Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Ebersberg

Einschränkung statt Wohnbebauung

12.10.20 –

Der Grafinger Stadtrat hat in der Sitzung vom 06.10.2020 über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes entschieden. Beim strittigen Punkt „Gewerbegebietsausweisung Haidling-Süd (Grafenweg) und Ausweisung einer ´Gemischten Baufläche` für die Ansiedlung Bachhäusl“ hat sich die Grüne Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung angeschlossen. Johannes Oswald, Zweiter Bürgermeister und Bauausschussmitglied meint dazu: „Wir stimmen der Beschränkung zu, weitere Handlungsmöglichkeiten haben wir leider nicht. Da die Rechtslage eindeutig ist und wir hier nur Schlimmeres verhindern können, bleibt uns nichts anderes übrig. Eine unkontrollierte Bebauung oder sogar Wohnbebauung können wir damit verhindern.“

Die Stadt Grafing konnte aufgrund von Fehlern im Landratsamt Ebersberg das gewünschte Vorkaufsrecht für die besagte Fläche nicht ausüben. Sie war eigentlich als sehr gut geeignete und schützenswerte Ausgleichsfläche auserkoren, doch im weiteren Bearbeitungsverlauf hat sich die Beurteilung der Lage verändert. Das Grundstück ist laut übergeordneter Behörde dem Innenbereich zuzuordnen und damit de facto Bauland.

„Durch die Einordnung in den Innenbereich sind uns als Stadtrat die Hände gebunden. Die rechtliche Einordnung wurde nochmals geprüft – aber jetzt gilt es die Entscheidung zu akzeptieren. Die Bebauungsgrenzen wurden durch den Stadtratsbeschluss eingeschränkt, damit ist zumindest ein weiteres Heranrücken an den Bachlauf verhindert. Dennoch ärgern wir uns.“, meint Oswald.

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Bauen/Wohnen | Naturschutz/Flächenfraß

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