Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Bauland für Einheimische: Grafinger können nur fertige Häuser kaufen

15.02.13 –

Bauland für Einheimische, das hört sich immer gut an, denn es verspricht günstigen Baugrund für die einheimische Bevölkerung. Menschen, die sich in ihrer eigenen Stadt kein Grundstück zu den ortsüblichen Preisen leisten können, sollen unterstützt werden beim Häuslebauen, damit sie in ihrem Wohnort bleiben, Familien gründen und zum Wohl der Gemeinde beitragen.

Im November 2011 hat der Grafinger Stadtrat sehr einschneidende Änderungen bei den Regeln zum Erwerb von Einheimischenbauland beschlossen. Das bis dahin  gültige Zwischenerwerbsmodell wurde durch ein neues Vertragsmodell ersetzt. Beim Zwischenerwerbsmodell kaufte die Stadt die Grundstücke auf und veräußerte sie dann an Einheimische, die die Kriterien für Einheimischenbauland erfüllten. Die so angebotenen Grundstückspreise lagen bei etwa 70 bis 80% der sonst in Grafing üblichen Kosten. Auch für die Stadt war das Zwischenerwerbsmodell eine vernünftige Lösung, weil sie am gesamten Entstehungsprozess beteiligt war und damit gute Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten besaß.

Beim jetzt gültigen Vertagsmodell hält sich die Stadt praktisch vollkommen aus dem Entstehungsprozess heraus. Sie kann nicht mehr Einfluss darauf nehmen, wie viel und wann Bauland für Einheimische in Grafing angeboten wird. Und wie der Fall Wolfsschlucht zeigt, müssen sich die interessierten Bürger an einen Starnberger Bauträger wenden und können nicht einfach ein Grundstück zu reduzierten Preisen erwerben, um dann selbst zu bauen. Sie können nur ein fertiges Haus samt Grundstück kaufen, mit um 20% niedrigerem Preis für den Grundstücksanteil.

In der Wolfsschlucht müssen 50% der zu bebauenden Fläche für Einheimische angeboten werden, zu etwa 392 Euro/qm. Das Haus baut dann der Bauträger aus Starnberg. Der Käufer, also der Einheimische, hat auch kein Recht auf Aufschlüsselung der Kalkulation.

Sollten sich in einem relativ kurzen Zeitrahmen tatsächlich nicht genügend Interessenten beim Bauträger melden, dann kann er nach Zahlung eines Geldbetrags an die Stadt die verbliebenen Flächen frei verkaufen, natürlich mit Häusern drauf.

Dieser gesamten Konstruktion von Baugenehmigung, Einheimischenmodell und Vertriebsmodalitäten liegt der Entwurf eines Vertrages zwischen der Stadt Grafing und dem Starnberger Bauträger zugrunde, über den der Stadtrat kürzlich abstimmte. Das Gremium hat seine Zustimmung verweigert. Maßgeblich war auch, dass Grünen-Stadträtin Otti Eberl die Zusammenhänge und die Nachteile für die Grafinger Bürger klar herausstellte. "Das sind keine Baurechte für eine vernünftige bürgerfreundliche Entwicklung, sondern um ein Grundstück finanziell erfolgreich zu verwerten."

Ausdrückliches Planungsziel war eine Gesamtlösung für die Wolfsschlucht. Das Grundstück sollte nur dann bebaut werden, wenn es einheimischen Bürgern und Gewerbetreibenden einen Mehrwert bringt. Diese Ziel ist bei weitem verfehlt worden. Die Grünen plädieren jetzt dafür, das gesamte Areal so zu belassen wie es schon immer war: Unbebaut.

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