Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Erdöl und Erdgas sollen im Boden bleiben: CSU-Schelte unangebracht

Die Kreistags-Grünen wollen, dass mehr Informationen über die bergbauliche Erlaubnis zur Aufsuchung fossiler Energieträger in Teilen des Landkreises Ebersberg bekannt werden. Deshalb hatten sie am Anfang des Jahres eine öffentliche Anfrage eingereicht.

05.03.15 –

CSU-Landtagsabgeordneter Thomas Huber sah sich genötigt, die Grünen dafür in einer Presseerklärung anzugreifen und warf ihnen vor, dass sie wider besseres Wissens Ängste gegen Fracking schüren würden. Seine Pressemeldung dient neben der Anfrage der Grünen als Sitzungsvorlage für die Umweltausschusssitzung am 11.3.15.

Die Grünen weisen die Vorwürfe von Herrn Huber entschieden zurück und finden seine Pressemeldung auch ungeeignet als Sitzungsvorlage. "Da hat Herr Huber unsere Anfrage anscheinend nicht richtig gelesen oder er hat eine vorgefertigte Muster-Presseerklärung verwendet", so Fraktionssprecherin Waltraud Gruber.

Denn die Anfrage der Grünen zielt in erster Linie auf die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen ab, die der Firma Terrain Energy von der Landesregierung erteilt wurde. Diese Erlaubnis wurde erst über die Medien öffentlich bekannt. Die Grünen wollen nun auch Aufklärung über mögliche Konsequenzen bei erfolgreicher Aufspürung.

Für die Grünen sei es geradezu kontraproduktiv, wenn im Landkreis mit viel Engagement parteiübergreifend an der Energiewende gearbeitet und dann parallel dazu nach Gas und Erdöl gesucht werde.

"Investitionen in fossile Energieträger im 21. Jahrhundert sind Fehlinvestitionen", so Gruber.

Erst am Schluss ihrer Anfrage gingen die Grünen auf das Thema Fracking ein.

"Wir haben bewusst keinen Antrag gestellt, sondern eine Anfrage, damit Licht ins Dunkle kommt. Uns vorzuwerfen, wir hätten wider besseren Wissens die Anfrage gestellt, ist absurd. Wie erklärt sich denn, dass Herr Huber selbst bei den entsprechenden Ministerien Auskunft einholte - sicherlich nicht, weil er Bescheid wusste", so Gruber.

Bund und Land:

Derzeit soll über das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz die Förderung von Erdgas und Erdöl mittels Fracking auf Bundesebene geregelt werden. Aufschlussreich ist auch das gemeinsame Antwortschreiben der betroffenen Ministerien, das ebenfalls als Sitzungsvorlage dient. Es wird dort u.a. darauf eingegangen, dass es nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf der Bundesregierung möglich ist, eine Erlaubnis für unkonventionelles Fracking zu bekommen, wenn es eine Expertenkommission als unbedenklich einstuft. Ein Hinweis, dass das Thema bundesweit nicht vom Tisch sei, so die Grünen.

Die Landtags-Grünen halten die Entwürfe der Bundesregierung als absolut unzureichend, deshalb fordern sie in einem Dringlichkeitsantrag Fracking nach Erdgas und Erdöl im Bundesbergrecht zu verbieten.

öffentliche Sitzungsvorlagen für den Umweltausschuss am 11.3.15:

Von: Waltraud Gruber

Kategorie

Energie und Klima | Transparenz

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