Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Platz für Sport & Freizeit & Erholung

Neukonzeption der bestehenden Anlagen in Poing

15.12.18 –

Der Gemeinderat hat am Donnerstag, den 13. Dezember 2018 einstimmig der Aufstellung eines Bebauungsplanes zur „Neukonzeption und Erweiterung des Sport-, Freizeit- und Erholungsgeländes“ beschlossen. Dabei soll das bestehende Gelände nach Osten erweitert werden, wobei die betreffenden Grundstücke bereits im Eigentum der Gemeinde sind.

Konkret gebaut werden sollen:

  • die Erweiterung des Parkplatzes im Norden (neben der „Einkehr“) nach Osten hin
  • 2 große Fußballplätze und 4 Soccerfelder
  • ein Gebäude mit Kegelbahnen, Umkleiden etc.
  • Umwandlung eines Rasen- in ein Kunstrasenfeld
  • 8 Tennisplätze plus Tennisheim
  • Gerätehaus, Kiosk, Stockbahn (im Winter Eislauffläche)

Das Gelände wird nach Osten (zur Moräne hin) durch eine parkähnliche Anlage mit Weg und Bachlauf abgerundet.

Diese Planungen gehen weit über den aktuellen Bedarf der Sportvereine hinaus. Eine Umsetzung der Planungen wird also erst schrittweise in mittlerer bis fernerer Zukunft erfolgen. Dies ist auch wegen der aktuellen Finanzlage der Gemeinde (der Schuldenstand wird auf bis zu 30 Mio. € in den nächsten Jahren steigen) notwendig.

Der Umzug der Tennisplätze ist z.B. erst notwendig, wenn diese einer Friedhofserweiterung weichen müssen. Ob und wann diese notwendig wird, ist noch nicht abzusehen.

Trotzdem ist es sinnvoll, den kompletten Bebauungsplan jetzt aufzustellen. Denn Poing braucht die Zustimmung des Landratsamtes Ebersberg, und dieses gibt verbindliche Stellungnahmen nur ab, wenn konkrete Planungen vorliegen. Kritische Punkte sind die Genehmigung der Flutlichtanlage und der festen Gebäude im östlichen Erweiterungsbereich.

Die Erweiterungsflächen werden zur Zeit noch landwirtschaftlich genutzt. Insbesondere sind dort die Poinger Krautgärten situiert, die der Gartenbauverein seit 2017 anbietet und die sich wachsender Beliebtheit erfreuen. Es ist sehr erfreulich, dass auch diese Art der Nutzung in einem Freizeit- und Erholungsgelände als sinnvoll anerkannt wurde und die Krautgärten nun berücksichtigt wurden. Sie können zunächst bleiben, wo sie sind, und werden zukünftig im nördlichsten Teil des Erweiterungsgeländes untergebracht.

Kategorie

Bauen/Wohnen | Soziales

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