Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

In Zeiten, in denen die Demokratie europaweit und auch in Deutschland von Rechtsextremen angegriffen wird, geht es bei der Europawahl am 9. Juni darum, wie sich Europa im globalen Wettbewerb zwischen Demokratie und Autokratie aufstellt. Geben künftig rechtsextreme Kräfte im Europäischen Parlament den Ton an – oder wir Demokrat*innen? Wir werden auch im Landkreis Ebersberg für ein starkes grünes Ergebnis kämpfen, damit Europa auch künftig unseren Wohlstand klimaneutral sichern kann. So können wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken, Frieden bewahren und unsere Demokratie schützen.

Unser Motto dafür ist: Machen, was zählt!

Ausgleichflächen auf den Prüfstand

Handlungsempfehlungen des Umweltministeriums

Im März 2018 hat die Grüne Kreistagsfraktion in einem Antrag gefordert, dass die Studie des Landesamtes für Umwelt (LfU) über die "Kontrollen der Ausgleichsflächen im Landkreis Ebersberg" öffentlich vorgestellt wird und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Pflege der Ausgleichflächen zu gewährleisten. Im Umweltausschuss des Kreistags wurden nun im Juni die Ergebnisse präsentiert.

11.09.18 –

Die Auswertung ergab u.a., dass die Angaben:

  • zu Herstellungs- und Pflegemaßnahmen,
  •  zum Entwicklungsziel und
  • zum Umsetzungszeitpunkt

bereits in der Vorhabenzulassung / im Bebauungsplan unzureichend seien bzw. fehlen würden.

Die Angaben im Ökoflächenkataster der LfU seien ebenfalls unzureichend.

Daher sei als weiteres Vorgehen geplant,

  • das Ökoflächenkataster der LfU zu modernisieren,
  • die Eigenüberwachung und Verantwortung der Vorhabenträger zu stärken,
  • die Bildung von Dienstleistungsstrukturen für ein regionales und integrierbares Ökoflächenmanagement zu unterstützen und
  •  den Handlungsleitfaden des LfU über Qualitätsmanagement Kompensation für Vollzugsbehörden und Kommunen bis Dezember 2018 vorzulegen.

Geschätzt etwa die Hälfte aller Ausgleichsflächen seien mit nachfolgenden Mängeln behaftet:

  • Intensive landwirtschaftliche Nutzung mit Gülle- oder Mineraldüngereintrag, Grünlandumbruch, Auffüllungen.
  • Mangelhafte oder fehlende Pflege führe zu einem Brachfallen von Extensivwiesen und Verfall von Streuobstbäumen.
  • Missachtung der Pflegeauflagen (z.B. zu spätes Walzen, zu frühe und zu häufige Mahden in der Vogelbrutzeit).
  • Unerlaubte Reduzierungen der Ausgleichsflächen durch Veränderung der Grundstücks- und Nutzungsgrenzen.
  • Missbräuchliche Fremdnutzungen: Nutzung als Lager- oder Abstellplatz für Aushub, Holz Siloballen, landwirtschaftliche Geräte, Abfälle usw.
  • Beseitigung oder unzulässige Auflichtung von Gehölzstrukturen.

Nach Vorlage der Handlungsempfehlungen des LfU im Dezember 2018 muss die Landkreisverwaltung die sich hieraus ergebenden organisatorischen und personellen Konsequenzen insbesondere in der unteren Naturschutzbehörde prüfen und anpassen. Wir Grüne werden diesen Prozess genau beobachten und weiterhin eine Konsequente Umsetzung und Kontrolle aller Ausgleichflächen einfordern!

Von: Philipp Goldner

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Kategorie

Ernährung/Agrar | Naturschutz/Flächenfraß

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