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01.07.16 –
Die Form der Genossenschaft bietet sich an, weil dieses Projekt finanziell nicht von einem Einzelnen getragen werden kann, sondern ein gemeinsames Wirtschaften vieler zum Ziel führt.
Arbeit ist für alle Menschen von zentraler Bedeutung, sie fördert das Bewusstsein, ein wichtiger Teil des Lebens in der Gesellschaft zu sein, das Selbstbewusstsein und das Gefühl, zu etwas nütze zu sein. So kann Arbeit zu Zufriedenheit, Ausgeglichenheit und damit zum sozialen Frieden im Gemeinwesen beitragen. Durch die Genossenschaft sollen bisher benachteiligte Menschen und Schutzsuchende durch individuelle Unterstützung Zugänge zu einer qualifizierten beruflichen (Aus-) Bildung erhalten und ihre Platzierung in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen oder in Selbstständigkeit ermöglicht werden.
Bei ca. 750 Schutzsuchenden und mehr als 400 Langzeitarbeitslosen und arbeitsfähigen Menschen mit Behinderungen im nördlichen LK EBE (Quelle: Jobcenter EBE, 4/16) kann durch die Bündelung der Kräfte unter dem Dach der Genossenschaft in den Gemeinden mit ihren vielfältigen Strukturen die Eingliederung/Inklusion, forciert werden. Dies soll durch eine hauptamtliche Geschäftsführung in Kooperation mit vielen ehrenamtlichen Paten, JobMentoren, etc. unter Einbindung der Helferkreise geschehen.
Als Mitwirkende sind bereits der Gewerbeverband Poing, die Gemeinde Poing mit Gemeinderatsbeschluss vom 23.6.16 sowie das Kinderland Poing dabei, als Partner haben das Jobcenter und die Arbeitsagentur Ebersberg großes Interesse bekundet, ebenso die IHK, die VHS Vaterstetten und die Arbeiterwohlfahrt und die Inklusionsbeauftragte im LK Ebersberg. In diesem Netzwerk können die vorhandenen Kräfte und Energien sowie das Fachwissen koordiniert und im Sinne der Betroffenen bestmöglich eingesetzt werden. Mitglied werden sollen auch Schutzsuchende, Betroffene, Bürgerinnen und Bürger im nördl. Landkreis.
Im 3. Quartal 2016 soll die Gründung der Genossenschaft erfolgen und die Anschubfinanzierung durch Anträge bei der Aktion Mensch und dem Bayerischen Sozialministerium gesichert werden. Langfristig sollen auch diejenigen, die durch die Unterstützung der Genossenschaft ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen konnten, durch einen Obulus zur Finanzierung beitragen.
Die Arbeitsaufnahme kann dann zum Januar 2017 beginnen, wenn alle Formalitäten erledigt sind.
Wir wünschen dieser bundesweit einmaligen Initiative viel Erfolg und viele UnterstützerInnen im Landkreis Ebersberg.
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