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06.11.20 –
Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen fordert, dass mit den von einem Covid19-Fall in ihrer Klasse betroffenen Lehrern im Landkreis Ebersberg ab sofort noch am Tag des Bekanntwerden des Falles individuelle Gespräche durch das Gesundheitsamt geführt werden, um für diese nur dann die Quarantäne anzuordnen, wenn sie nach RKI tatsächlich als KP1* einzuordnen sind. "Bei sich bereits in Quarantäne befindlichen Lehrkräften ist diese Überprüfung umgehend nachzuholen und ggf. die Quarantäne aufzuheben", so Kreisrat Johannes von der Forst. Auch bei Schülern sollte dieses Vorgehen angestrebt werden, soweit dies die Kapazitäten des Gesundheitsamtes zulassen. Dies gilt besonders, wenn die Quarantäne Schüler in der Abiturvorbereitung betrifft. Fraktionssprecherin Waltraud Gruber sagt deshalb: "Schulschließungen müssen unbedingt vermieden werden. Die Wochen bis Ende November müssen jetzt genutzt werden, um die offensichtlichen Fehler zu korrigieren." Sie fordert den Landrat auf, zusammen mit dem Gesundheitsamt eine eigene Teststrategie bei festgestellten Infektionen an Schulen festzulegen, um Quarantänezeiten verkürzen zu können.
Außerdem fordern die Kreistags-Grünen, dass alles getan werden muss, um eine im Hinblick auf das Corona-Virus sichere Umgebung für den Präsenzunterricht an den Landkreisschulen zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die sofortige Ausstattung mit CO2-Messgeräten für alle Klassenzimmer und die Anschaffung von Luftfiltergeräten, für die Klassenzimmer der kreiseigenen Schulen, wo ausreichendes Lüften nach den Kriterien des Umweltbundesamtes nicht möglich ist.
Beim bayerischen Schulgipfel wurde laut Kultusminister Piazolo beschlossen, dass Schulen auch bei steigendem Infektionsgeschehen geöffnet bleiben sollen. Kreisrat von der Forst fordert: „Um die Schulen offen zu halten, müssen im Landkreis Ebersberg durch das Gesundheitsamt und die Sachaufwandsträger Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einen effektiven und sicheren Unterricht ermöglichen. Dies ist nicht möglich, wenn Lehrer ohne individuelle Befragung durch das Gesundheitsamt oder trotz gegenteiliger individueller Aussagen der Lehrkräfte, die lediglich eine KP2-Situation beschreiben, pauschal als KP1 für 14 Tage in Quarantäne müssen. Dadurch fehlten in den letzten Wochen so viele Lehrer, dass sinnvoller Unterricht in vielen Klassen nicht mehr möglich war (siehe unsere Anfrage an den Landrat vom 26.10.2020). Erfolgreicher Präsenzunterricht ist zudem nicht möglich, wenn Klassenzimmer nicht ausreichend gelüftet werden können und vom Landkreis dennoch keine Luftfiltergeräte zur Verfügung gestellt werden.“
Die Leiterin des Gesundheitsamtes Ebersberg hat auf die Anfrage der grünen Kreistagsfraktion zum Thema Quarantäne für Lehrkräfte nach fast zwei Wochen geantwortet: „Unsere CT-Teams sind angewiesen, jeden Lehrer in einer Einzelfallentscheidung nach persönlicher, telefonischer Befragung nach unseren Kriterien, als KP1 oder KP2 nach Kontakt zu einem Covid-19-Fall in der Schulklasse, einzustufen. Aufgrund von Überlastungsphasen, Einarbeitung neuer Mitarbeiter kann es vorkommen, dass in einigen Fällen kein persönliches Telefonat stattgefunden hat. Dies müssten aber Ausnahmen sein. Nach dem Management des Robert Koch-Instituts von KP unter Personal der kritischen Infrastruktur erfüllen Lehrer unseres Erachtens nicht die Voraussetzungen.“
Kultusminister Piazolo sagte dazu am Donnerstag in der Pressekonferenz sinngemäß: „Eine 14-Tage-Quarantäne-Regel für Schüler und Lehrer gilt nicht unumstößlich. Gesundheitsämter können hier individuell agieren. Eine kürzere Quarantänezeit sei aber wünschenswert, da von der Quarantäne von Lehrern auch viele andere Schulklassen betroffen seien.“
„Offenbar wurde die Dringlichkeit dieses Anliegens und die Auswirkungen auf den Präsenzunterricht in unseren Schulen bisher weder im Landratsamt noch im Gesundheitsamt erkannt. Lehrer müssen dringend als systemrelevant (gegensätzlich dazu die Leitung des Gesundheitsamts: Lehrer seien nicht „Personal der kritischen Infrastruktur“) anerkannt werden. Ihre Überprüfung nach einem positiven Covid-Fall muss absolute Priorität haben und Lehrkräfte sollten auch im Hinblick auf die Quarantäneregelungen wie Personal der kritischen Infrastruktur behandelt werden.“, so Kreisrat von der Forst.
In Bezug auf die Einordnung der Lehrkräfte als KP1 oder KP2 antwortet das Büro des Landrats auf unsere Anfrage wie folgt: „Die Einstufung hängt davon ab, ob ein Mund-Nasen-Schutz korrekt getragen wurde, Abstände eingehalten wurden, Lüftungen korrekt (am besten nach Umweltbundesamt-Empfehlung alle 20 Min für 3-5 Min.) durchgeführt wurden. 30 Minuten in einem geschlossenen Raum mit einem Indexfall führen trotz Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu einer KP1-Situation. Korrektes Lüften kann hingegen eine KP2-Einstufung herbeiführen.“
Um vor allem in der kalten Jahreszeit und auch dort, wo technisch nicht ausreichend gelüftet werden kann, eine etwaige niedrige Virenlast zu garantieren, müssen sofort mobile Raumluftreiniger angeschafft werden. Die Geräte müssen mit einem zertifizierten Filtersystem der Klasse H13 oder 14 ausgestattet sein, die nachweislich die Virenlast in geschlossenen Räumen deutlich reduzieren. Der Pandemie gerechte Unterricht mit kleineren Unterrichtsgruppen wird mittelfristig vor allem aus dem bereits jetzt schon bestehenden Personalmangel nicht möglich sein. Deswegen gilt es, auch mit technischem Know-how die Verlässlichkeit des Unterrichts an den Schulen im Landkreis zu garantieren.
Die Verwaltung stellte in der letzten Sitzung des Bildungsausschusses fest, dass es in den Landkreisschulen kein einziges Zimmer gäbe, dass nicht ausreichend auf anderem Wege zu lüften sei. Tatsache ist, dass es zum Beispiel am Gymnasium Vaterstetten zahlreiche Klassenzimmer gibt, in denen nur ein einziges Fenster zu öffnen ist. In solchen Fällen ist es ausgeschlossen, dass nach den von der Leiterin des Gesundheitsamtes empfohlenen Kriterien gelüftet werden kann und damit Lehrer und evtl. auch Schüler vor einer Quarantäne bewahrt werden können.
Kreisrat von der Forst fordert daher: „Für Räume in den kreiseigenen Schulen müssen umgehend CO2-Messgeräte angeschafft werden und zugleich überprüft werden, ob eine ausreichende Lüftung nach den Empfehlungen des Bundesumweltamtes möglich ist. Dort wo dies nicht der Fall ist, müssen unter Inanspruchnahme der Bezuschussung durch die Landesregierung (bis 3500€ pro Gerät) geeignete Luftfilter angeschafft werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen muss mit aller höchster Dringlichkeit angegangen werden. Sonst müssen Schüler und Lehrer noch viele Wochen unter erhöhter Virenlast unterrichten. Das wollen wir weder unseren Kindern noch den Lehrern zumuten.“
Für die Fraktion der Grünen im Kreistag Ebersberg
Johannes von der Forst, Kreisrat
Waltraud Gruber Fraktionsvorsitzende
* „direkter Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten oder insgesamt mindestens 15-minütigem Gesichts- "face-to-face" Kontakt zu COVID-19-Fall, z.B. im Rahmen eines Gesprächs“ zit. Nach ww.rki.de
26.10.20: Quarantäne-Regelungen für Lehrkräfte - Anordnungen überdenken
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