Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

In Zeiten, in denen die Demokratie europaweit und auch in Deutschland von Rechtsextremen angegriffen wird, geht es bei der Europawahl am 9. Juni darum, wie sich Europa im globalen Wettbewerb zwischen Demokratie und Autokratie aufstellt. Geben künftig rechtsextreme Kräfte im Europäischen Parlament den Ton an – oder wir Demokrat*innen? Wir werden auch im Landkreis Ebersberg für ein starkes grünes Ergebnis kämpfen, damit Europa auch künftig unseren Wohlstand klimaneutral sichern kann. So können wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken, Frieden bewahren und unsere Demokratie schützen.

Unser Motto dafür ist: Machen, was zählt!

Gegen die Änderung des Wahlrechts

Auch ein Antrag im Zornedinger Gemeinderat wendet sich entschieden gegen die von der CSU-Landtagsfraktion geplanten Rückkehr zur Sitzverteilung nach d`Hondt.

29.03.17 –

Im Jahr 2010 hat der Bayerische Landtag für Wahlen auf kommunaler Ebene das Sitzungszuteilungsverfahren nach d’Hondt einstimmig abgeschafft und durch das Hare-Niemeyer-Verfahren ersetzt. Aus gutem Grund, denn das Verfahren nach d’Hondt verzerrt die Sitzzuteilung systematisch zugunsten großer und zu Lasten kleiner Parteien. Diese Verzerrung kann für große Parteien zu mehreren zusätzlichen Mandaten führen, was einer Sitzzuteilung proportional zum Stimmenverhältnis fundamental widerspricht.

Für Landtagswahlen war das d’Hondtsche Verfahren daher schon früher vom Verfassungsgericht untersagt und in der Folge durch Hare-Niemeyer ersetzt worden, bei Kommunalwahlen wurde es vom Verfassungsgericht als gerade noch verfassungsgemäß bezeichnet. Bei Gremien, deren Gesamtgröße schon vorher feststeht, also bei allen kommunalen Gremien, ist das Hare-Niemeyer-Verfahren mathematisch genau. Es gibt keine systematischen Verzerrungen, weder für kleine noch für große Parteien. Deshalb gibt es auch aus demokratischer Sicht keinen nachvollziehbaren Grund, Hare-Niemeyer wieder abzuschaffen und durch d’Hondt zu ersetzen.

Auch das Hare-Niemeyer-Verfahren kann das Stimmenverhältnis nicht genau in ein Sitzeverhältnis "übersetzen". Es kommt diesem Ziel aber wesentlich näher als das Verfahren nach d`Hondt und ist somit demokratischer und gerechter.

Die Grünen stellen daher folgenden Antrag:

Der Gemeinderat fordert den Bayerischen Gesetzgeber auf, im Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde-und Landkreiswahlgesetz GLKrWG) das bisherige Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer beizubehalten.

In der Begründung heiß es weiterhin:

Die von der CSU-Fraktion öffentlich vorgebrachte, „offizielle“ Begründung, mit d’Hondt sollten „schlimme Folgen der Zersplitterung“ verhindert werden, ist offensichtlich nur vorgeschoben: Bayern ist nicht dafür bekannt, dass die Arbeitsfähigkeit seiner Kommunalparlamente durch eine übergroße Zersplitterung bedroht ist, ganz im Gegenteil: Die Vielfalt ist für die meisten Kommunen eine positive, kreative Kraft. Der tatsächliche Grund für die Initiative der CSU-Landtagsfraktion ist, dass d’Hondt nur einen Profiteur kennt: die CSU. Die Einführung des d’Hondtschen Verfahrens wäre also eine Wahlrechtsänderung, die von einer mit absoluter Mehrheit regierenden Partei nur zu dem Zweck verabschiedet wird, die eigene Macht auf kommunaler Ebene abzusichern. Ministerpräsident Seehofer hat ein solches Vorgehen mit Recht als politisch verantwortungslos bezeichnet.

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Demokratie

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