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30.05.23 –
In Bayern dürfen Sechzehnjährige demnächst wählen. Das ist kein verspäteter Aprilscherz, sondern die reine Wahrheit. Die Premiere für die Teenies in der Wahlkabine kommt im nächsten Jahr, bei den Europawahlen. Geht es nach der CSU, soll die Idee danach schnell wieder in der Versenkung verschwinden. Das werde für Unmut und Enttäuschung sorgen, nicht nur bei den Jugendlichen. „Die werden sich wundern, weshalb sie Ursula von der Leyen wählen dürfen, aber nicht (Ebersbergs Bürgermeister) Uli Proske.“ prophezeit Clemens Scheerer, Vertreter des Projekts „Partnerschaft für Demokratie“ bei einem Werkstattgespräch des grünen Ortsverbandes.
Damit das Wahlrecht ab 16 auch in Bayern keine Eintagsfliege bleibt, hat sich ein Bündnis von knapp 60 Organisationen für ein Volksbegehren zusammengetan. Sie müssen zunächst bis zum 14. Juli 25.000 Unterschriften sammeln. Zum Startschuss haben Ebersbergs Grüne einen prominenten Redner gefunden. Thomas von Sarnowski, Landesvorsitzender der Partei und Ebersberger Kreisrat, lädt sein Publikum zunächst zu einem Gedankenspiel ein. „Was hat Sie, was hat Euch bewegt, als Ihr 16 wart? Was hättet Ihr gerne geändert?“ Von Sarnowski ist sich sicher: Es lohnt sich, junge Leute über das Wahlrecht an die Demokratie heranzuführen. „Da kommt ein anderer Blick auf das Leben ins Spiel, aber einer, der nicht weniger wert ist.“
Schafft das Begehren diese erste Hürde, hat vermutlich erstmal der Bayerische Verfassungsgerichtshof das Wort. Er kann ein Volksbegehren als nicht verfassungskonform ablehnen, wenn es zum Beispiel in das Haushaltsrecht des Landtags eingreift. Das kann selbst dann der Fall sein, wenn ein Volksbegehren Geld einspart. Denn vielleicht wolle ja der Landtag in seiner Weisheit dieses Geld ausgeben. Auch das Wahlrecht ab 16 werde Geld kosten, merkt von Sarnowski ironisch an. „Denn man muss ja mehr Stimmzettel drucken.“
Bleibt das Veto des Verfassungsgerichtshofs aus, wird es erst richtig schwierig: Damit ein Volksbegehren den Landtag erreicht, müssen binnen 14 Tagen mindestens zehn Prozent aller Wahlberechtigten eine Unterschrift leisten – im Rathaus. Das sind knapp eine Million Bürgerinnen und Bürger. Ist auch das geschafft, stimmt der Landtag dem Begehren entweder zu und gießt ein Gesetz daraus, oder er macht einen eigenen Gesetzesvorschlag. Zwischen diesen beiden Entwürfen muss dann wiederum das Volk wählen, in einem Volksentscheid.
Für Thomas von Sarnowski steckt in diesem komplexen Verfahren vor allem eine Botschaft. Die Staatsregierung habe Angst, meint er. Angst vor der Mitbestimmung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Diese erzwangen schon mehrfach einen Kurswechsel. So beim Bienen-Volksbegehren (2019), der Abschaffung von Studienbeiträgen (2014), dem Rauchverbot (2010) oder der Abschaffung des Senats (1998).
Auch beim Wahlrecht ab 16 sieht von Sarnowski gute Chancen. Schließlich hätten es neben der EU schon elf Bundesländer eingeführt, entweder auf kommunaler oder auf Landesebene. Vom Untergang dieser Bundesländer ist nichts bekannt. Überhaupt werde die Änderung des Wahlrechts nur in wenigen Fällen dazu führen, dass tatsächlich Sechzehnjährige an die Urnen gehen. Weil es Wahlen in Bayern nur alle fünf (Landtag) oder sechs (Kommunen) Jahre gibt, werden die meisten Wahl-Neulinge auch künftig 18 oder älter sein. Hinzu komme, so von Sarnowski, der immense Vorteil, dass Jugendliche sich durch das Wahlrecht als wertgeschätzten Teil der demokratischen Gemeinschaft empfinden, und zwar egal, ob sie aus dem Gymnasium kommen oder aus Real- und Mittelschule.
Von: Claudia Peter
Kontakt zur Sammelstelle Vote 16 im Landkreis: Kreisjugendring Ebersberg, Tel.: 08092 / 21038
Email: mail@kjr-ebe.de
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