsten ausreichend ist, um die Anzahl langfristig auf fünf Windräder zu begrenzen.

Die Planungen des Regionalen Planungsverbands werden derzeit von oben herab durchgesetzt, ohne die Wünsche der Gemeinden eingehend zu berücksichtigen, obwohl diese aufgerufen wurden, dem Planungsverband mögliche Flächen zu melden. Gleichzeitig zeigen andere Planungsregionen, wie z.B. der Planungsverband West-Mittelfranken, wie es funktionieren kann: Dort wurden diese Woche über 200 einzelne Windkraftflächen ohne Einwendung der Kommunen vor Ort beschlossen. Die Kommunen wurden hier von Anfang mitgenommen.

Damit der Windkraftausbau im Landkreis wirklich vorankommt, ist es daher von zentraler Bedeutung, dass der Landkreis sich Rahmen der Planungen des Regionalen Planungsverbands dafür ausspricht, dass Flächen außerhalb des Ebersberger Forstes als Vorranggebiete ausgewiesen werden. Dies ist im Rahmen der Kriterien des Planungsverbands möglich.

Von: Niklas Fent

Kategorie

Energie und Klima

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