Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Wirksame Klimaschutzpolitik eingefordert

Für unsere Kinder und Enkel

Bundesverfassungsgericht urteilt, dass Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichend sind und die Last nicht auf kommende Generationen verschoben werden darf. Das gibt auch der Windenergie im Landkreis Ebersberg Aufwind.

04.05.21 –

Erst letzte Woche urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Klimaschutzgesetz von 2019 in Teilen verfassungswidrig ist, da die Vorgaben zur CO2-Reduktion ab dem Jahr 2030 nicht ausreichend geregelt sind. Denn die Maßnahmen im Klimagesetz sind bei weitem nicht ausreichend. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gerade für die nächsten Generationen ist nicht gegeben.

Ein Urteil im Interesse unserer Kinder und Enkelkinder!

Aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgt, dass nicht einer Generation zugestanden werden darf, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde." So das Bundesverfassungsgericht. (Lesen Sie dazu die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere 1. - 5. und die   Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.04.21).

Infraschall: eklatanter Rechenfehler

Ebenfalls bestätigte sich letzte Woche, dass die Behauptungen, dass Windräder hohe Infraschallwerte haben, falsch war/ist. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR) hatte sich in ihrer viel zitierten Studie „Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen“ aus dem Jahr 2005 schlicht verrechnet. Und zwar um mehr als den Faktor 1000! Die Bundesanstalt BGR hat die falsche Studie jetzt aus dem Netz genommen und eine Überarbeitung angekündigt, der Wirtschaftsmister Altmaier hat sich entschuldigt. Aber Jahrzehnte lang haben die Windenergiegegner diese Studie zitiert und Angst geschürt: https://www.br.de/nachrichten/wissen/rechenfehler-infraschall-von-windraedern-schwaecher-als-behauptet,SVPJbfO

Windenergie für unsere Zukunft

Um was geht es uns Grüne im Landkreis Ebersberg, die wir auch mit unserem Namen für die fünf Anlagen im Eberberger Forst werben? Um die Zukunft für uns alle. Um die Unabhängigkeit von Energieträgern aus Krisengebieten, die Unabhängigkeit von fossilen Energien, um Klimaschutz und darum die Erdüberhitzung einzugrenzen.

Die Grünen kämpfen unermüdlich gegen die 10H-Regel an, seit es Sie gibt. Hier z.B. die Initiativen des Sprechers für Energie und Klimaschutz der Grünen im Landtag: Windkraft (martin-stuempfig.de)

Dass wir die Windenergieanlagen sehen werden, falls diese gebaut werden, ist richtig. Doch wenn wir die Energiewende wollen – dann werden wir Alle in Zukunft Energieanlagen in unserer Nähe sehen, ob erzeugt durch Sonne und Wind oder durch Speicher und Netze. Denn jetzt wird der Strom halt woanders produziert: Abbau von Braunhohle und Vernichtung von ganzen Wäldern und Dörfern, Verstromung von Braunkohle mit irrsinnig hohen CO2-Emissionen, Atomkraftwerke ohne Konzepte der Endlagerung, Verbrennen von Öl und Gas aus Krisenländern  – immer verbunden mit riesigen ökologischen Folgen. Dagegen sind die Auswirkungen der Erneuerbaren Energien verschwindend gering.

Unser Fazit: Unserem Landkreis Zukunft geben

JA zu fünf Windrädern im Forst. Entscheiden Sie mit! Stimmen Sie mit JA.


Von: Waltraud Gruber, Fraktionssprecherin Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Ebersberg

 

Kategorie

Bundestagswahl | Energie und Klima

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