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11.09.21 –
Kommunales Klimaschutzmanagement umfasst im Sinne der Querschnittsaufgabe Klimaschutz alle Aspekte des kommunalen Handelns. Für diese zukunftsentscheidende Aufgabe muss ihr Stellenwert auch abteilungsübergreifend entsprechend organisatorisch innerhalb des Landratsamtes abgebildet werden.
Die Zuständigkeiten, die Verantwortlichkeiten, die Stellung und die Ausstattung des Klimaschutzmanagements sollen deshalb neu geordnet und neu definiert werden:
Begründung:
Der Klimawandel und dessen Folgen betreffen uns alle gleichermaßen. Unstrittig ist, dass die vom Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen die Erderwärmung zur Folge haben. Als Folge treten immer mehr Wetterextreme auf, wie Starkregen, Stürme und Hitzewellen – die auch in unseren Breiten in Ausmaß und Umfang rasant zunehmen. Die Jahrhundert-Flutkatastrophe und die damit überforderten Kommunen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben als jüngstes Beispiel gezeigt, welche gravierenden Folgen die Erdüberhitzung bei uns bereits jetzt schon hat.
Es ist eine Maßnahme für unsere Daseinsvorsorge, dass alle ihren Beitrag dazu leisten, das Klima zu bewahren und den Folgen des Klimawandels zu begegnen. Auch der Landkreis Ebersberg, der schon durch die Energieagentur vorbildliche Strukturen geschaffen hat, ist weiter gefragt. Dazu bedarf es einer Intensivierung der Themen Klimaschutz und Klimafolgeanpassung auch innerhalb der Verwaltung.
Da die Querschnittsaufgabe Klimaschutz abteilungsübergreifend verschiedene Fachbereiche und Sektoren berührt, ist es hierbei besonders wichtig, auch die Zusammenarbeit der verschiedenen kommunalen Ressorts, mit der Energieagentur und den Kommunen zu intensivieren und abzustimmen.
Waltraud Gruber, Fraktionssprecherin
Lakhena Leng, Mitglied KSA
Benedikt Mayer, Mitglied KSA
Niklas Fent; Mitglied ULV
Medien
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