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12.12.17 –
Es gibt im Ortsgebiet von Poing zahlreiche Stellen, die von Menschen mit Behinderung schwer benutzbar sind.
Zum Beispiel sind die Randsteine an vielen Straßenübergängen in Poing nicht ausreichend abgesenkt, d.h. es sind mehrere Zentimeter hohe Schwellen vorhanden.
Dadurch wird insbesondere Menschen mit Behinderung (v.a. mit Rollator wegen der kleinen Räder, aber auch Rollstuhlfahrern) das Überqueren von Straßen erschwert bzw. dieses dauert länger als nötig, was die Unfallgefahr erhöht.
Zudem sind solche Schwellen auch für Radfahrer und Kinderwagen unkomfortabel.
In DIN 18040-3 ist geregelt, wie barrierefreies Bauen im Öffentlichen Verkehrs- und Freiraum zu erfolgen hat: Einerseits sollen Gehwege erschütterungsfrei für Menschen mit Behinderung befahrbar sein, andererseits sollen ihre Begrenzungen für Sehbehinderte auch tastbar sein.
Als idealen Kompromiss schlagen wir Rampen mit Nullabsenkung (weitgehend erschütterungsfrei) und vorgelagertem Sperrfeld mit Rippenstruktur am Rampenbord vor.
Daher haben wir am 07.12.2017 folgenden Antrag gestellt:
1. Verbesserung der Mobilitätssituation für Menschen mit Behinderung
2. Verbesserung der Situation für Radfahrer
Die Umsetzung dieses Antrages bringt die Gemeinde der Erlangung des Prädikats
„Fahrrad-freundliche Kommune“ einen Schritt näher.
Von: Werner Dankesreiter
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