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01.11.20 –
Der Kreistag Ebersberg unterzieht die bereits beschlossenen Investitionen (Umsetzungsliste) einer Überprüfung auf ihre Finanzierbarkeit. Alle sechs Monate werden alle laufenden Projekte mit einem Volumen von mehr als 500.000 Euro im Einzelfall einem Screening unterworfen, in dem die Auswirkungen auf die Kreis-Finanzen dargestellt werden.
Gegebenenfalls müssen die weiteren Arbeiten an einzelnen Projekten nach dieser Prüfung zurückgestellt werden. Bei dieser Prüfung werden auch die Auswirkungen eventueller Verschiebungen von Projekt-Umsetzungen auf den Gebieten von Bildung, Gesellschaft und Verkehr in Betracht gezogen.
Die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Entwicklung der kommunalen Finanzen sind derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Folgen des zweiten „Lockdowns light“ im November 2020 werden die künftige Situation noch verschärfen. Deshalb ist ein „Weiter-So“, wie es sich nach den Planungen aus dem Haushalt 2020 darstellt, nicht verantwortungsvoll.
Zitat aus dem Vorbericht zum Haushaltsplan 2020: „Die künftige Entwicklung des Kreishaushalts ist nur dann als kritisch einzustufen, falls die Umlagekraft nicht mehr steigt.“ Dies wird höchstwahrscheinlich nun eintreten.
Nach diesen Planungen – und den Darstellungen des Finanz-Managements in der Kreistagssitzung vom 26.10.2020 – wird es in den Jahren 2022 bis 2023 zu einem Investitionsvolumen von 86 Mio Euro kommen. Bereits zum Jahresende 2023 ist mit einem Schuldenstand von 105 Mio Euro zu rechnen, was den Schuldendienst gegenüber 2020 um 3,7 Mio Euro ansteigen lassen würde (= 2 bis 3 Punkte Kreisumlage).
Eine verantwortungsvolle Finanzierung der danach für 2024 vorgesehenen Investitionen in Höhe von 82 Mio Euro ist undenkbar, wenn die Ziele und Warnindikatoren der Finanzleitlinien eingehalten werden sollen. Daher sind eine nachdrückliche Überprüfung und vorsichtige Weichenstellung für die Investitionen des Landkreises Ebersberg unumgänglich.
Der Antrag wendet sich nicht gegen einzelne Projekte, sondern schlägt ein Prüfstand-Verfahren zur engmaschigen Evaluierung bei der Umsetzung unserer Investitionsvorhaben vor.
Antrag der GRÜNEN Kreistagsfraktion unter Federführung von Benedikt Mayer
29.6.2020: Finanzperspektive des Landkreises: Antrag an den Kreisausschuss des Kreistags
27.4.2020: Interkommunaler Arbeitskreis Finanzen: Corona-Krise erfordert bisher ungewohnte Maßnahmen
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