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26.10.21 –
Kreisrätin Lakhena Leng war selbst in der Prüfung von Prozessen und IT in der Wirtschaftsprüfung tätig und bringt darüber hinaus auch Erfahrung in der Einführung von Finanzbuchhaltungssystemen mit. Sie hinterfragte die Prozesse und wertete das Gutachten des Kommunalen Prüfungsverbandes aus – mit zum Teil erschreckenden Einsichten.
Wir veröffentlichen hier ihre nicht gehaltene Rede, da in der Kreistagssitzung am 25.10.21 der Tagesordnungspunkt vom Landrat abgesetzt wurde:
Es ist ein einfacher Satz: "Der Kreistag stellt den Jahresabschluss fest."
Aber was stellen wir denn dabei genau fest?
Was sollen wir Kreisrät*innen (eigentlich) feststellen:
Verwaltung und Politik tragen gemeinsam Verantwortung für die kommunale Finanzwirtschaft. Das Aufdecken von Fehlern und ihre Behebung ist eine selbstverständliche Aufgabe, die der Landkreis in seiner Verantwortung gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern wahrzunehmen hat** . Darüber hinaus setzen wir als Kreisrät*innen für die Mitarbeiter*innen der Verwaltung den Rahmen für ihr Handeln.
Buchführung, Jahresabschluss und ihre Prüfung sind jedoch so komplexe Themen, dass sie von uns Rät*innen schwer ausreichend beurteilt werden können. Wir sind hier auf die Unterstützung und das Wissen der Verwaltung angewiesen. Doch die Verwaltung steckt selbst im System fest und was ist, wenn die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung selbst einen Interessenskonflikt haben? Ich war selbst in der Prüfung von Prozessen und IT in der Wirtschaftsprüfung tätig und bringe darüber hinaus auch Erfahrung in der Einführung von Finanzbuchhaltungssystemen mit.
Korruptionsskandale und Maskenaffären. Das Unrechtsbewusstsein scheint sich verschoben zu haben. Schlussendlich schaden diese Skandale jedem von uns und wenn sie im Zusammenhang mit der Politik stehen, schließlich auch der Glaubwürdigkeit unserer Demokratie.
Was so weit weg von uns zu sein scheint, ist gar nicht so weit weg. Damit bei uns so etwas nicht passiert, müssen wir unsere Verwaltung hier durch einen geeigneten Rahmen unterstützen: mit Konsequenz, Transparenz und geeigneten Strukturen, welche die Risiken rund um die Buchführung reduzieren.
In der Buchführung gibt es vereinfacht gesagt, allgemein folgende Risiken:
Ich gehe davon aus, dass heute alle Rät*innen den Inhalt des Bericht des kommunalen Prüfungsverbands kennen (der Bericht ist streng nichtöffentlich, steht nur den Kreisrät*innen zur Verfügung und kann daher hier nicht veröffentlicht werden).
Besonders auffällig sind für mich die hohe Anzahl und die Art der Beanstandungen.
Als wären diese Beanstandungen nicht genug, kümmert sich die Verwaltung trotz Kenntnis darüber seit 2014 nicht konsequent um die Lösung der Beanstandungen.
Die vielen Differenzen, die Intransparenz, die Fehler - zusammen mit den IT-Einstellungen - weisen auf ein hohes Betrugsrisiko.
Hier ist eine besonders vorsichtige Formulierung notwendig: Es heißt nicht, ob in der Verwaltung Betrugshandlungen tatsächlich stattgefunden haben, sondern zunächst nur, dass das Betrugsrisiko hoch ist.
Das bedeutet wiederum, dass wir uns darum dringend kümmern müssen:
Das Risiko für die Zukunft zu reduzieren und ggf.
möglichen Schaden in der Vergangenheit prüfen zu lassen.
Da das Risiko für Betrug auf allen Ebenen, also auch auf der Führungsebene vorliegt, geht es hier darum, alle Mitarbeiter*innen vor der Möglichkeit eines Betrugsverdachts zu schützen. In der Aufklärung und Betrugsprävention sollten wir nun aktiv und zügig tätig werden. Ich bitte Sie daher im Interesse aller und vor allem zur Entlastung der Verwaltung hier um eine kooperative Zusammenarbeit.
Für den Jahresabschluss 2018 bedeutet es für die GRÜNE Fraktion, dass wir dem Jahresabschluss nicht zustimmen werden. Auch ohne Betrugsfall verstoßen wir bereits seit langer Zeit gegen gesetzliche Vorgaben. Es wäre aus meiner Sicht grob fahrlässig mit diesem Wissen dem Jahresabschluss zuzustimmen.
Darüber hinaus müssen wir dringend Maßnahmen ergreifen um unsere Verwaltung zu stärken.
** Die Aufgaben der Kreisrät*innen gegenüber der Verwaltung werden in der Geschäftsordnung des Kreistags in §3 geregelt. Hier heißt es: "Der Kreistag ist die durch Wahlen berufene Vertretung der Kreisbürger*innen (Art 23 LKrO). Er überwacht die gesamte Verwaltung in allen Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises.
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