Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Nachrichten der Kreistagsfraktion

Aktualisierung der Biotopkartierung

Antrag der Grünen im Kreistag Ebersberg

Die letzte Biotopkartierung erfolgte 1994-1999. Eine regelmäßige Wiederholung der Kartierung sei aber notwendig, um sie als wesentliche Planungsgrundlage in der Naturschutzarbeit aktuell zu halten, so Fraktionssprecherin Waltraud Gruber.

08.06.20 –

Antrag an den Umweltausschuss:

  • Die Biotopkartierung des Landkreises Ebersberg wird nach über 20 Jahren aktualisiert und dabei auch der neuen Methodik angepasst.
  • Die untere Naturschutzbehörde wird beauftragt die Kartierung vorzunehmen bzw. in die Wege zu leiten.
  • Die Untere Naturschutzbehörde wird beauftragt, die Eigentümerinnen und Eigentümer der Biotop-Grundstücke in regelmäßigen Abständen zu kontaktieren:
    a) um sich bei ihnen für ihren Beitrag zum Natur- und Artenschutz im Landkreis offiziell zu bedanken, und
    b) sie daran zu erinnern, welche Pflichten mit dem Biotop- Status ihrer Flächen verbunden sind,
    c) ihnen gleichzeitig ein Beratungsangebot hinsichtlich einer rechtskonformen und sensiblen Nutzung zu machen.

Begründung:

Für die Biotopkartierung im Landkreis steht eine Aktualisierung an.

In einem aktuellen Bericht  des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom März 2020 zur Biotopkartierungen in Bayern (Anhang) wird ersichtlich, dass der Landkreis Ebersberg bislang noch keine Aktualisierung der Biotopkartierung nach der seit 2006 gültigen Methodik (d.h. inkl. der Erhebung der Offenland-FFH-Lebensraumtypen) durchgeführt hat.  

Die Biotopkartierung im Landkreis Ebersberg liegt mehr als 20 Jahre zurück. Sie erfolgte im Erfassungszeitraum 1994-1999.

Wie wichtig die Kartierung ist, das beschreibt ein Zitat aus dem Bericht:

„Die regelmäßige Wiederholung der Biotopkartierung ist notwendig, um sie als wesentliche Planungsgrundlage in der Naturschutzarbeit aktuell zu halten. Diese Aktualität ist vor allem für folgende Sachverhalte entscheidend: 

  • den aktuellen Zustand der biologischen Vielfalt in Bayern und die naturschutzfachliche Wertigkeit der erfassten Flächen zu kennen.
  • Vorhaben und Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst konfliktfrei entwickeln zu können.
  • Förderungen über Vertragsnaturschutz oder Landschaftspflege zielgerichtet und effizient auf der Fläche zu verwirklichen.

Aus diesem Grund werden die einzelnen Landkreise turnusmäßig möglichst alle 15 bis 20 Jahre im Gelände erfasst.“ 

Nach dem erfolgreichen Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern − Rettet die Bienen“ ergaben sich zudem neue gesetzliche Regelungen.

Immer wieder  werden Biotope in unserem Landkreis zerstört, neuestes Negativbeispiel ist die Rodung im Wäldchen bei Aßlkofen. Es ist Zeit, die Kartierung zu erneuern und die Biotope zu schützen. 

Waltraud Gruber
Fraktionssprecherin

Ilke Ackstaller, Niklas Fent, Antonia Schüller, Thomas von Sarnowski
Mitglieder ULV-Ausschuss
 

Antrag als pfd

►Anlage zum Antrag: Bericht des Bayerisches Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 3.3.20

Kategorie

Naturschutz/Flächenfraß

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