Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Umstrittene Tiertransporte ablehnen

Außereuropäische Transporte durch VG Münster abgelehnt

Die Grünen im Kreistag bitten erneut Landrat Robert Niedergesäß keine Vorzeugnisse für Tiertransporte in Länder zuzulassen in den tierquälerische Bedingungen herrschen. Das aktuelle Urteil des VG Münster soll jetzt angewandt werden.

26.06.20 –

Sehr geehrter Herr Landrat Niedergesäß,

am 5.6. 2020 lehnte das VG Münster einen Eilantrag zur Genehmigung eines Transports von 150 Rindern nach Usbekistan ab.

Grund für die Ablehnung des Antrags war unter anderem, dass kein Anordnungsanspruch der Antragsgegnerin zur Abfertigung des Transports nach Usbekistan besteht.

Eine weitere wichtige Begründung stellt dar, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass europarechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden.

Die Thematik von Tiertransporten im Landkreis in das außereuropäische Ausland wurde bereits vermehrt im Kreistag von uns eingebracht und auf die höchst verachtenswerte Tierquälerei hingewiesen.

Als Antwort auf die letzte Anfrage der Grünen vom 23.09.2019 wurde das  Urteil  des VG München vom 07.05 2019 angeführt, das eine Ablehnung von Tiertransporten ins außereuropäische Ausland nicht möglich mache, da es als verbindlich anzusehen sei. 

Das neue Urteil des VG Münster stellt nun eine neue Grundlage dar.

Sehr geehrter Herr Niedergesäß, wir bitten Sie die Amtstierärzt*innen im Landratsamt auf dieses Urteil aufmerksam zu machen und sie dabei zu unterstützen, entsprechende Transporte in außereuropäische Drittstaaten aus Tierschutzgründen abzulehnen.

Des Weiteren bitten wir Sie folgende Fragen im nächsten ULV-Ausschuss, wenn möglich schon am 30.06.2020 zu beantworten:

  1. Ist das Urteil des VG Münster dem Veterinäramt Ebersberg bekannt?
  2. Wurden vom Veterinäramt Ebersberg in den letzten 24 Monaten Tiertransporte ins außereuropäische Ausland genehmigt, bei welchen Verstöße gegen Vorlagen der EU nicht ausgeschlossen werden können?
  3. Welche Möglichkeiten stehen der Veterinärbehörde zu, um die Transportbedingungen zu beurteilen, z.B Kontrolle der Fahrtenbücher?
  4. Nimmt das Veterinäramt das Urteil des VG Münster als Anlass die Ausstellung sogenannter Vorzeugnisse  bei Zweifel über Transportbedingungen und damit einhergehende Verstöße gegen die Auflagen der EU zu unterlassen?

Urteil des VG Münster: https://www.vg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/10_pressemitteilungen/16_200608/index.php

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                                                               

Antonia Schüller, Mitglied des ULV-Ausschuss
Waltraud Gruber,  Fraktionsvorsitzende                               

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Kategorie

Ernährung/Agrar

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