Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Kirchseeon: Keine Freihandelsabkommen auf Kosten der Kommunen

und der bäuerlichen Landwirtschaft TTIP, CETA und TiSA treffen Kernpunkte kommunaler Selbstverwaltung direkt.

05.10.14 –

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bin Gemeinderätin der Grünen Liste in Kirchseeon und will Ihnen im Vorfeld den Antrag der Grünen Liste Kirchseeon zum Thema Freihandelsabkommen zukommen lassen.

 

Die Freihandelsabkommen betreffen die Kommunen, da in Ihnen über öffentliche Dienstleistungen verhandelt wird und in Deutschland sind für öffentliche Dienstleistungen unter anderem die Kommunen zuständig.

Öffentliche Dienstleistungen sind: Trinkwasser, Abwasser, Kulturförderung, Öffentlicher Nahverkehr, Sozialer Wohnungsbau, Bildung, Müllentsorgung etc.

Die Gründe die bei mir zur Ablehnung der derzeitigen Handelsabkommen geführt haben sind vielfältig, hier mal einige Beispiele:

 

1) In einem von Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) beauftragten Gutachten wird dazu für den Wasserbereich festgestellt, dass damit evtl. nationale oder lokale Einschränkungen, die Wasserversorgungen nur über öffentliche Unternehmen erstellen zu lassen, nicht mehr zulässig wären. Damit würde die Privatisierung der Wasserversorgung, um die es in der Vergangenheit in der Bundesrepublik eine breit geführte öffentliche Debatte gegen hat und die von der Bevölkerung abgelehnt wird, durch die Hintertür erzwungen.

2) In der Gemeinde Kirchseeon spielt eine kleinstrukturierte Landwirtschaft mit teilweise ökologisch wirtschaftenden Betrieben eine große Rolle. Die Landwirtschaft in Nordamerika arbeitet unter völlig anderen Bedingungen. Sie durch eine Marktöffnung für Agrarprodukte in direkte Konkurrenz zu setzen würde zu Höfe sterben und der Aufgabe landwirtschaftlicher Fläche führen.

3) Ein explizites Ziel in den Verhandlungen über TTIP ist eine Öffnung des europäischen Markts für Lebensmittel, die mit Gentechnik, Wachstumshormonen oder in der EU nicht zugelassenen Pestiziden produziert wurden. Eine Verhandlung der europäischen Gesetzgebung in diesem Bereich ist für uns nicht akzeptabel.

4) Die Verhandlungen zu allen drei Abkommen fanden und finden als Gemeinverhandlungen statt - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nicht einmal die EU - Abgeordneten haben uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht den demokratischen Standards. Vielmehr muss die Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen, dass die Gestaltungsfähigkeit gegen ist.

5) Bei TTIP und CETA erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen demokratisch beschlossene Gesetze. Die Klagen werden vor privaten Schiedsgerichten verhandelt.

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TTIP&CO

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