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23.07.10 –
Das Verwaltungsgericht München hat in seiner Entscheidung vom 28.6.2010 festgestellt, dass a.i.d.a. zu Recht im Verfassungsschutzbericht 2008 unter der Rubrik "Sonstige Linksextremisten" enthalten sei (vgl. unsere Stellungnahme zum bayerischen Verfassungsschutzbericht).
Dazu a.i.d.a:
"Die Entscheidung ist im Wesentlichen darauf gestützt, dass im Internetauftritt von a.i.d.a. einige Verlinkungen mit Seiten anderer Organisationen bestehen, die ebenfalls im Verfassungsschutzbericht aufgeführt sind. Von insgesamt über 100 wurden zwölf Links zu Organisationen moniert. Dabei wurde vom Gericht auch nicht nur ansatzweise überprüft, in welcher Verbindung a.i.d.a. mit diesen Organisationen steht und ob diese Organisationen zu Recht im Verfassungsschutzbericht stehen oder nicht. Allein die Tatsache, dass sich Organisationen im VS-Bericht befinden und sich hiergegen nicht gerichtlich zur Wehr gesetzt haben, veranlasst das Gericht, davon auszugehen, dass sie zu Recht darin aufgeführt sind. Unberücksichtigt ließ das Gericht dabei auch, dass a.i.d.a. einen Haftungsausschluss formuliert hat, wie dies bei Links grundsätzlich üblich ist und darüber hinaus auch noch mitteilt, dass die verlinkten Seiten nur kursorisch überprüft wurden und nicht die Meinung von a.i.d.a. wiedergeben [...]
Ein großes Defizit der Entscheidung ist vor allem auch, dass die politische Arbeit von a.i.d.a. ausschließlich nach dem Internet-Auftritt und dort nur nach den Verlinkungen beurteilt wird. Die fundierte und mehrfach ausgezeichnete inhaltliche Arbeit von a.i.d.a. wird in der Entscheidung mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn gewürdigt."
Die Ebersberger Grünen, die schon mehrfach von der engagierten Arbeit des Archivs profitiert haben, setzen darauf, dass diese absolut oberflächliche Beurteilung in der nächsten Instanz revidiert wird!
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