Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

In Zeiten, in denen die Demokratie europaweit und auch in Deutschland von Rechtsextremen angegriffen wird, geht es bei der Europawahl am 9. Juni darum, wie sich Europa im globalen Wettbewerb zwischen Demokratie und Autokratie aufstellt. Geben künftig rechtsextreme Kräfte im Europäischen Parlament den Ton an – oder wir Demokrat*innen? Wir werden auch im Landkreis Ebersberg für ein starkes grünes Ergebnis kämpfen, damit Europa auch künftig unseren Wohlstand klimaneutral sichern kann. So können wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken, Frieden bewahren und unsere Demokratie schützen.

Unser Motto dafür ist: Machen, was zählt!

Blühpatenschaften im Ackerland

Unser persönlicher Beitrag zum Artenschutz

24.04.19 –

Viele wollen die Verantwortung für den Artenschutz nicht dem Gesetzgeber überlassen, sondern auch ihren eigenen ökologischen Beitrag leisten.

Jedoch haben nicht alle Poinger einen Garten, den sie insektenfreundlich gestalten können. Ihnen bieten jetzt immer mehr Landwirte und Landwirtschaftsverbände auf ihren Internetseiten "Blühpatenschaften" auf ihren Äckern an. Die Blühpaten ermöglichen dem Landwirt durch ihren finanziellen Beitrag,  Ackerflächen aus der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen und mit standorttypischen blühenden Pflanzen zu besetzen

Naturschutzverbände weisen jedoch darauf hin, dass nicht alle Angebote für Blühpatenschaften einhalten, was sie versprechen.

Nach Empfehlung der Naturschutzverbände sollen für eine optimale ökologische Funktion von Blühflächen folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Es werden Teile der Ackerflächen für idealerweise zumindest 5 Jahre aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen.
  • Ein Blühstreifen sollte nicht schmäler sein als 3 m
  • Als Saatgut auf Blühflächen sollten ausschließlich Saatmischungen für natürlich vorkommende, standorttypische Arten verwendet werden. Im Idealfall entwickeln sie sich allein durch den Nutzungsverzicht aus den im Boden vorhandenen und angewehten Samen. Den größten Wert haben mehrjährige Saatmischungen, die ganz ohne Eingriffe viele Jahre stehen bleiben können.
  • Es darf keine bestehende, gewachsene Vegetation umgebrochen werden.
  • Blühflächen dürfen weder gedüngt noch mit Pestiziden behandelt werden.
  • Ein gutes Pflegemanagement trägt viel zur optimalen Pflanzenentwicklung bei (spätes Mähen, Abräumen des Mähguts zur Ausmagerung oder der Verzicht auf Mulchen).
  • Die Blühflächen müssen zum Schutz der Insekten ausreichenden Abstand zu konventionell bewirtschafteten Flächen haben

Weitere Informationen zu dem Thema sind unter anderem erhältlich unter:

www.lbv.de

www.bluehende-landschaft.de

Blühpatenschaften stellen somit eine gute Ergänzung der im Volksbegehren Artenschutz geforderten Maßnahmen dar, sofern sie fachgerecht und nachhaltig durchgeführt werden.

Kategorie

Naturschutz/Flächenfraß

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