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21.01.22 –
Es wird festgestellt:
Schon im Vorfeld der Eckwertediskussionen im Mai/Juni 2022 und der Haushaltsberatungen im Herbst 2022 beantragen wir daher vorausschauend:
Begründung:
Der Klimawandel und dessen Folgen betreffen uns alle gleichermaßen. Unstrittig ist, dass die vom Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen die Erderwärmung zur Folge haben.
Der Umweltausschuss beschloss am 28.07.2021 unter TOP 7 u.a., dass der Landkreis am gesteckten Ziel festhält, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu sein.
Doch wenn die Anstrengungen zum Klimaschutz nicht deutlich verstärkt werden, kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Das zeigt die Meilensteinplanung des Landkreises. So wurden schon die Ziele des Meilensteins für 2020 verfehlt.
Bis 2030 sind es nur noch acht Jahre, deshalb müssen nun schnell wirksame Maßnahmen ergriffen werden.
Dazu bedarf es einer Intensivierung der Themen Klimaschutz und Klimafolgeanpassung auch innerhalb der Verwaltung sowie einer finanziellen Aufstockung.
Da die Querschnittsaufgabe Klimaschutz abteilungsübergreifend verschiedene Fachbereiche und Sektoren berührt, ist es hierbei besonders wichtig, auch die Zusammenarbeit der verschiedenen kommunalen Ressorts sowie den Austausch mit der Energieagentur und den Kommunen zu intensivieren und abzustimmen.
Das steht auch im Einklang mit dem Beschluss des Kreistags vom 27.4.2015, in dem u.a. beschlossen wurde „8. Der Kreistag ersucht die Verwaltung, ihre Ermessensspielräume um Gesetzesvollzug (Staatliches Landratsamt) zur Erreichung der Ziele der Energiewende auszuschöpfen.“
Um Transparenz darüber zu schaffen, wie hoch das Budget für den Klimaschutz angesetzt werden soll, ist es zielführend, schon frühzeitig darzustellen, welche Maßnahmen mit welchen Mitteln im Haushalt 2023 umgesetzt werden sollen.
Der Antrag wurde federführend von Fraktionssprecherin Waltraud Gruber erstellt
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