Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Streitfall 23,5 Millionen Gewerbesteuer

Kreistagsfraktion fordert Rücklage für Kredittilgung

Zum Ende des Jahres 2025 wird die Rückzahlung des Kassenkredits von 23,5 Mio Euro fällig, falls das Gericht zu Ungunsten des Landkreises entscheidet. Die Grünen fordern, dass eine Rücklage gebildet werden muss.

19.11.22 –

Antrag an den KSA am 5. Dez 2022:

Sachlage:
Zum Ende des Jahres 2025 wird die endfällige Rückzahlung des Kassenkredits von 23,5 Mio Euro fällig, mit dem die Zahlung der strittigen Gewerbesteuer an die LH München Ende 2021finanziert worden ist.
Bis zum heutigen Datum wurde durch den Landkreis keine Rücklage für diesen Fall gebildet. In den Sitzungsvorlagen zu den Haushaltsberatungen der letzten Jahre wird mehrfach zur Aufgabe gemacht, in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 11,75 Mio Euro Überschuss zu erwirtschaften, der zur  vollständigen Tilgung des Kassenkredits verwendet werden soll.

Einschätzung:

Da der Ausgang der gerichtlichen Auseinandersetzung bis Ende 2025 nicht abzusehen ist, sollte der Kreistag davon ausgehen, dass die fristgerechte Tilgung dieses Kredits nicht aus einer Rückzahlung des vollen Betrags durch die LH München zu bestreiten ist.
Nach heutiger Einschätzung bedeuten die Beträge von 2 mal 11,75 Mio Euro jeweils etwa 6 Punkte Kreisumlage über die ohnehin notwendige Höhe hinaus. Das wäre weder vernünftig, noch leistbar, noch durchsetzbar.

Somit muss ein alternatives Konzept zur Finanzierung dieser Verbindlichkeit erstellt werden, das die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landkreises und seiner Gemeinden zu erhalten sucht.

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt:
Der Kreistag möge beschließen:

  1.  In den Jahren 2023, 2024 und 2025 wird aus den Überschüssen der Haushaltsplanungen jeweils ein Betrag entsprechend 1,5 Punkten der Kreisumlage einer Rücklage zur Tilgung des Kassenkredits zugeführt. Die Regelungen der Finanzleitlinie bleiben davon unberührt.
  2.  Der Kassenkredit von 23,5 Mio Euro wird Ende 2025 mithilfe dieser Rücklage und eines neuen Kassenkredits getilgt, der die Differenz zwischen Darlehensbetrag und Rücklage ausgleicht.
  3. In 2026 wird das Tilgungsverfahren für diesen neuen Kassenkredit im Rahmen der dann herrschenden Bedingungen und Prozess-Aussichten neu festgelegt.

Benedikt Mayer, Reinhard Oellerer

Der Antrag als pdf

Kategorie

Finanzen/Wirtschaft

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