Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Presseerklärung zum Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Ottilie Eberl, Direktkandidatin von Bündnis 90/Grüne für die Bezirkstagswahl äußert sich kritisch zum neuen Gesetzentwurf:

23.04.18 –

Beunruhigt und entsetzt bin ich über den neuen Gesetzesentwurf und fordere eine Überarbeitung, die dem Namen des Gesetzes entspricht: „Krankenhilfegesetz“

Die Bayerische Landesregierung erntet mit ihrem Entwurf für ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) scharfe Kritik von vielen Seiten. Bei betroffenen Menschen löst dies massive Sorge und Angst aus.Vor allem Fachleute, wie Psychiater, Therapeuten, Betreuungspersonal in Kliniken, Praxen und Einrichtungen sind alarmiert. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem die Speicherung von Daten, Zwangsbehandlungen und intensivere Überwachung von psychisch kranken „Gefährdern“ vor. Darunter versteht die Bayerische Landesregierung offenbar alle Patienten, die auf Anordnung in einer Psychiatrie untergebracht waren oder eine Gefahr für andere darstellen könnten.

Menschen mit psychischen Erkrankungen gefährden weder per se die Sicherheit der Bevölkerung, noch dürfen psychiatrische Kliniken als Verwahranstalten verstanden werden.

Es gehe nicht um Hilfe sondern um Stigmatisierung, sagen auch viele Fachverbände. Bis ins kleinste Detail wird die (Zwangs-)Unterbringung von Menschen geregelt, die psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen. Wer einmal stationär in Behandlung war, soll in einer zentralen Unterbringungsdatei erfasst werden, bis zu fünf Jahre lang. Das Gesetz lehnt sich stark an der Polizeigesetzgebung an und hilft in der jetzigen Fassung nicht weiter.

Nur zwei Kapitel des Gesetzentwurfs beschreiben Hilfe für die Erkrankten vor allem über die Einführung der Krisendienste. Die Erweiterung der telefonischen Krisendienste und der Ausbau der niederschwelligen Beratungsmöglichkeiten für Erkrankte und für Angehörige muss dringend ausgebaut werden. Im Kinder- und Jugendbereich sind die Angebote noch sehr dünn gesät.

Unterbringung muß nur als ein Teil der Maßnahmen bei der Hilfe im Gesamtkonzept der ausführlichen Hilfeleistungen für psychisch erkrankte Menschen gesehen werden.

Nicht alle Betroffenen benötigen Hilfe. Doch wer einmal wegen einer psychischen Diagnose aufgefallen ist, hat es oft schwer wieder in den Berufsalltag zurückzukehren. Wenn die Betroffenen dazu wissen, dass sie in einer Datei „gelistet“ sind, wo unklar ist, wer dazu Zugriff hat, wird das Bewerbungsverfahren und die berufliche Wiedereingliederung sicher erschwert. Psychische Erkrankungen sind die Hauptursache für eine frühzeitige Erwerbsunfähigkeit.

Die Härte dieses Gesetzes ist wohl als Linie des Innenministeriums in Auftrag gegeben worden.

Diese Linie scheint nur zu heißen: Gefahr und Sicherheit, alles, was man da reinschieben kann und ausgrenzen kann, ist den Christsozialen Meinungsmachern recht.

Weitere Sorge bereitet mir ein Blick zurück in die dunkelste Geschichte unseres Landes.

Die Nationalsozialisten haben im 2. Weltkrieg unter anderem so viele seelisch kranke und behinderte Menschen deportieren und ermorden können, weil die Deutschen immer schon intensiv dokumentiert und Listen erstellt haben.

Mindestens 296.000 Patientinnen und Patienten wurden ermordet, davon bis zu 10.000 Kinder, dazu kommen 300.000 bis 400.000 Zwangssterilisierungen . Die meisten Opfer waren behinderte und psychiatrische Patienten aus Heimen und Anstalten.

Dringend nötig ist eine Rückkehr zu Datenarmut und Datendiät!

Ottilie Eberl

Kategorie

Gesundheit | Inklusion | Landtags-/Bezirkstagswahl | Soziales

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