Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Tierschutzgesetz soll strenger werden

Der Entwurf für ein novelliertes Tierschutzgesetz sieht vor, dass Anbindehaltung und Qualzucht verboten werden.

07.02.24 –

Nachdem die FDP das Vorhaben monatelang blockiert hatte, kann die Anhörung von Bund und Ländern jetzt beginnen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hofft, dem seit zwanzig Jahren  im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz damit endlich besser gerecht zu werden.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf aus dem Landwirtschaftsministerium Folgendes vor  

  • die Anbindehaltung von Kühen und Rindern wird nach fünfjähriger Übergangsfrist ganz verboten. (Bekanntlich ist diese tierquälerische Haltungsform heute noch in mehr als der Hälfte der bayerischen Ställe üblich.)
  • Das Hörner-Stutzen oder Kupieren von Ringelschwänzen darf allenfalls noch unter Betäubung stattfinden.
  • Die Arbeit in Schlachthöfen muss vom Eintreffen der Tiere bis zum Schlachten gefilmt werden.
  • Tiere aus Qualzucht dürfen nicht mehr einem Publikum vorgestellt und nicht mehr online verkauft werden.
  • In Zirkussen dürfen keine Wildtiere mehr auftreten.
  • Die Strafen für Tierquälerei jeder Art werden verschärft.

https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html

B.G.

Kategorie

Ernährung/Agrar

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