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26.06.20 –
Sehr geehrter Herr Landrat Niedergesäß,
am 5.6. 2020 lehnte das VG Münster einen Eilantrag zur Genehmigung eines Transports von 150 Rindern nach Usbekistan ab.
Grund für die Ablehnung des Antrags war unter anderem, dass kein Anordnungsanspruch der Antragsgegnerin zur Abfertigung des Transports nach Usbekistan besteht.
Eine weitere wichtige Begründung stellt dar, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass europarechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden.
Die Thematik von Tiertransporten im Landkreis in das außereuropäische Ausland wurde bereits vermehrt im Kreistag von uns eingebracht und auf die höchst verachtenswerte Tierquälerei hingewiesen.
Als Antwort auf die letzte Anfrage der Grünen vom 23.09.2019 wurde das Urteil des VG München vom 07.05 2019 angeführt, das eine Ablehnung von Tiertransporten ins außereuropäische Ausland nicht möglich mache, da es als verbindlich anzusehen sei.
Das neue Urteil des VG Münster stellt nun eine neue Grundlage dar.
Sehr geehrter Herr Niedergesäß, wir bitten Sie die Amtstierärzt*innen im Landratsamt auf dieses Urteil aufmerksam zu machen und sie dabei zu unterstützen, entsprechende Transporte in außereuropäische Drittstaaten aus Tierschutzgründen abzulehnen.
Des Weiteren bitten wir Sie folgende Fragen im nächsten ULV-Ausschuss, wenn möglich schon am 30.06.2020 zu beantworten:
Urteil des VG Münster: https://www.vg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/10_pressemitteilungen/16_200608/index.php
Mit freundlichen Grüßen
Antonia Schüller, Mitglied des ULV-Ausschuss
Waltraud Gruber, Fraktionsvorsitzende
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