Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Aktuelles aus dem Bauausschuss

03.05.21 –

Im Bauausschuss am 27.04.2021 wurden einige interessante Themen behandelt und Anregungen von unserer Seite berücksichtigt.

 

So wurde es aufgrund einer kürzlich erfolgten Änderung der Bayerischen Bauordnung möglich, die Neuanlage von Schottergärten im Rahmen einer Freiflächengestaltungssatzung zuuntersagen. Das ist ein weiterer Schritt für den Insekten- und Artenschutz und verhindert das weitere Fortschreiten einer gartenbaulichen Fehlentwicklung. Bereits bestehende Schottergärten sind von der Neuregelung nicht berührt, aber vielleicht überlegt sich der ein oder andere Besitzer einer Schotterwüste, diese durch eine blühende Gestaltung zu ersetzen. Auch dafür gibt es pflegeleichte Möglichkeiten, die das Auge und die Insekten erfreuen.

 

Im Zauberwinkel wird die Errichtung von Solaranlagen auf Garagen und Carports ermöglicht, wo bisher im Bebauungsplan ausschließlich Dachbegrünungen vorgeschrieben waren. Hier und im Seewinkel wird nun auch eine leichte Aufständerung der Paneele erlaubt, um die solare Ausbeute und die Selbstreinigung der Anlagen zu verbessern.

Schade ist, dass es die Bauträger meist versäumt haben, Kabel oder Leerrohre zwischen den Garagen und den Wohnhäusern zu verlegen. Eine entsprechende Nachrüstung ist nun mit hohem Aufwand verbunden, da häufig Straßen gekreuzt werden müssen.

 

Die bestehende Baumschutzverordnung wurde entsprechend der aktuellen Rechtsprechung überarbeitet. Nun werden gemäß unserem Antrag alle Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in einem Meter Höhe geschützt werden mit Ausnahme von Fichten und Obstbäumen (Walnussbäume und Esskastanien werden jedoch geschützt). Bei Ersatzpflanzungen sind Nadelbäume nicht erlaubt.

Wir freuen uns, dass die Baumschutzverordnung in Poing Partei-übergreifend akzeptiert ist und auch dadurch der hohe ökologische Stellenwert von Großbäumen in der Gemeinde anerkannt wird.

Der Gemeinderat muss dieser Verordnung noch zustimmen.

 

Es wurde ein Antrag auf Vorbescheid für den Teilabbruch und Umbau des bestehenden Logistikzentrums in der Gruber Straße 60 gestellt. Hier soll ein Frischlager der Fa. Lidl entstehen. Baurechtlich kann die Gemeinde nichts gegen dieses Vorhaben unternehmen, obwohl der Betrieb eines Logistikzentrums an dieser Stelle wegen des zu erwartenden Lkw-Verkehrs sehr kritisch gesehen wird. Zwar beteuert der Bauwerber, den Verkehr ausschließlich nach Westen unter Vermeidung einer Durchfahrung des Ortskerns abzuwickeln. Es wird aber befürchtet, dass in der Realität dann doch ein erheblicher Anteil von Fahrten via Zentrum und Anzinger Straße erfolgen wird.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Werner Dankesreiter

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Kategorie

Bauen/Wohnen

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