Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

In Zeiten, in denen die Demokratie europaweit und auch in Deutschland von Rechtsextremen angegriffen wird, geht es bei der Europawahl am 9. Juni darum, wie sich Europa im globalen Wettbewerb zwischen Demokratie und Autokratie aufstellt. Geben künftig rechtsextreme Kräfte im Europäischen Parlament den Ton an – oder wir Demokrat*innen? Wir werden auch im Landkreis Ebersberg für ein starkes grünes Ergebnis kämpfen, damit Europa auch künftig unseren Wohlstand klimaneutral sichern kann. So können wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken, Frieden bewahren und unsere Demokratie schützen.

Unser Motto dafür ist: Machen, was zählt!

Aßling: Pssst - geheim!

15.07.09 –

Hans Haas hat schon vor Jahren auf einer Bürgerversammlung angemahnt, nicht immer heikle Themen in den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung zu legen. Politisch ist dies fragwürdig, rechtlich ist es zumindest eine Grauzone. Laut der Gemeindeordnung sind Gemeinderatssitzungen nämlich grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Für die Einladung zur Gemeinderatssitzung ist der Bürgermeister verantwortlich.

Wann sind nichtöffentliche Gemeinderatsitzungen zulässig?

Nichtöffentlich dürfen Gemeinderatssitzungen nur abgehalten werden, wenn bei einem Thema der Sache nach zu erwarten ist, dass das Wohl der Allgemeinheit oder der berechtigte Anspruch einzelner betroffen werden. Beispielsweise wenn über die finanzielle Situation eines Bürgers gesprochen würde.

Keine Gründe für eine nichtöffentliche Sitzung:

  • Es soll für die Gemeinderäte einfacher sein über "heikle" Themen zu sprechen.
  • Die Verwaltung hat weniger Arbeit, da z.B. keine Sitzungsunterlagen erstellt werden müssen.
  • Die Gemeinderäte verhalten sich ohne Öffentlichkeit zu bestimmten Themen anders.

Nachteile von nichtöffentlichen Sitzungen:

  • Es gibt außer der Tagesordnung keine weiteren Sitzungsunterlagen.
  • Die Inhalte in nichtöffentlicher Sitzungen behandelten Tagesordnungspunkte dürfen nicht außerhalb der Gemeinderatssitzung öffentlich besprochen werden. Eine breite Diskussion in der Bevölkerung wird dadurch verhindert.

Sind die Beschlüsse gültig?

Ungerechtfertigter Weise gefasste Beschlüsse mit Außenwirkung sind anfechtbar.

Zusammenfassung: Nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen sind nur in den seltensten Fällen gerechtfertigt. Transparenz und Öffentlichkeit sind wichtige Werte in einer Demokratie, die nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden dürfen. Nur wenn sich öffentliche Organe an Recht und Gesetz halten kann dies auch von den Bürgern erwartet werden. Gerade bei heiklen Themen sind Öffentlichkeit und Transparenz wichtig, um die Entscheidungen des Gemeinderates für die Bürger nachvollziehbar zu machen.

Siehe auch:

Schreiben an den Bürgermeister von Angy und Andi (PDF)

Auszug aus der Gemeindeordnung (PDF)

Auszug aus unserem Kommunalwahlprogramm 2008 (PDF)

Bayerische Gemeindeordnung

Von: Konrad Eil

Kategorie

Demokratie | Transparenz

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