Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Jugendschöffenwahl 2023

Informationsaustausch in Aßling

03.04.23 19:00 Uhr –

2023 finden wieder die Schöffenwahlen statt. Sie interessieren sich für dieses wichtige Amt? Franz Greithanner, der selbst für drei Amtsperioden Jugendschöffe war, informiert und beantwortet Ihre Fragen. Bewerbung ist bis 17.4.23 möglich.

Franz Greithanner war drei Mal für jeweils 5 Jahre als ehrenamtlicher Jugendschöffe tätig. Er kann einen Einblick geben, worauf es bei diesem wichtigen gesellschaftlichen Amt ankommt, was erwartet wird, mit welchem Aufwand zu rechnen ist und welche Erfahrungen gemacht werden.

Franz Greithanner hat viel Positives aus diesem Amt mitgenommen: „Selbst entscheiden und beurteilen zu müssen, ist eine sehr wichtige Erfahrung.“  Dazu passt für ihn ein Zitat von Tucholski besonders gut: „Wenn du Geschworener bist, laß nicht die Anschauung deiner Klasse und deiner Kreise als die allein mögliche gelten. Es gibt auch andre – vielleicht schlechtere, vielleicht bessere, jedenfalls andre.

Wir laden alle Interessierten herzlich zur öffentlichen Infoveranstaltung ein.

Wann: 3. April 2023, 19:00

Wo: Ratszimmer Aßling (Aufgang hinter der geschlossenen Pizzeria)
 


Auf der Seite des Landratsamts Ebersberg finden sich weitere Infos:

Wir suchen Sie! Jugendschöffenwahl 2023 | Landratsamt Ebersberg (lra-ebe.de)

„Gesucht werden in unserem Landkreis insgesamt 40 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Ebersberg und Landgericht München als Vertreter des Volkes Recht sprechen. Die Verwaltung des Landratsamts und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ebersberg müssen doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie an Schöffen- bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlagslisten wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen.

Bewerbungsbedingungen der Bewerberinnen und Bewerber, die

  1. im Landkreis Ebersberg wohnen und am 1.1.2024 bereits fünfundzwanzig, aber noch keine siebzig Jahre alt sind,
  2. deutsche Staatsangehörige sind,
  3. die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,
  4. nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.

Diese Bürgerinnen und Bürger können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste melden.

Die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nicht möglich für

  1. hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.), oder
  2. Religionsdiener.

Die Bewerber sollen über soziale Kompetenz sowie Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zudem über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. Juristische Kenntnisse oder juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Da der Sitzungsdienst auch anstrengend sein kann, sollten die Bewerber gesundheitlich dazu in der Lage sein. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafjustiz üben das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung, bis zum 17.04.2023 an das Jugendamt der des Landkreises Ebersberg,
Herrn Wacht, Tel.: 08092 823 319 E-Mail: Bernhard.Wacht@remove-this.lra-ebe.de

Senden Sie bitte, falls Sie Interesse an diesem anspruchsvollen und wichtigen Ehrenamt haben sollten, folgendes ausgefüllte Formular
https://schoeffenwahl2023.de/wp-content/uploads/Jugendschoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf
an die oben genannte Mailadresse,

Weitere Informationen über das Schöffenamt / Jugendschöffenamt finden Sie unter folgendem Link: www.schoeffenwahl2023.de 

Datum

  • 03.04.23 19:00 Uhr

Kategorie

KV Ebersberg | OV Assling

Ort

  • Mehrzweckraum (ehemal. Rathaus), 85617 Aßling, Kirchplatz 6 -->

Veranstalter

  • OV Aßling, Emmering, Frauenneuharting

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