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15.07.10 –
In einem Antrag fordert die Grüne Kreistagsfraktion eine Informationsfreiheitssatzung für den Landkreis Ebersberg. Damit sollen die BürgerInnen des Landkreises Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Landkreisverwaltung vorhandenen Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises des Landkreises erhalten. Der Zugang zu Informationen soll auf Antrag gewährt werden. Einer Darlegung rechtlichen Interesses oder einer Begründung des Antrages bedarf es nicht.
Informationsfreiheit gehört zur demokratischen Kontrolle und Mitgestaltung des Gemeinwesens durch alle Bürger. In 90 Ländern der Erde gibt es inzwischen ein Informationsfreiheitsgesetz. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist am 1.1.2006 in Kraft getreten. Allerdings gilt die damit geregelte Auskunftspflicht nur für die Behörden des Bundes. Elf Bundesländer haben daher eigene Landes-Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet und damit gute Erfahrungen gemacht. Zusammen mit Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Niedersachsen bildet Bayern somit das Schlusslicht.
Eine Reihe von Kommunen hat inzwischen diese Form der Informationsfreiheit bezogen auf den eigenen Wirkungskreis eingeführt. Sie haben ebenfalls gute Erfahrungen damit gemacht: In den Kommunen, in denen die Satzung zunächst auf ein Jahr befristet war, ist die Satzung mittlerweile unbefristet in Kraft. In der Landeshauptstadt München sowie in Passau laufen entsprechende Anträge und sind demnächst positive Entscheidungen zur Einführung von Informationsfreiheit zu erwarten.
Kreistagssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, ebenso die Protokolle. Einer Studie der TU Dresden zufolge vertrauen nur noch 11% der Bundesbürger dem Bundestag, gar nur 4% den Parteien. Offenlegung schafft Vertrauen. Dies benötigt auch der Landkreis Ebersberg, um im vertrauensvollen Miteinander des gesamten Landkreises die nötigen Bedingungen zu schaffen. Dazu kann eine Informationsfreiheitssatzung wesentlich beitragen.
Von: Waltraud Gruber
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