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19.02.19 –
Es schien ein wahres Schnäppchen zu sein. Die ehemalige Zentrale der Kreissparkasse sollte für etwas mehr als 12 Millionen als zweiter Standort für das Landratsamt angekauft werden. Schließlich waren die Räume in der Eichthalstraße erheblich überbelegt. Ausgelagerte Abteilungen sollten integriert, Mietzahlungen eingespart und frei werdende Flächen am derzeitigen Standort vermietet werden können. Die kurzfristigen Kosten für den Einzug wurden auf 3,3 Millionen Euro geschätzt. Schon Mitte 2018 wollten die Mitarbeiter*innen dort einziehen.
Daraus ist nichts geworden. Wegen der Vervielfachung der Kosten für die Renovierung des Gebäudes wurden alle weiteren Planungen am 18. Juli 2018 gestoppt.
Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat am 22. Juli 2018 in einem Antrag gefordert, den Bayerische Kommunalen Prüfungsverband mit der Prüfung der Vorgänge um den Ankauf des Sparkassengebäudes zu beauftragen. Dem hat der Landrat entsprochen. Die Arbeit des Prüfungsverbands dauert nun schon mehrere Monate an. Wann der Bericht fertig ist, ist noch nicht bekannt.
Die Recherchen unserer Fraktion haben ergeben, dass der Erwerb dieser großen Immobilie nur mangelhaft vorbereitet wurde. Der Landrat hat das Vorgehen in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses (LSV) am 19. September 2018 als „aus heutiger Sicht zu schnell und zu zuversichtlich“ bezeichnet.
Der Kauf wurde am 9. Februar 2017 beurkundet, ohne auf juristische Bedenken aus dem Haus zu reagieren. Und erst dann wurden die notwendigen Gutachten sowie die Raumplanung erstellt.
Was aber waren die Gründe für dieses multiple Organisationsversagen? Die Spitze des Landratsamts war sich sicher, dass der Kauf eine einmalige Chance sei. Die Berichte der Sachverständigen von den Begehungen klangen positiv. Dieser Eindruck wurde auch den Kreisrät*innen vermittelt. Offenbar gab es aber keine Checkliste, welche Unterlagen und Informationen vor dem Kauf vorliegen müssten.
Die geschätzten Kosten erwiesen sich bald als völlig unrealistisch. Und statt auf jährliche Mieterträge in sechsstelliger Höhe hoffen zu können, hieß es im Herbst 2017, dass nicht alle ausgelagerten Abteilungen im neuen Gebäude unterge-bracht werden könnten.
Im Liegenschaftsausschuss am 18. Oktober 2017 wurden die kurzfristigen Kosten für den Bezug des Sparkassengebäudes gemäß der nun vorliegenden Vorentwurfsplanung in Höhe von 6,7 Millionen vorgestellt. Die zusätzlich mittelfristig zu erwartenden Kosten von 5,65 Millionen, die in dem Vorentwurf genannt sind, wurden weder schriftlich noch mündlich erwähnt. Das blieb auch die folgenden acht Monate so.
Herr Landrat Niedergesäß hat dazu im LSV im September 2018 angemerkt, dass es verwaltungsinterne Diskussionen über die Validität der Zahlen gab. Das mag sein. Aber darüber hätte er die Kreisgremien zeitnah informieren müssen.
Vermutung, dass auch das nicht ausreichend sein könnte. Bei der Lektüre der Kostenberechnung mussten wir feststellen, dass die erwarteten Gesamtkosten eher zwischen 17 und 20 Millionen liegen.
In dieser Sitzung erhielten die Mitglieder des Kreistags erstmals eine ungefähre Vorstellung von der Dimension der zu erwartenden Aufwendungen für die Nutzung des ehemaligen Sparkassengebäudes. Die Folge war der Stopp aller weiteren Planungen und die derzeitige Atempause, die dazu dienen soll, die Grundlagen für eine Entscheidung zu erarbeiten, wie es weitergehen soll.
Nun besitzt der Landkreis zwar eine große Immobilie auf einem wertvollen Grundstück, kann sie aber so nicht nutzen. Wenn der Raumbedarf des Landratsamts gedeckt werden soll, muss der Landkreis noch viele Millionen Euro in die Hand nehmen.
Erst wenn beide Optionen verlässlich geprüft sind, können vernünftige Entscheidungen in den Kreisgremien getroffen werden.
Der Kauf des Sparkassengebäudes war nicht professionell vorbereitet. Die weitere Verwendung des Sparkassengebäudes ist ungewiss. Sollte es für die Verwaltung genutzt werden, so wird die Instandsetzung sehr teuer.
Der Kreistag hat die bittere Erfahrung machen müssen, dass er sich auf die korrekte, umfassende und rechtzeitige Information durch die Verwaltung in diesem Falle nicht verlassen konnte. Als ehrenamtliche Mandatsträger*innen sind wir darauf aber unbedingt angewiesen.
Es ist die Aufgabe des Landrats, die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit sich Fehlleistungen dieser Art nicht wiederholen können. Nur dann kann das in den vergangenen Jahren vorhandene Vertrauen des Kreistags in die Vorlagen und Vorträge der Verwaltung wiederhergestellt werden.
Gezeichnet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Ebersberg
Reinhard Oellerer Waltraud Gruber
Melanie Kirchlechner Franz Greithanner
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