Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

In Zeiten, in denen die Demokratie europaweit und auch in Deutschland von Rechtsextremen angegriffen wird, geht es bei der Europawahl am 9. Juni darum, wie sich Europa im globalen Wettbewerb zwischen Demokratie und Autokratie aufstellt. Geben künftig rechtsextreme Kräfte im Europäischen Parlament den Ton an – oder wir Demokrat*innen? Wir werden auch im Landkreis Ebersberg für ein starkes grünes Ergebnis kämpfen, damit Europa auch künftig unseren Wohlstand klimaneutral sichern kann. So können wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken, Frieden bewahren und unsere Demokratie schützen.

Unser Motto dafür ist: Machen, was zählt!

Nachrichten der Kreistagsfraktion

Pflege der Ausgleichsflächen

Hat sich etwas verbessert?

11.01.21 –

In dem Modellprojekt wurden ausgewählte Ausgleichsflächen untersucht. Das Ergebnis war desaströs. Nur 20% der Flächen wiesen keine Mängel auf. Weitere 29% hatten geringe Mängel und über 50% größere Mängel. Besonders erschreckend - bei 26% der Flächen war keine Umsetzung feststellbar, sie existierten also gar nicht. Gut zwei Jahre, nachdem das Ausgleichsflächenmonitoring des Landkreises veröffentlicht wurde, stellt sich die Frage: Was haben wir daraus gelernt? In einem Antrag möchte die Kreistagsfraktion, dass die Konsequenzen aus dem 2018 veröffentlichten Ausgleichsflächenmonitoring dargestellt werden und weitere Verbesserungen erörtert werden.

Antrag:

Im Umweltausschuss werden die Konsequenzen aus dem 2018 veröffentlichten Ausgleichsflächenmonitoring dargestellt:

  • Welche organisatorischen und personellen Konsequenzen wurden erarbeitet und für zielführend erachtet?
  • Welche organisatorischen und personellen Konsequenzen wurden umgesetzt?
  • Wie fanden regelmäßige Überprüfungen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen statt und zu welchem Ergebnis haben diese geführt?
  • Wurde die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen in den letzten zwei Jahren verbessert?
  • Welche weiteren Verbesserungen sind geplant?
  • Nach welchen Kriterien werden neue Ausgleichsflächen genehmigt?
  • Wie  wird bei der Genehmigung von Ausgleichsflächen darauf geachtet, dass bestehende ökologisch wertvolle Flächen vor einer Zerstörung  geschützt werden, um Platz für Ausgleichsflächen zu schaffen?
     

Begründung

Gut zwei Jahre, nachdem das Ausgleichsflächenmonitoring des Landkreises veröffentlicht wurde, stellt sich die Frage: Was haben wir daraus gelernt?

Zur Historie:

Die Naturschutzgesetze verlangen, dass bei Eingriffen in die Natur ein Ausgleich stattfinden muss.

Im Landkreis Ebersberg wurden exemplarisch für ganz Bayern die Ausgleichsflächen untersucht („Entwicklung einer Methodik für Kontrollen von Ausgleichs- und Ersatzflächen

am Beispiel der Umsetzungssituation von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Landkreis Ebersberg“ des Bayerischen Umweltministeriums).

In dem Modellprojekt wurden dabei 100 zufällig ausgewählte Ausgleichsflächen untersucht. Das Ergebnis war desaströs. Nur 20% der Flächen wiesen keine Mängel auf. Weitere 29% hatten geringe Mängel und über 50% größere Mängel. Besonders erschreckend - bei 26% der Flächen war keine Umsetzung feststellbar, sie existierten also gar nicht.

Die verpflichtenden Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität griffen demnach nur bei einem Fünftel der Fläche. Erschreckend war auch, dass keine Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Vorhabensträgern festgestellt wurden. Auch die öffentliche Hand ignorierte demnach oft das Naturschutzrecht.

Durch Baumaßnahmen finden Eingriffe in die Natur statt, diese müssen nach dem bayerischen Naturschutzgesetz ausgeglichen werden. Dabei werden meist landwirtschaftliche Flächen zu Biotopen aufgewertet. Das ist ein wichtiger Schritt, um den Schwund der Artenvielfalt aufzuhalten. Die Ausgleichsregelung ist nicht nur Bestandteil des bayerischen Naturschutzrechts, sondern auch EU-weit in der FFH-Richtlinie festgelegt.

Die Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde ist es, Missstände zu kontrollieren und zu beseitigen.

ULV 2018

Im Umweltausschuss am 19.06.18 wurde das Ausgleichsflächenmonitoring sowie ein Abschlussbericht des bayerischen  Landesamtes für Umwelt (Entwicklung einer Methodik für Kontrollen von Ausgleichs- und Ersatzflächen) vorgestellt.

In dem Abschlussbericht heißt es u.a.: „Die Zuständigkeit liegt aufgrund der gesetzlich verankerten Verursacherpflichten in erster Linie bei den Verursachern der Eingriffe sowie bei den für die Kontrollen zuständigen Stellen. Eine regelmäßige Überprüfung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch die dafür zuständigen Stellen vor Ort ist ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Kompensation.“

Der ULV-Ausschuss am 19.6.18 fasste den Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage der Handlungsempfehlungen die sich hieraus ergebenden organisatorischen und personellen Konsequenzen insbesondere in der unteren Naturschutzbehörde zu prüfen und zunächst dem ULV-Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.“

Zum letzten Spiegelstrich des Antrags:

Berichten zufolge wurden andernorts immer wieder ökologische Flächen zerstört, um auf der gleichen Fläche einige Monate später eine Ausgleichsfläche anzulegen. Dies gilt es unbedingt zu verhindern.

Waltraud Gruber, Fraktionssprecherin
Niklas Fent, Mitglied Umweltausschuss
Thomas von Sarnowski, Mitglied Umweltausschuss
Ilke Ackstaller, Mitglied Umweltausschuss

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Kategorie

Naturschutz/Flächenfraß

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