Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Ausgleichsflächen: Soll das Ausgleichsrecht gelockert werden?

Nicht die Ausgleichsflächen sind das Problem, sondern der Flächenverbrauch! Auf keinen Fall darf das Ausgleichsrecht gelockert werden, wie dies die Staatsregierung vorhat. Die Folge wäre ein Beschleunigen des Verbrauchs preisgünstiger - und somit mei

30.08.12 –

Deshalb geht es darum Maßnahmen gegen Flächenverbrauch zu ergreifen.

  • Flächenneuversiegelung vermeiden (Vermeidungsgebot). Wenn diese nicht zu vermeiden ist muss die Flächenneuversiegelung auf das allernotwendigste Mindestmaß zu reduziert werden (Minimierungsgebot!). Hierfür ist dann ein Ausgleich zu leisten, dieser muss nicht nur geplant werden, sondern auch umgesetzt und kontrolliert werden.
  • Aufnahme eines verpflichtenden Ziels der Flächenverbrauchsvermeidung in die bayerische Bauordnung und in die Landesplanung
  • Keine neuen Straßengroßprojekte (siehe Neutrassierung der EBE 9 bei Haging). Sanierung vor Neubau!
  • Das Landesentwicklungsprogramm ( LEP) soll eine flächenschonende Entwicklung der Raum, Siedlungs- und Verkehrsstruktur konkretisieren. Der Entwurf des neuen LEP von Wirtschaftsminister Zeil wird diesem Anspruch nicht gerecht. Im Gegenteil, Straßen und Flughäfen sollen ausgebaut werden, Verkehrsvermeidungsstrategien fehlen. Hürden für den Ausbau von riesigen Gewerbegebieten sollen beseitigt werden "¦
  • Interkommunale Initiativen und Bündnisse zum Flächensparen können zur Überwindung von Konkurrenzdenken bei der Siedlungsentwicklung beitragen, sie sind zu unterstützen und fördern.
  • Zu überarbeiten sind auch die kommunalen Förderprogramme, immer noch werden neue Gewerbegebiete gefördert, für Maßnahmen zur Innenentwicklung stehen vergleichsweise nur kleine Beträge gegenüber. 
  • "ökologische Grundsteuerreform": die Reform der Grundsteuer hin zu einer bodenverbrauchsorientierten Grundsteuer.

Es gibt keine Debatte, wie das bundesweit vorgegebene Ziel, den Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 ha pro Jahr zu senken, auf die Länder heruntergebrochen und umgesetzt werden soll - diese muss endlich geführt werden.

Fazit:
Es ist falsch Wirtschaftsinteressen kontra Naturschutz zu setzen. Letztendlich profitiert auch ein Wirtschaftsstandort wie Ebersberg von seiner Natur, denn ein attraktiver Landkreis ist ein wirtschaftlicher Standortvorteil. Dem Landkreis Ebersberg wird eine starke Bevölkerungszunahme und wirtschaftliches Wachstum prognostiziert. Deshalb hat der Landkreis ein mehr an Aufgaben im Naturschutz zu bewältigen. Natur ist unsere Lebensgrundlage. "Wir dürfen den Ast nicht absägen, auf dem wir sitzen".

Statement von
Waltraud Gruber
Fraktionssprecherin Bündnis 90/Die Grünen im Ebersberger Kreistag Bezirksrätin Oberbayern
Sprecherin Kreisvorstand Ebersberg

Kategorie

Naturschutz/Flächenfraß

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