Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Ohne Windkraft geht es nicht

Windräder unerlässlich für die Energiewende

Die Stadt Ebersberg benötigt drei Windräder, um bis 2030 von nicht-regenerativen Rohstoffen unabhängig zu werden und das vom Stadtrat einstimmig beschlossene Energiewende-Ziel zu erreichen.

08.06.19 –

Die Vorgabe, dass drei Windräder nötig sind, um in puncto Strom von fossiler und atomarer Energie wegzukommen, errechnet sich aus dem Stromverbrauch einerseits und aus dem zu erwartenden Angebot aus anderer regenerativer Energie, also Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft, erläuterten die Energiemanager des Landkreises und der Stadt, Hans Gröbmayr und Christian Siebel, Ende Mai auf einer Veranstaltung im Rathaus.
Die vom Freistaat aufgestellte 10-h-Regelung verhindert jedoch, dass auf bestimmten theoretisch möglichen Standorten in dem zur Kreisstadt gehörenden Gebiet Windräder errichtet werden. Das heißt, nur wenn der Stadtrat beschließt, mittels Bauleitplanung die 10-h-Regel aufzuheben, wird es dort (im östlichen Ebersberger Forst oder südlich Steinhöring) für die Kreisstadt Windräder geben. Selbstverständlich würde unser Ebersberger Ortsverband ein solches Vorgehen befürworten.

Gegenargumente lassen sich widerlegen

Vorläufig werden allerdings fünf Standorte im nordwestlichen Forst geprüft, die ohnehin den 10 h-Abstand einhalten. Bevor überhaupt Ergebnisse vorliegen, sorgen Windkraftgegner mit Desinformationskampagnen und fake news für Verunsicherung. Vor allem scheinen viele Bürger*innen zu bezweifeln, dass es bei den insgesamt fünf im Forst geplanten Windrädern bleiben wird, wurde auf dem gestrigen Treffen unseres Ebersberger OVs gesagt. Diese Bedenken lassen sich aber entkräften, wie auf einer Fachtagung der Energieagentur Ebersberg München Anfang Juni im Alten Speicher deutlich wurde. Zusammengefasst liegen die vorgebrachten Argumente in einem Papier vor, das der Arbeitskreis „Pro Windenergie im Ebersberger Forst“ erstellt hat.

Einige wichtige Punkte daraus: 

  • Grundlage für die rechtlichen Überprüfungen ist das Vorhaben, im Forst fünf Windräder zu errichten. Es gibt keine weitergehenden Planungen darüber hinaus; das übrige Landschaftsschutzgebiet behält unverändert seinen Schutzstatus.
  • Wo in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung schützenswerte Tierarten gefunden werden, darf nicht gebaut werden.
  • Der dauerhafte Flächenverbrauch für fünf Windräder beträgt 3,15 ha – von insgesamt 9.000 Forstfläche (und 175 ha Wegfläche). Jeder Eingriff wird mit Ausgleichsflächen vollumfänglich kompensiert.
  • Lärmbelastung gibt es bei modernen Windrädern nicht.
  • Infraschall liegt ab 150 m Entfernung unterhalb der Wahrnehmungsgrenze.
  • Ohne Nachweis der Wirtschaftlichkeit wird keine Anlage errichtet.

Bleibt nur noch zu sagen, dass es den Forst nicht mehr geben wird, wenn wir die Energiewende verbummeln.

Von: Bettina Goldner

Weiterführende Infos zur Konzentrationsflächenplanung im Landkreis durch die Energieagentur Ebersberg - München finden Sie hier

Kategorie

Energie und Klima

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