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20.05.20 –
Die Corona-Ausbrüche in vielen Schlachthöfen haben die dort herrschenden Missstände drastisch vor Augen geführt. Der Grüne Plan fordert zum Gegensteuern:
1. Werkverträge über Subunternehmen werden für die Kerntätigkeiten in den Schlachthöfen verboten.
2. Im Bereich des Arbeitsschutzes soll eine Generalunternehmerhaftung eingeführt werden. Damit haftet der Arbeitergeber für alle, die im Betrieb arbeiten.
3. Die Unterkünfte, die durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, müssen ausreichend groß sein, klare Hygiene- und Gesundheitsstandards müssen eingehalten werden.
4. Die Betriebsräte an einem Standort sollen für die gesamte Belegschaft zuständig sein.
5. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll zu einer Arbeitsinspektion weiterentwickelt werden.
6. Für Produkte vom Tier dürfen Mindestpreise nicht unterschritten werden.
7. In der Fleischindustrie und landwirtschaftlichen Produktion muss es grundsätzliche Veränderungen geben. Gefordert werden ein "Tierschutzcent" und die Begrenzung der Transportdauer auf vier Stunden.
Ausführlicheres dazu finden Sie hier
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